Europäisches Gastgewerbe kämpft gegen die Einführung von Strafsteuern für Touristen

03.05.2012 |

(Brüssel, 3. Mai 2012) HOTREC, der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, hat sich anlässlich seiner Generalversammlung in Limassol am 26./27. April 2012 einstimmig gegen die Einführung lokaler Tourismussteuern und insbesondere Bettensteuern in Europa ausgesprochen. Solche Steuern bestrafen Touristen und können der lokalen Wirtschaft erheblichen Schaden zufügen. Das Gastgewerbe in der Europäischen Union muss bereits heute all seine Kräfte mobilisieren, um sich in der Wirtschafts- und Finanzkrise zu behaupten. Die Kommunen sollten daher eher unterstützende Maßnahmen ergreifen, als diese Schlüsselbranche der Europäischen Union weiter zu belasten.


Kent Nyström,
Präsident von HOTREC

Bettensteuern und ähnliche Abgaben muten der europäischen Tourismuswirtschaft und insbesondere dem Gastgewerbe erhebliche Zusatzbelastungen zu. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Einnahmen nur allgemeine Haushaltsdefizite reduzieren sollen und keinen Zusatznutzen für den Tourismus bringen. HOTREC-Präsident Kent Nyström: „Durch die Erhöhung der Kosten des Aufenthaltes können Tourismus- und Bettensteuern die Wettbewerbsfähigkeit von Destinationen ernsthaft gefährden.“

Ein besonderes Ärgernis hierbei ist die teilweise anzutreffende Verknüpfung von Bettensteuern und Hotelklassifizierung. Bei einer freiwilligen Hotelklassifizierung werden die teilnehmenden Hotels aus allein steuerrechtlichen Gründen zum Verlassen des Systems verführt. Auf diese Weise verlören die Gäste einen der am besten etablierten Anker für ihre Hotelauswahl.

HOTREC kämpft daher gegen die Einführung kommunaler Tourismussteuern. In Fällen, wo die Einführung solcher Steuern unvermeidlich ist, sollten alle Unternehmen, die vom lokalen Tourismus profitieren, gleichermaßen belastet und in die Entscheidung über die sinnvollste Mittelverwendung eingebunden werden. Die Ausgabe der Zusatzeinnahmen für touristische Marketingaktivitäten sollte alles in allem auch fiskalisch einen positiveren Effekt haben, als das Ausbleiben von Touristen und der korrespondierenden (Steuer-)Einnahmen.

Der volle Wortlaut des HOTREC Positionspapieres steht auf www.hotrec.eu (in englischer Sprache) zur Verfügung.


HOTREC repräsentiert Hotels, Restaurants und Cafés in Europa. Die Branche steht für 1,7 Mio. Betriebe, von denen rund 92% Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten sind. Das Gastgewerbe bietet allein in der EU 9,5 Mio. Arbeitsplätze. HOTREC vereint 43 national Hotel- und Gaststättenverbände.
 

Diese Pressemitteilung finden Sie hier im PDF Formathttp://www.hotellerie.de/uploads/presse/2010/hotrec_pressemitteilung_europaeisches_gastgewerbe_kaempft_gegen_die_einfuehrung_von_strafsteuern_fuer_touristen.pdf.

PM_2012_Hotrec Europaeisches Gastgewerbe kaempft gegen die Einfuehrung von Strafsteuern fuer Touristen


Weitere
04.03.2026
Bezirksgericht Amsterdam will Sach- und Rechtsfragen eigenständig entscheiden

Das Bezirksgericht Amsterdam hat im Kartellschadensersatzverfahren deutscher Hotels gegen Booking (Az.: C/13/697614 / HA ZA 21-186) heute ein weiteres Zwischenurteil gefällt. Mit ihm bringt es im Wesentlichen zum Ausdruck, dass es seine Entscheidung nicht alleine auf die einschlägigen Vorlagen von Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof stützen, sondern die relevanten Sach- und Rechtsfragen selbst beurteilen und entscheiden möchte. „Nicht mehr und nicht weniger sagt das heutige Zwischenurteil aus, auch wenn sich Booking sofort eifrig bemühte, zu seinen Gunsten mehr in das Zwischenurteil hineinzuinterpretieren,“ erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

18.02.2026
Hotelverband für Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro

Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt die Pläne zur Einführung des Digitalen Euro. Er bietet die Chance, die europäische Zahlungsverkehrsinfrastruktur zu stärken und die wirtschaftliche Souveränität der Europäischen Union auszubauen. Für eine erfolgreiche Markteinführung mahnt der Hotelverband praxistaugliche Rahmenbedingungen und Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro an. In einer Stellungnahme an die Bundesregierung hat der Hotelverband zentrale Branchenanforderungen an den Digitalen Euro adressiert: Entscheidend für die Akzeptanz des Digitalen Euros sei die Gebührenfreiheit für mit ihm getätigte Transaktionen im Niedrigbetragssegment sowie die Anwendung fester, absoluter Gebühren bei sonstigen Transaktionen.

16.02.2026
Hotelverband veröffentlicht Handlungsempfehlungen zum Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG)

Die zunehmende Kurzzeitvermietung über digitale Plattformen verändert nicht nur die Beherbergungslandschaft in deutschen Städten und Destinationen grundlegend. Für viele Kommunen stellt sich die Frage, wie sie Wohnraum wirksam schützen, Mietmärkte stabilisieren, Wettbewerbsverzerrungen reduzieren und gleichzeitig einen qualitativ hochwertigen Tourismus sichern können. Mit dem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (kurz: KVDG), das ab Mai 2026 in Kraft treten soll, stehen Städten und Gemeinden nun erstmals belastbare und europaweit harmonisierte Instrumente zur Verfügung, um genau dies zu erreichen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt das KVDG ausdrücklich und legt zugleich mit seinen KVDG-Handlungsempfehlungen ein praxisnahes Angebot für Kommunen und Hoteliers vor.