Europäische Hotellerie fordert Nachbesserung beim Entwurf der neuen Pauschalreiserichtlinie

11.07.2013 |

Berlin, Brüssel, 11. Juli 2013 – HOTREC, der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés und der Hotelverband Deutschland (IHA), warnen vor einer Verunsicherung des Reisemarktes durch die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen neuen Regelungen zur Pauschalreiserichtlinie.
Bezugnehmend auf den am Dienstag veröffentlichten Vorschlag der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie, drückt HOTREC seine Besorgnis darüber aus, dass einige der neuen Regelungen einen beträchtlichen Schaden für den Hotelmarkt in Europa verursachen können. 
„Nach unserer erste Analyse kann eine Ausweitung der Verpflichtungen und des Regelungsbereichs, wie sie in dem neuen Vorschlag vorgesehen werden, zu erheblichen Abweichungen bei den anzuwendenden gesetzlichen Regelungen für verschiedene Arten von Hotelbuchungen führen. Dies führt zu einer Verunsicherung des gesamten Reisemarktes, was weder im Interesse der Verbraucher, noch im Interesse der Branche ist.”, kommentierte Kent Nyström, Präsident von HOTREC.
Derzeit fallen Einzelbuchungen von Hotels (stand alone hotel bookings) unter die EU Verbraucherrechterichtlinie, während Hotelbuchungen, die fest mit anderen touristischen Leistungen verbunden sind, der Pauschalreiserichtlinie unterliegen.
Kommt es zu einer Umsetzung des nun vorgelegten Kommissionsvorschlags zur Revision der Pauschalreiserichtlinie, könnte es in Zukunft zu Konflikten zwischen diesen beiden Richtlinien kommen. Vor allem, weil die Verbraucherrechterichtlinie Einzelbuchungen von Hotels von einem verpflichtenden Rücktrittsrecht ausnimmt, während die neu Fassung der Pauschalreiserichtlinie vorsieht, bei dergleichen Hotelbuchung ein verpflichtendes Rücktrittsrecht einzuführen, sofern die Hotelbuchung mit einer anderen Dienstleistung kombiniert ist, ungeachtet der Tatsache, dass das Hotel gar nicht weiß, ob der Gast eine kombinierte Reise gebucht hat oder ggf. gar nicht den Wunsch hat, Teil eines Reisepaketes zu sein.  
„Das ist inkohärent und würde zu einer Diskriminierung je nach Buchungsart führen. Für Hotels würde es extrem schwer Onlinereservierungen durch Drittanbieter zu managen.“ ergänzt IHA-Vorsitzender Fritz G. Dreesen.
Aus diesem Grund rufen HOTREC und der Hotelverband Deutschland (IHA) das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union dazu auf, sich dieser Problemstellung anzunehmen und den Vorschlag der Europäischen Kommission entsprechend abzuändern.
HOTREC und IHA fordern insbesondere, dass die neue Richtlinie klar herausstellt, dass:

  • eine Beförderungsleistung das grundlegendende Element eines Reisepaketes seien muss;
    und
  • es kein verpflichtendes Rücktrittsrecht für kombinierte Tourismusdienstleistungen geben darf, sondern dass die gleichen Bestimmungen wie für die Einzelbuchung von touristischen Leistungen, die von der EU Verbraucherrechterichtlinie abgedeckt werden, gelten müssen. 

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

HOTREC repräsentiert Hotels, Restaurants und Cafés in Europa. Die Branche steht für 1,7 Mio. Betriebe, von denen rund 92 % Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten sind. Das Gastgewerbe bietet allein in der EU 9,5 Mio. Arbeitsplätze. HOTREC vereint 44 nationale Hotel- und Gaststättenverbände aus 27 europäischen Ländern.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ihr Ansprechpartner:

Markus Luthe
Hotelverband Deutschland (IHA)
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin

Fon +49 30 59 00 99 690
Fax +49 30 59 00 99 699
e-mail: luthe@hotellerie.de

hotrec_pm_130711_europaeische_hotellerie_fordert_nachbesserung_beim_entwurf_der_neuen_pauschalreiserichtlinie


Weitere
16.11.2023
Neue EU-Regeln zur Kurzzeitvermietung: Ein wegweisender Schritt zu gleichen Wettbewerbsbedingungen

HOTREC Hospitality Europe und der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßen die vorläufige Einigung der Europäischen Union zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen. Die neuen Vorschriften werden dazu beitragen, die Wettbewerbsbedingungen zwischen Kurzzeitvermietungen (Short-term rentals - STR) und traditionellen Beherbergungsbetrieben zu verbessern. Nun ist es wichtig, dass alle EU-Mitgliedstaaten das Gesetz auf nationaler Ebene auch umsetzen.

07.11.2023
Statement von Markus Luthe zur Durchsetzung der Steuernachzahlung bei Airbnb in Italien

„Es ist vielversprechend zu sehen, dass nach dem deutschen Fiskus nun auch die italienischen Behörden entschlossen Steuerforderungen im System Airbnb durchsetzen. Wir kommen einem Level Playing Field auf dem europäischen Beherbergungsmarkt einen entscheidenden Schritt näher."

Markus Luthe
Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

30.10.2023
HOTREC setzt politische Prioritäten für die bevorstehenden Europawahlen
87. HOTREC Generalversammlung in Brüssel

Die Vertreter des europäischen Gastgewerbes trafen sich am 26. und 27. Oktober in Brüssel zur 87. Generalversammlung von HOTREC. In einem von steigenden Energie- und Lebensmittelkosten sowie akutem Arbeitskräftemangel geprägten wirtschaftlichen Umfeld bot die HOTREC-Generalversammlung eine wichtige Gelegenheit, dringende Anliegen der Branche zu erörtern und über politische Prioritäten im Hinblick auf die nächsten Europawahlen im Juni 2024 zu diskutieren.