EuGH-Entscheidung zu Airbnb macht Überprüfung bestehender EU-Vorschriften notwendig

19.12.2019 | Pressemitteilung von HOTREC Hospitality Europe

Brüssel, 19 Dezember 2019 – Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Rechtsstreit des französischen Tourismusverbandes AHTOP gegen Airbnb Ireland (C-390/18) schwächt die Befugnisse nationaler und lokaler Behörden zur Regulierung des Marktes für private Kurzzeitvermietungen erheblich. Darüber hinaus macht das Urteil deutlich, dass die derzeitigen EU-Vorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr nicht mehr mit der aktuellen Marktrealität zusammenpassen.

In der Begründung des Urteils heißt es, dass Airbnb als reiner Dienstleister der Informationsgesellschaft gilt, da Airbnb keinen „entscheidenden Einfluss“ auf die Beherbergungsdienste ausübt, die über die Plattform vermittelt werden. Diese erstaunliche Begründung zeigt deutlich, dass die derzeitigen EU-Vorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr, die aus dem Jahr 2001 stammen, nicht mehr auf die Geschäftsmodelle der digitalen Plattformen, die sich in den letzten zehn Jahren rasant weiterentwickelt haben, passen.

Ramon Estalella, Vorsitzender der HOTREC Working Group ‚Collaborative‘ Economy kommentiert: „Das heutige Urteil wird die Befugnisse der Behörden zur notwendigen Regulierung der lokalen Märkte für private Kurzzeitvermietungen untergraben und Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus und zu fairem Wettbewerb massiv erschweren.“

„Wir hoffen, dass die Europäische Kommission dieses Urteil als Paradebeispiel dafür nimmt, dass die E-Commerce-Richtlinie in ihrer jetzigen Form ihre Zeit überlebt hat, und erwarten, dass dies im kommenden Digital Services Act behandelt und Abhilfe geschaffen wird. EU-Vorschriften dürfen der Verfolgung berechtigter öffentlicher Interessen durch lokale Behörden nicht entgegenstehen,“ fordert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und Mitglied des Executive Committees von HOTREC, gesetzgeberische Konsequenzen aus dem Urteil.

Hoteliers in ganz Europa unterstützen Maßnahmen zur Sicherstellung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Entwicklung der privaten Kurzzeitvermietung und zur Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen. HOTREC ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die Gewährleistung der Verbrauchersicherheit und der Steuereinnahmen bei kurzfristigen privaten Vermietungen von den politischen Entscheidungsträgern nachdrücklich überprüft werden sollte. Die Einrichtung von Registrierungssystemen für private Kurzzeitvermieter in Europa ist eine Grundvoraussetzung, um eine nachhaltige und faire Entwicklung im Tourismus zu erreichen.

 


HOTREC repräsentiert Hotels, Restaurants und Cafés in Europa. Die Branche steht für 1,9 Mio. Betriebe, von denen rund 99,5% Klein- und Kleinstunternehmen sind. Das Gastgewerbe bietet allein in der Europäischen Union über 11 Mio. Arbeitsplätze. Das Gastgewerbe ist zusammen mit anderen touristischen Dienstleistern der drittgrößte Wirtschaftszweig in Europa. HOTREC vereint 44 nationale Hotel- und Gaststättenverbände aus 30 Ländern. Für Deutschland sind der DEHOGA Bundesverband und der Hotelverband Deutschland (IHA) Mitglieder von HOTREC.


Pressekontakt: Jacques Lovell, jacques.lovell@hotrec.eu ,+32(0)2 504 78 42

EuGH-Urteil in der Rechtssache C-390/18 Airbnb Ireland


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Vorsitzender Hotelverband Deutschland (IHA