EU-Kommission weitet Verfahren gegen MasterCard wegen wettbewerbswidriger Kartengebühren aus

15.04.2013 | Positives Signal für die Hotellerie / Dreesen: „Grenzüberschreitendes Acquiring ermöglichen und Interbankenentgelte national wie international untersagen!“

Die EU-Kommission hat mitgeteilt, ihre ohnehin schon laufenden Untersuchungen gegen MasterCard erheblich auszuweiten und ein weiteres förmliches Verfahren einzuleiten. Die Kommission untersucht nun auch die Konditionen für Kartenzahlungen von Kunden aus Nicht-EU-Staaten. Die anfallenden Interbankenentgelte bei MasterCard seien dabei höher als für Zahlungen von EU-Kunden. Es kommen zudem weitere Geschäftspraktiken von MasterCard auf den Prüfstand: So wird die Zulässigkeit der „Honor All Cards Rule“ geprüft, die einen Händler/Hotelier zur Annahme aller Kartenarten von MasterCard verpflichtet. Ferner kritisiert die EU-Kommission die Regeln im MasterCard-System, die einem Händler/Hotelier die Zahlungsabwicklung über einen möglicherweise kostengünstigeren ausländischen Acquirer verunmöglichen.

„Das nun eingeleitete weitere Verfahren ist ein positives Signal gleichermaßen für Hoteliers und Verbraucher in Deutschland“, begrüßt Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), die Brüsseler Ankündigung. „Grenzüberschreitendes Acquiring sollte im europäischen Binnenmarkt endlich ebenso eine Selbstverständlichkeit sein, wie die Gleichbehandlung von Kartenzahlungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und beispielsweise aus den Vereinigten Staaten.“ Zuversichtlich stimmt Dreesen auch, dass die Kommission noch vor dem Sommer einen Vorschlag für eine Verordnung über Interbankenentgelte für Kartenzahlungen vorlegen will, um Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu gewährleisten.

Bereits im Jahr 2007 hatte die EU-Kommission die Erhebung von Interbankenentgelten für grenzüberschreitende Zahlungskartentransaktionen im EWR untersagt. Im Mai 2012 wies das Gericht der Europäischen Union erstinstanzlich das von MasterCard gegen diese Entscheidung eingelegte Rechtsmittel ab. MasterCard hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Kommission führt ihre Untersuchungen erklärtermaßen gegen beide großen Kreditkartengesellschaften – MasterCard und Visa – parallel durch, um gleiche Wettbewerbsbedingungen durchzusetzen.

Die IHA hatte gemeinsam mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) bereits Ende 2005 auch national beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen die Interbankenentgelte von MasterCard und VISA eingereicht. Die Kartellbehörde sollte nun schnellstmöglich einschreiten, heißt es beim Hotelverband.

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