EU-Kommission weitet Verfahren gegen MasterCard wegen wettbewerbswidriger Kartengebühren aus

15.04.2013 | Positives Signal für die Hotellerie / Dreesen: „Grenzüberschreitendes Acquiring ermöglichen und Interbankenentgelte national wie international untersagen!“

Die EU-Kommission hat mitgeteilt, ihre ohnehin schon laufenden Untersuchungen gegen MasterCard erheblich auszuweiten und ein weiteres förmliches Verfahren einzuleiten. Die Kommission untersucht nun auch die Konditionen für Kartenzahlungen von Kunden aus Nicht-EU-Staaten. Die anfallenden Interbankenentgelte bei MasterCard seien dabei höher als für Zahlungen von EU-Kunden. Es kommen zudem weitere Geschäftspraktiken von MasterCard auf den Prüfstand: So wird die Zulässigkeit der „Honor All Cards Rule“ geprüft, die einen Händler/Hotelier zur Annahme aller Kartenarten von MasterCard verpflichtet. Ferner kritisiert die EU-Kommission die Regeln im MasterCard-System, die einem Händler/Hotelier die Zahlungsabwicklung über einen möglicherweise kostengünstigeren ausländischen Acquirer verunmöglichen.

„Das nun eingeleitete weitere Verfahren ist ein positives Signal gleichermaßen für Hoteliers und Verbraucher in Deutschland“, begrüßt Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), die Brüsseler Ankündigung. „Grenzüberschreitendes Acquiring sollte im europäischen Binnenmarkt endlich ebenso eine Selbstverständlichkeit sein, wie die Gleichbehandlung von Kartenzahlungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und beispielsweise aus den Vereinigten Staaten.“ Zuversichtlich stimmt Dreesen auch, dass die Kommission noch vor dem Sommer einen Vorschlag für eine Verordnung über Interbankenentgelte für Kartenzahlungen vorlegen will, um Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu gewährleisten.

Bereits im Jahr 2007 hatte die EU-Kommission die Erhebung von Interbankenentgelten für grenzüberschreitende Zahlungskartentransaktionen im EWR untersagt. Im Mai 2012 wies das Gericht der Europäischen Union erstinstanzlich das von MasterCard gegen diese Entscheidung eingelegte Rechtsmittel ab. MasterCard hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Kommission führt ihre Untersuchungen erklärtermaßen gegen beide großen Kreditkartengesellschaften – MasterCard und Visa – parallel durch, um gleiche Wettbewerbsbedingungen durchzusetzen.

Die IHA hatte gemeinsam mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) bereits Ende 2005 auch national beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen die Interbankenentgelte von MasterCard und VISA eingereicht. Die Kartellbehörde sollte nun schnellstmöglich einschreiten, heißt es beim Hotelverband.

------------------------------------------------------

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland mit rund 1.400 Mitgliedern aus Reihen der Privat-, Ketten- und Kooperationshotellerie. Diese verfügen über rund 170.000 Hotelzimmer. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an.

------------------------------------------------------

Ihr Ansprechpartner:

Benedikt Wolbeck
Stellv. Pressesprecher
Hotelverband Deutschland (IHA)
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin

Tel: 030 / 59 00 99 69-0
Fax: 030/59 00 99 69-9
www.hotellerie.de
presse@hotellerie.de

pm_2013-04-15_eu-kommission_weitet_verfahren_gegen_mastercard_wegen_wettbewerbswidriger_kartengebuehren_aus


Weitere
18.08.2026
Statement von Otto Lindner zur Streichung des Freibetrags für Belegschaftsrabatte

Der Referentenentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 aus dem Bundesministerium der Finanzen sieht u.a. die Streichung des Freibetrags der Belegschaftsrabatte des § 8 Abs. 3 EStG vor. Lesen Sie hierzu das Statement von Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA)!

31.07.2026
Hotelverband aktualisiert Leitfaden zum EU AI Act

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat seinen Leitfaden zu den Transparenz- und Kompetenzpflichten des EU AI Act überarbeitet. Die neue Fassung berücksichtigt die finalen Leitlinien der Europäischen Kommission zu Artikel 50 des EU AI Act vom 20. Juli 2026 sowie den Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content. Der Leitfaden steht den IHA-Mitgliedern ab sofort kostenfrei im IHA-Extranet zur Verfügung.

30.07.2026
Über 10.000 europäische Hotels beteiligen sich nun an wegweisender Sammelklage gegen Booking.com

Die „Stichting Hotel Claims Alliance“ (SHCA) hat ihr Sammelklageverfahren gegen Booking.com vor dem Amtsgericht Amsterdam ausgeweitet und im Namen von weiteren 7.696 europäischen Hotels Klage eingereicht. Das Verfahren wurde am 30. Januar 2026 im Namen einer ersten Gruppe von 3.087 Hotels eingeleitet. Nach der jüngsten Erweiterung beläuft sich die Gesamtzahl der teilnehmenden Hotels nun auf 10.783. SHCA plant für Herbst 2026 eine dritte und letzte Ausweitung der Klage, nach der die Gesamtzahl der teilnehmenden Hotels voraussichtlich etwa 18.000 erreichen wird. Die Teilnahme ist weiterhin kostenlos. Hotels können sich bis zum 11. September 2026 weiterhin über mybookingclaim.com registrieren.