Die Einigung auf einen Rechtsakt für digitale Märkte ist ein Silberstreif am Horizont für Hoteliers in Europa

24.03.2022 | Pressemitteilung von HOTREC Hospitality Europe
v.l.: Thierry BRETON (Kommissar für den Binnenmarkt), Cédric O (Staatsminister für den Digitalen Sektor für die französische Ratspräsidentschaft), MdEP Andreas SCHWAB (Berichterstatter des Europäischen Parlaments), Margrethe VESTAGER, Vize-Präsidentin der Europäischen Kommission); Bild: Screenshot des Webstreaming-Dienstes des Europäischen Parlaments

Die EU-Gesetzgeber haben heute eine bahnbrechende Einigung erzielt, die zur finalen Verabschiedung des Rechtsakts für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) führen wird. Die europäische Hotelbranche begrüßt die neuen EU-Regeln für digitale Gatekeeper, die eine unverhältnismäßige Macht gegenüber ihren Geschäftskunden und Verbrauchern ausüben.

HOTREC ist der festen Ansicht, dass der Marktführer für Online-Hotelbuchungen, der im Jahr 2019 fast 70% des europäischen Marktes beherrschte, zu eben diesen “designierten Gatekeepern” nach den nun festgelegten Kriterien gehören wird. Der EU-Gesetzgeber hat mit dem Verbot enger Paritätsklauseln auch die richtige Maßnahmen ergriffen, um die Macht der Online-Plattformen in diesem Bereich einzudämmen. Diese Vertragsklauseln hindern Hoteliers daran, auf ihren eigenen Kanälen einen besseren Preis als auf der Plattform anzubieten. Der DMA ermöglicht gewerblichen Nutzern auch einen besseren Zugang zu den von ihren Angeboten generierten Daten.

Der Vorsitzende der HOTREC-Arbeitsgruppe Distribution Markus Luthe und Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) erklärte: "In den letzten zehn Jahren haben die Hoteliers das inakzeptable Verhalten der dominanten OTAs nach dem Motto 'take it or leave it' hinnehmen müssen. Die heutige Einigung über den DMA ist ein klares Signal an die digitalen Giganten: Verhaltet euch gegenüber Verbrauchern und Geschäftskunden wie Partner und nicht wie Torwächter."

Luthe fügte hinzu: "Ich glaube, dass es bei dem Gatekeeper-Verhalten der OTAs nicht nur um den Schutz eines erfolgreichen Geschäftsmodells geht, sondern um mehr als das. Praktiken wie enge Preisparitätsklauseln und das Zurückhalten von Daten wirken letztlich als Hemmschuh für die Digitalisierung der Hotels und verfestigen die Abhängigkeit der Hoteliers von den OTAs. Die gesamte Branche kann nun ihre Digitalisierung besser angehen."

HOTREC-Generaldirektorin Marie Audren sagte: "Die Verabschiedung des DMA ist ein Silberstreif am Horizont für die europäischen Hoteliers, nachdem sie in den letzten zwei Jahren unter einer schweren Wolke von Abschottungsmaßnahmen und Reisebeschränkungen standen. Eine derartige Gesetzgebung im digitalen Bereich wurde von der gesamten Branche seit mehreren Jahren gefordert."

Audren fügte hinzu: "Heute kann HOTREC allen, die an der Ausarbeitung des Rechtsaktes für digitale Märkte beteiligt waren, herzlich gratulieren. Aber die Erholung des europäischen Gastgewerbes und Tourismussektors steht erst am Anfang: Es gibt noch viel Arbeit mit den politischen Entscheidungsträgern zu bewältigen, um das Niveau der Aktivitäten und Geschäfte von vor der Corona-Krise wieder zu erreichen und den digitalen und grünen Wandel zu unterstützen."

Die Vertriebsstudie von HOTREC zeigt, dass die Marktanteile der OTAs in der europäischen Hotelbranche zwischen 2013 und 2019 kontinuierlich von 19,7% auf 29,9% gestiegen sind (gewichtete Ergebnisse einschließlich Daten von Hotelketten). Gleichzeitig ist der Anteil der Direktbuchungen europaweit um über 10 Prozentpunkte von 57,6% im Jahr 2013 auf 45,5% im Jahr 2019 gesunken.

Die drei Hauptakteure auf dem OTA-Markt sind nach wie vor die Booking Holding, die Expedia Group und in geringerem Maße die HRS Gruppe mit einem aggregierten Marktanteil von 92%. Booking.com ist der bei weitem einflussreichste Akteur mit einem Anteil von 68,4% am OTA-Markt. Die Dominanz von Booking.com ist in den letzten sechs Jahren um mehr als 8 Prozentpunkte gestiegen, von 60,0% im Jahr 2013 auf 68,4% im Jahr 2019.

Hinweis für die Redaktionen: Die in dieser Pressemitteilung zitierte HOTREC-Hotelvertriebsstudie, die zuletzt im Jahr 2020 auf der Grundlage von Beobachtungen von mehr als 2.800 Hotels in ganz Europa durchgeführt wurde, wird derzeit aktualisiert. Die Version 2022 wird voraussichtlich bis Juni 2022 vorliegen.

Weitere Informationen: www.hotrec.eu
Pressekontakt:  Jacques Lovell | jacques.lovell@hotrec.eu | + 32 (0)2 504 78 45

Wer ist HOTREC?

HOTREC ist der Dachverband der Hotels, Restaurants, Bars und Cafés und ähnlicher Einrichtungen in Europa, der 46 nationale Verbände in 35 Ländern vereint und die Stimme des europäischen Gastgewerbes ist. Die Aufgabe von HOTREC ist es, die Interessen des Gastgewerbes gegenüber der EU und internationalen Institutionen zu vertreten und zu fördern, den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren unter den Mitgliedern zu unterstützen, um Innovationen zu fördern, und als Plattform für Fachwissen für das Gastgewerbe zu fungieren.

Weitere
27.09.2024
Statement von Otto Lindner zum Welttourismustag unter dem Motto "Tourismus & Frieden"

"Heute ist Welttourismustag zum Thema Tourismus & Frieden. Wir können in Deutschland stolz darauf sein, dass unser touristisches Angebot und unsere Gastfreundschaft mittlerweile Völkerverständigung und Versöhnung ermöglichen. Diese Errungenschaft ist keine Selbstverständlichkeit, doch alle Beschäftigten im Gastgewerbe können jeden Tag dafür einstehen."

Otto Lindner
IHA-Vorsitzender

26.09.2024
Hotelmeldepflicht: Hotelverband begrüßt Abschaffung antiquierter Meldezettel für inländische Hotelgäste

Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das lange angekündigte Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen, das auch eine Novellierung des Bundesmeldegesetzes beinhaltet. „Wir begrüßen das vollständige Entfallen der besonderen Meldepflicht für inländische Beherbergungsgäste. Seit Jahrzehnten fordert der Hotelverband Deutschland (IHA) die Ablösung der papierhaften Meldescheine beim Check-in im Hotel, die für die Branche geradezu zum Inbegriff überflüssiger Bürokratie geworden sind“, erklärt IHA-Vorsitzender Otto Lindner. „Nun sollte umgehend auch eine zeitgemäße Alternative für unsere ausländischen Gäste in Angriff genommen werden. Wir erwarten, dass die Bundesregierung hierzu zumindest auf europäischer Ebene zeitnah eine Initiative startet.“

19.09.2024
Europäischer Gerichtshof stärkt deutschen Hotels den Rücken in ihrer Auseinandersetzung mit Booking.com

Mit seinem heutigen Urteil in der Rechtssache C-264/23 hat der EuGH das marktbeherrschende Buchungsportal Booking.com in seine Schranken verwiesen und für Rechtssicherheit in Europa gesorgt. „Booking.com hat versucht, die Gerichte in den EU-Mitgliedstaaten gegeneinander auszuspielen. Mit seiner ‚Torpedoklage‘ zum Bezirksgericht in Amsterdam wollte Booking.com die letztinstanzliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe unterlaufen, der die Bestpreisklauseln des Portals als eindeutig kartellrechtswidrig erachtet hatte. Dem haben die obersten europäischen Richter nun eine klare Absage erteilt“, kommentiert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Wir hoffen, dass nach dieser wegweisenden Entscheidung des EuGH das zugrundeliegende Gerichtsverfahren vor dem Bezirksgericht Amsterdam nun schnell wieder Fahrt aufnimmt und die Schadensersatzansprüche der deutschen Hotels wegen jahrelanger Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln einer zeitnahen Entscheidung zugeführt werden können.“