IHA-Beschwerde erfolgreich: Bundeskartellamt untersagt Booking.com jedwede Paritätsklauseln

23.12.2015 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)
© Bundeskartellamt
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Das Bundeskartellamt hat Booking.com in seinem heutigen Beschluss auch die erst im Juli diesen Jahres eingeführten engeren Paritätsklauseln in den AGB und sonstigen Vereinbarungen untersagt. Der deutsche und europäische Marktführer unter den Online-Buchungsportalen darf damit sowohl weite, als auch enge Paritätsklauseln gegenüber seinen Hotelpartnern in Deutschland nicht mehr anwenden. Andernfalls würde Booking.com eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit Bußgeld in bis zu dreistelliger Millionenhöhe geahndet werden könnte. Booking.com wurde aufgegeben, die beanstandeten Klauseln aus seinen AGB und Preferred Partner-Vereinbarungen zu entfernen.

„Wir begrüßen das konsequente und umfassende Einschreiten des Bundeskartellamtes außerordentlich und sehen uns durch den Beschluss des Bundekartellamtes in unserer Rechtsauffassung vollumfänglich bestärkt. Auch die modifizierten Paritätsklauseln sind mit geltendem Kartellrecht nicht vereinbar und benachteiligen Hoteliers und Verbraucher gleichermaßen“, erklärt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Die IHA hatte mit einer entsprechenden Anzeige gegen das Buchungsportal im Herbst 2013 das nun amtlicherseits abgeschlossene Verfahren ausgelöst.

Bereits am 30. März 2015 teilte das Bundeskartellamt Booking.com seine wettbewerblichen Bedenken gegen die fortgesetzte Anwendung der damals noch weiter gefassten Bestpreisklauseln in Verträgen mit Hotels in Deutschland mit. Diese Maßnahme war erforderlich, weil das Hotelbuchungsportal trotz der Bestätigung der Abstellungsverfügung des Bundeskartellamtes durch das Oberlandesgericht Düsseldorf im Parallelverfahren gegen HRS weiterhin an umfassenden Paritätsklauseln festhielt.

Auf Druck zahlreicher Wettbewerbsbehörden in Europa bot Booking.com schließlich an, die Bestpreisklauseln in seinen AGB formal etwas zu lockern. Die vorgeschlagenen Selbstverpflichtungen der Priceline-Tochter sahen vor, die Paritätsklausel nicht mehr in Bezug auf andere Vertriebsportale einzufordern. Auch Verfügbarkeits- und Konditionenparitätsforderungen wollte Booking.com vorgeblich aufgeben. Die Online-Vertriebskanäle der Hotels sollten nach Auffassung des Buchungsportals allerdings weiterhin den Paritätsklauseln unterliegen, so dass der Hotelier auf seiner eigenen Website keine besseren Konditionen bieten dürfe als bei Booking.com. Das Hotel hätte dort sogar nicht einmal über günstigere Preise auf direkten Buchungskanälen informieren können.

Die deutsche sowie die europäische Hotellerie weigerte sich seit Bekanntwerden der Deals zu ihren Lasten, solche Einschränkungen ihrer unternehmerischen Freiheit bei der Gestaltung von Preisen und Konditionen zu akzeptieren und sich ausgerechnet vom marktführenden Online-Buchungsportal bei der Wahl der Kommunikationskanäle auf Medien des 20. Jahrhunderts wie Telefon, Telefax oder Brief beschränken zu lassen.

„Wir sind erleichtert, dass das deutsche Bundeskartellamt mit der heutigen Entscheidung anders als die Wettbewerbsbehörden in Frankreich, Italien oder Schweden, die von Booking.com angebotenen Deals zurecht als gänzlich unzureichend zurückgewiesen hat. Mit dem Beschluss sollte nun das Ende des Paritätenregimes in Deutschland für alle Portale eingeläutet sein. Das ist für die Hotellerie ein wichtiger Schritt zur Wiedererlangung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit und wird für faireren Wettbewerb in der immer wichtiger werdenden Online-Distribution sorgen“, kommentiert Luthe.

Verbrauchern empfiehlt der Hotelverband zukünftig noch mehr als heute schon, in den Suchergebnislisten der Buchungsportale auch weiter nach unten zu scrollen, um wirklich die besten Angebote zu finden und prinzipiell auch immer direkt auf der Hotelhomepage nachzuschauen.

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Über den Hotelverband Deutschland (IHA):

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.400 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperations-hotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an.

Pressemitteilung des Bundeskartellamtes 2015-12-23: Auch „enge“ Bestpreisklauseln von Booking sind kartellrechtswidrig

PM 2015-12-23_IHA-Beschwerde erfolgreich: Bundeskartellamt untersagt Booking.com jedwede Paritätsklauseln


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