Bundeskartellamt mahnt auch Booking.com wegen wettbewerbswidriger Meistbegünstigungsklauseln ab

02.04.2015 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)

Das Bundeskartellamt hat mit Booking.com auch den Marktführer unter den Buchungsportalen in Deutschland wegen der Verwendung von Meistbegünstigungsklauseln gegenüber Hotelpartnern formell abgemahnt. Mit solchen Vertragsklauseln verpflichtet Booking.com die Hotels, nirgendwo günstigere Zimmerraten oder noch freie Kapazitäten als auf seinem Online-Portal anzubieten. „Wir begrüßen das konsequente Einschreiten des Bundeskartellamtes außerordentlich. Das ist für die Hotellerie ein weiterer Zwischenschritt zur Wiedererlangung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit und zu fairerem Wettbewerb in der immer wichtiger werdenden Online-Distribution“, erklärt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Gegen das Buchungsportal HRS hatte das Bundeskartellamt am 20. Dezember 2013 eine Abstellungsverfügung erlassen, die am 9. Januar 2015 auch einer inzwischen rechtskräftigen Überprüfung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf standhielt. Im Herbst 2013 leitete das Bundeskartellamt aufgrund einer entsprechenden Eingabe des Hotelverbandes Deutschland (IHA) Ermittlungen gegen den in Amsterdam ansässigen Portalbetreiber Booking.com ein. Wie schon beim Verfahren gegen HRS ist der Hotelverband Deutschland (IHA) offiziell Beigeladener des Verfahrens.

„Mit dem heutigen Vorgehen des Bundeskartellamtes sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt, dass die von Hotelbuchungsportalen vertraglich auferlegten und in der betrieblichen Praxis mehr oder weniger offenen Paritätsforderungen eklatante Wettbewerbsbehinderungen darstellen. Konkurrierende Vermittlungsportale sind ebenso rechtswidrig behindert worden, wie der Direktvertrieb der Hotellerie“, kommentiert Luthe. Verbrauchern empfiehlt der Hotelverband zukünftig noch mehr als heute schon, in den Suchergebnislisten der Buchungsportalen weiter nach unten zu scrollen, um auch wirklich die besten Angebote zu finden - oder immer auch auf der Hotelhomepage nachzuschauen.

Erleichtert ist Luthe, dass das Bundeskartellamt die von Booking.com auch anderen europäischen Kartellbehörden zwischenzeitlich angebotenen Deals zur Beilegung vergleichbarer Verfahren als unzureichend einstuft und eine Annahme erklärtermaßen nicht in Betracht zieht: „Die umstrittenen Meistbegünstigungsklauseln gehören generell aus dem Geschäftsverkehr verbannt und dürfen auch nicht mit fadenscheinigen ‚Verpflichtungszusagen‘ durch die Hintertür wieder zugelassen werden.“

-------------------------------------------------------------------------

Über den Hotelverband Deutschland (IHA):

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.400 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.

PM 2015-04-02_Bundeskartellamt mahnt auch Booking.com wegen wettbewerbswidriger Meistbeguenstigungsklauseln ab


PR 2015-04-02_Bundeskartellamt also warns Booking.com for using anticompetitive MFN clauses


Weitere
15.06.2026
Hotelverband feiert Teamgeist, Talente und Innovation am Nürburgring

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat am 10. und 11. Juni 2026 die zweite Ausgabe seines Veranstaltungsformats „IHA INSIDE“ am Nürburgring erfolgreich durchgeführt. Unter dem Motto „Teamgeist, Tempo und Transformation“ kamen Mitglieder aus ganz Deutschland in der Eifel zusammen, um sich im Rahmen der IHA-Mitgliederversammlung, eines zukunftsorientierten Fachprogramms und zahlreicher Networking-Formate über zentrale Herausforderungen und Chancen der Hotellerie auszutauschen.

08.06.2026
Aus Brüssel drohen Hotels neue Bürokratiebelastungen bei der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung

Nach Auslegung der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) durch die Europäische Kommission könnten Hotels, Restaurants, Bars und Cafés schon allein deshalb als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden, weil sich ihr Name oder Logo auf Verpackungen befindet. Dies würde insbesondere kleine und mittlere Unternehmen des Gastgewerbes mit umfangreichen zusätzlichen Pflichten belasten, obwohl sie weder die Verpackungen herstellen noch deren technische Gestaltung bestimmen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) unterstützt daher nachdrücklich die gemeinsame Forderung von HOTREC Hospitality Europe, Independent Retail Europe und Euro Coop, die Definition des Begriffs „Hersteller“ umgehend zu korrigieren und Bürokratiebelastungen abzubauen.

02.06.2026
Gastronomie und Hotellerie unter Druck: Branchenverbände suchen gemeinsame Lösungen

Die Fachverbände der Wirtschaftskammer Österreich und die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) luden Kollegen aus Deutschland, der Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein und Südtirol zum Treffen der deutschsprachigen Branchenverbände nach Innsbruck ein. Im Mittelpunkt standen Herausforderungen, Perspektiven und neue Impulse.