Booking.com gibt Unterlassungserklärung ab - Schluss mit dem Psychodruck bei der Hotelbuchung

30.09.2014 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)
Quelle: Booking.com
Quelle: Booking.com

Wer hat sich nicht schon einmal bei der Buchung seines Hotelzimmers auf einem der bekannten Online-Portale unter Druck gesetzt gefühlt, wenn Sätze aufpoppen wie: „Letzte Chance! Wir haben noch ein Zimmer!“ oder „Wir haben noch vier Zimmer“ (unabhängig von der angegebenen Anzahl der Zimmer)? Das Buchungsportal Booking.com hat jedenfalls nach einem entsprechenden Präzedenzfall in den Niederlanden nun auch in Deutschland Abhilfe versprechen müssen.

Booking.com gab nach entsprechender Abmahnung durch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am 22. September 2014 eine diesbezüglich strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. „Dies ist ein wichtiger Schritt im Kampf um fairere Spielregeln im Bereich der Hotelbuchungen“, begrüßt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), den Erfolg der Wettbewerbszentrale.

Auch nach Ansicht des Hotelverbandes Deutschland (IHA) verstoßen die beanstandeten Formulierungen gegen geltendes Recht. Denn für den durchschnittlichen Verbraucher sei nicht erkennbar, dass sich die beanstandeten Aussagen nur auf das bei Booking.com eingestellte Kontingent beziehen mögen. Insbesondere weniger internetaffine Verbraucher verstünden die Aussagen dahingehend, dass das entsprechende Hotel insgesamt nur noch die angegebene Anzahl an Zimmern zur Verfügung habe.

Die Formulierung „Letzte Chance!“ suggeriert dem Leser zudem, dass es keine weiteren Buchungsmöglichkeiten im angefragten Zeitraum gebe. Davon könne aber mitunter gar keine Rede sein, wenn weitere Zimmer zum Beispiel über die hoteleigene Homepage buchbar seien.

In den Niederlanden war Booking.com bereits im April dieses Jahres mit vergleichbaren Website-Formulierungen den Verbraucherschützern unterlegen. Die niederländische Reclame Code Commissie (RCC) hatte die zitierten Werbeaussagen ebenfalls als irreführend eingestuft und untersagt (Az.: Dossier 2014/00190). Das dagegen von Booking.com dagegen eingelegte Rechtsmittel blieb erfolglos.

PM 2014-09-30_Booking_com gibt Unterlassungserklärung ab - Schluss mit dem Psychodruck bei der Hotelbuchung


Weitere
18.08.2026
Statement von Otto Lindner zur Streichung des Freibetrags für Belegschaftsrabatte

Der Referentenentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 aus dem Bundesministerium der Finanzen sieht u.a. die Streichung des Freibetrags der Belegschaftsrabatte des § 8 Abs. 3 EStG vor. Lesen Sie hierzu das Statement von Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA)!

31.07.2026
Hotelverband aktualisiert Leitfaden zum EU AI Act

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat seinen Leitfaden zu den Transparenz- und Kompetenzpflichten des EU AI Act überarbeitet. Die neue Fassung berücksichtigt die finalen Leitlinien der Europäischen Kommission zu Artikel 50 des EU AI Act vom 20. Juli 2026 sowie den Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content. Der Leitfaden steht den IHA-Mitgliedern ab sofort kostenfrei im IHA-Extranet zur Verfügung.

30.07.2026
Über 10.000 europäische Hotels beteiligen sich nun an wegweisender Sammelklage gegen Booking.com

Die „Stichting Hotel Claims Alliance“ (SHCA) hat ihr Sammelklageverfahren gegen Booking.com vor dem Amtsgericht Amsterdam ausgeweitet und im Namen von weiteren 7.696 europäischen Hotels Klage eingereicht. Das Verfahren wurde am 30. Januar 2026 im Namen einer ersten Gruppe von 3.087 Hotels eingeleitet. Nach der jüngsten Erweiterung beläuft sich die Gesamtzahl der teilnehmenden Hotels nun auf 10.783. SHCA plant für Herbst 2026 eine dritte und letzte Ausweitung der Klage, nach der die Gesamtzahl der teilnehmenden Hotels voraussichtlich etwa 18.000 erreichen wird. Die Teilnahme ist weiterhin kostenlos. Hotels können sich bis zum 11. September 2026 weiterhin über mybookingclaim.com registrieren.