AGBs des Hotel Reservation Service (HRS): Hotelverband begrüßt rechtzeitiges Einschreiten des Bundeskartellamtes

10.02.2012 |

(Berlin, 10. Februar 2012) Die heutige Entscheidung des Bundeskartellamtes, die HRS Hotel Reservation Service GmbH u.a. wegen Verstoßes gegen die §§ 1 und 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen abzumahnen, wird vom Hotelverband Deutschland (IHA) außerordentlich begrüßt.

„Die von HRS seinen Hotelpartnern abverlangte Ratenparität über alle Online- und Offline-Vertriebskanäle ist auch aus unserer Sicht ein massiver Eingriff in die unternehmerische Freiheit und eine eklatante Wett-bewerbsbehinderung“, erklärt hierzu Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Wir sehen uns durch das Handeln des Bundeskartellamtes vollumfänglich in unseren vorgetragenen Rechtsbedenken bestätigt.“

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/presse/2012_02_10_1100.php

Nach Feststellung des Bundeskartellamtes habe HRS mit seinen Hotelpartnern eine Meistbegünstigungsklausel vereinbart, die HRS für das gesamte Angebot den jeweils besten Hotelpreis, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen garantiere. Ab März dieses Jahres solle die Meist-begünstigungsklausel noch verschärft werden und dann auch für das Hotelangebot an der Rezeption gelten. In der Vergangenheit habe HRS bereits mehrfach Hotels, die die Meistbegünstigungsklausel nicht eingehalten haben, für weitere Buchungen gesperrt.

Der Präsident des Bundeskartellamtes erklärte hierzu, dass HRS das mit Abstand führende Hotelportal in Deutschland sei und durch die Best-Preis-Klausel Konkurrenten die Möglichkeit nehme, durch bessere Konditionen Boden gut zu machen. Newcomern werde der Markteintritt erschwert. Deshalb stellten diese Klauseln eine Gefahr für den Wettbewerb dar.

Die Abmahnung des Bundeskartellamtes erfasst die von HRS angewandte Meistbegünstigungsklausel. Sie erstreckt sich jedoch nicht auf die von HRS kürzlich angekündigte und von vielen Hoteliers beklagte Erhöhung der Provisionen.


Über den Hotelverband Deutschland (IHA):

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Fachverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt knapp 1.400 Betriebe aus Reihen der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern, die über rund 170.000 Hotelzimmer verfügen und einen Anteil von mehr als 20 Prozent des deutschen Hotelmarktes repräsentieren. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an.


Die Pressemitteilung können Sie hier im PDF-Format herunterladen.

PM_2012_03 Hotelverband begruest rechtzeitiges Einschreiten des Bundeskartellamtes


Weitere
30.07.2024
Statement von Markus Luthe zur Kartellstrafe in Spanien gegen Booking.com

"Wir sehen mit Genugtuung, dass Kartellbehörden in immer mehr europäischen Ländern nun konsequenter gegen die Praktiken des dominierenden Buchungsportals einschreiten.“

Markus Luthe
​​​​​​​IHA-Hauptgeschäftsführer

02.07.2024
Online-Buchungsportale dominieren weiterhin Hotelvertrieb in Deutschland und Europa

HOTREC Hospitality Europe führt in Zusammenarbeit mit dem Institut für Tourismus der Fachhochschule Westschweiz Wallis seit dem Jahr 2013 im Zweijahresturnus europaweite Online-Umfragen unter europäischen Hotels durch, um Entwicklungstendenzen der Distributionskanäle aufzuzeigen, Marktanteile zu ermitteln und in einem Gesamtkontext zu analysieren. Die nun vorliegend aktuelle Auswertung zeigt, dass zwischen 2013 und 2023 der Anteil der Online-Buchungsportale (OTA) am europäischen Hotelvertrieb um 50% gestiegen ist. Gleichzeitig ist der Anteil der Direktbuchungen in Europa zwischen 2013 und 2023 um 11,6% zurückgegangen. In Deutschland sank der Anteil der Übernachtungen, die über direkte Kanäle (online und offline) im Hotel gebucht wurden in den letzten zehn Jahren um 8,2%. Die Online-Buchungsplattformen konnten ihren Anteil dagegen um 49,0% steigern.

27.06.2024
Statement von Stefan Dinnendahl zum BGH-Urteil zur Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff "klimaneutral"

Beim Klimaschutz hat die Reduktion von CO₂ Vorrang vor dessen Kompensation. Eine Werbung mit „klimaneutral“ ist irreführend, wenn dieser Unterschied nicht deutlich wird.

Stefan Dinnendahl, Stellv. Hauptgeschäftsführer Hotelverband Deutschland (IHA), fasst das BGH-Urteil zusammen: "Wer mit 'klimaneutral' wirbt, muss die konkrete Bedeutung dieses umweltbezogenen Begriffs erklären. Eine Reduktion und Kompensation von CO2-Emissionen sind für den BGH keine gleichwertigen Maßnahmen."