FAQs Förderprogramme

1. Für wen kommen Förderprogramme in Frage?

Grundsätzlich stehen Förderprogramme allen Unternehmen zur Verfügung, die die spezifischen Förderziele und -richtlinien erfüllen. Manche Förderprogramme sind jedoch auf eine gewisse Branche zugeschnitten und andere sind bestimmten Unternehmen nach Größe (z.B. KMU) oder Region (Bundesland oder Kommune) vorbehalten. 

2. Wann fällt ein Unternehmen in die KMU-Klassifikation?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) spielen eine wichtige Rolle für Wachstum und Wohlstand und sind oft Treiber für grüne und digitale Innovationen. Um KMU geeignete Rahmenbedingungen zu bieten, setzt sich die Bundesregierung mit besonders auf sie zugeschnittene Förderprogramme ein. Bei manchen Förderprogrammen ist außerdem die Höhe des gewährten Zuschusses je nach Größe eines KMU verschieden. 

Für KMU gilt nach dem Benutzerleitfaden zur Definition von KMU grundsätzlich folgende Definition: Unternehmen, „die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. € beläuft“. Bei der Mitarbeiterzahl werden Teilzeitkräfte und Minijobber anteilig berechnet. Für die genaue Bestimmung eines eigenständigen KMU und die jeweilige Berechnungsmethode bei verbundenen Unternehmen oder Partnerunternehmen kann der Benutzerleitfaden in deutscher Sprache auf der Website der Europäischen Kommission heruntergeladen werden. Bei der Definition von KMU gelten folgende Schwellenwerte:

Kleinstunternehmen:
Weniger als 10 MA und Jahresumsatz weniger als 2 Mio. € oder Jahresbilanzsumme weniger als 2 Mio. €

Kleinunternehmen:
Weniger als 50 MA und Jahresumsatz weniger als 10 Mio. € oder Jahresbilanzsumme weniger als 10 Mio. €

Mittelgroßes Unternehmen: 
Weniger als 250 MA und Jahresumsatz weniger als 50 Mio.€ oder Jahresbilanzsumme weniger als 43 Mio. €

3. Wer vergibt Fördermittel?

Fördermittel für Unternehmen kommen in der Regel vom Staat, in manchen Fällen auch von privaten Initiativen oder Beteiligungsgesellschaften. Staatliche Förderprogramme gibt es durch die jeweiligen Förderorganisationen auf folgenden Ebenen:

- Bund
- Bundesländer
- Kommunen
- EU 

4. Welche Arten von Förderprogrammen gibt es?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Darlehen und Zuschüssen:

  1. Darlehen sind aufgrund der günstigen Konditionen durch die jeweilige Förderbank (z.B. KfW) besonders attraktiv für größere Investitionen im Unternehmen sowie frisches Kapital für Betriebsmittel. Dabei werden außer einem leichteren Kreditzugang meistens auch günstige Zinsen und tilgungsfreie Jahre gewährt.

  2. Zuschüsse werden ohne Gegenleistung gewährt, d.h. die finanziellen Mittel müssen nicht zurückbezahlt werden, sind allerdings an die Kriterien und Richtlinien des jeweiligen Förderprogramms gebunden und über einen Verwendungsnachweis zu belegen. 

5. Wie und wo stelle ich einen Förderantrag?

Für geförderte Darlehen ist i.d.R. die jeweilige Hausbank zuständig. Dort können Sie sich unverbindlich auch über die regionalen Möglichkeiten informieren. Entscheiden Sie sich für ein gefördertes Darlehen, stellen Sie den Antrag bei Ihrer Hausbank. Vorab sollten Sie sich umfassend vorbereiten, um Ihr Vorhaben, für das Sie Fremdkapital benötigen, überzeugend präsentieren zu können.

Anträge für Zuschüsse werden an die entsprechende Bewilligungsbehörde gestellt (z.B. beim BMWE – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie), die meistens einen externen Projektträger mit der Abwicklung beauftragt (z.B. das BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

6. Wann stelle ich den Antrag?

Förderanträge müssen fast immer beantragt werden, bevor mit dem Projektvorhaben begonnen wird. Gelder, die vorab ausgegeben wurden, fallen grundsätzlich nicht in den Förderrahmen. Warten Sie daher unbedingt den offiziellen Förderbescheid ab. Das kann zwei bis drei Wochen, bei manchen Programmen aber auch sechs bis acht Wochen oder länger dauern. Einige wenige Programme erlauben, direkt nach der Antragstellung den Auftrag zu vergeben und umzusetzen. Details dazu finden Sie in der jeweiligen Förderrichtlinie. 

7. Wie bereite ich den Antrag am besten vor?

Bevor Sie den Antrag ausfüllen, sollten Sie sich mit den Förderrichtlinien genaustens vertraut machen. Einen ersten Überblick erhält man oft über die Website des Förderprogramms oder Projektträgers. Meistens gibt es ein Merkblatt mit den wichtigsten Voraussetzungen. Wer es jedoch genau wissen möchte, sollte sich die Richtlinien in Ruhe durchlesen, um zu prüfen, ob das Förderprogramm tatsächlich für das geplante Vorhaben im Unternehmen infrage kommt.

Ein Antrag besteht i.d.R. aus drei Teilen:

1. Formeller Teil (Angaben zum Unternehmen)
2. Inhaltlicher Teil (Beschreibung des Vorhabens)
3. Wirtschaftlicher Teil (geplante Kosten und benötigte Mittel)

Bereiten Sie alle geforderten Unterlagen und Anlagen sorgfältig vor. Wichtigster Teil des Antrags bilden die geplanten Kosten und benötigten Mittel sowie die Beschreibung des Vorhabens. Dafür brauchen Sie auch bereits ein konkretes Angebot des Dienstleisters oder Beratungsunternehmens, das Sie bei Ihrem geplanten Vorhaben begleitet oder das mit der Durchführung beauftragt werden soll. Das Angebot sollte den Kriterien und Inhalten des Förderprogramms entsprechen und die Positionen genauso benennen. Außerdem müssen Sie die Bankverbindung Ihres Unternehmens angeben, für das sie die Förderung beantragen und auf dessen Konto die Fördermittel überwiesen werden sollen.

Sollten Sie sich mit der Antragsstellung unsicher fühlen, übernehmen viele Beratungsunternehmen oder Dienstleister auch die Formalitäten für Sie. Bei einigen Programmen ist das ohnehin verpflichtend. 

8. Was gilt es nach Projektende zu beachten?

Sobald das Projekt abgeschlossen wurde, muss i.d.R. ein Verwendungsnachweis ausgestellt werden. Darin wird nachgewiesen und dokumentiert, dass das Projekt gemäß den im Antrag gestellten Bedingungen umgesetzt und die Mittel entsprechend eingesetzt wurden. Spätestens nach Prüfung des Verwendungsnachweises werden die Fördermittel dann ausgezahlt. 

9. Können Förderprogramme miteinander kombiniert werden?

Ja, in vielen Fällen können die Mittel verschiedener Förderprogramme miteinander kombiniert werden, bei manchen gilt hingegen ein Kumulierungsverbot. Details darüber sind den Richtlinien und Merkblättern der jeweiligen Programme zu entnehmen. Dabei ist in jedem Fall darauf zu achten, dass die Förderhöchstgrenzen nicht überschritten werden. Fallen Förderprogramme zum Beispiel unter die De-minimis-Verordnung der EU, darf die Summe der Beihilfen für ein Unternehmen in einem Zeitraum von 3 Jahren 300.000 € nicht übersteigen. 

10. In welchen Fällen kommen Förderprogramme nicht in Betracht?

Für Unternehmen in Schwierigkeiten oder bei drohender Insolvenz können grundsätzlich keine Fördermittel beantragt werden, es sei denn, das Förderprogramm ist genau zu diesem Zweck aufgelegt worden. Ein Unternehmen befindet sich im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission dann in Schwierigkeiten, wenn es auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher zur Einstellung seiner Geschäftstätigkeiten gezwungen sein wird, sollte der Staat nicht eingreifen. Nähere Einzelheiten zur Begriffsbestimmung enthält die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU.

Außerdem gilt es auch immer zu prüfen, ob das Förderprogramm unter die De-minimis-Beihilfe fällt. Sollten Sie in den letzten drei Steuerjahren den Schwellenwert (s.o.) bereits ausgeschöpft haben, können für diese Förderprogramme keine weitere Mittel beantragt werden.

11. Gibt es eine Höchstgrenze für Fördermittel?

Grundsätzlich ist es den EU-Mitgliedsstaaten nicht erlaubt, sogenannte Beihilfen wie Zuschüsse durch Fördermittel an Unternehmen auszuzahlen. Es gibt jedoch Ausnahmen, um Unternehmen in bestimmten Bereichen mit Förderprogrammen zu unterstützen. Diese Ausnahmen sind im Beihilferecht geregelt. Man Unterscheidet zwischen der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und der Verordnung für De-minimis-Beihilfen. Was ist der wesentliche Unterschied?

Werden Fördermittel als De-Minimis-Beihilfe ausbezahlt, ist eine Höchstgrenze von 300.000 € innerhalb von drei Steuerjahren zu beachten. Dafür können diese Beihilfen für eine breite Palette von Maßnahmen verwendet werden, solange die Höchstgrenze eingehalten wird.

Bei der AVGO hingegen erlaubt die EU die Gewährung staatlicher Beihilfen für festgelegte und besonders förderwürdige Maßnahmen. Es gibt keine allgemeine Höchstgrenze, diese wird im jeweiligen Förderprogramm individuelle festgelegt und kann deutlich höher sein als bei einer De-Minimis-Beihilfe.

Ein Unternehmen muss also im Einzelfall prüfen, für welche Beihilfen es sich entscheidet. Bei Maßnahmen mit einem hohen Fördervolumen wird in der Regel die AGVO angewendet. Dabei dürfen Antragsteller jedoch kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ sein. Trifft das zu, können Fördermittel im Rahmen der De-Minimis-Beihilfe beantragt werden. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Beratung durch einen Experten im Bereich Fördermittel. 

Weiterführende Informations- und Beratungsstellen

BMWE – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Scharnhorststr. 34-37, 10115 Berlin
Telefon: 030 186150
E-Mail: info@bmwk.bund.de
www.bmwk.de

Förder- und Finanzierungsberatung des BMWE 
Die Finanzierungs-Hotline der BMWE-Förderberatung informiert über konkrete Lösungsansätze zur Finanzierung sowie zu öffentlichen Finanzierungsangeboten und Förderprogrammen. Sie helfen auch bei Fragen zu Verfahrenswegen, Anlaufstellen, Problemen der Finanzierung und bei der Vorbereitung auf das Bankgespräch.

Telefon: 030 186158000
Montag - Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr

Förderberatung Energieeffizienz
Allgemeine Erstauskünfte über Förderprogramme zum Thema Energieeffizienz gibt es über diese kostenfreie Hotline. Dort erhält man auch Informationen zu Ansprechpartnern und Internetseiten für weitergehende Informationen.

Telefon: 0800 0115000
Montag - Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr
E-Mail: energieeffizienz@buergerservice.bund.de
www.energiewechsel.de

Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung 
Das BMWE berät kleine und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründungen telefonisch zu Unterstützungsangeboten und Förderprogrammen.

Telefon: 030 340606560
Montag - Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr

ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Mit dem ZIM des BMWE sollen kreative Unternehmen bei der Realisierung guter Ideen unterstützt werden. Ziel ist die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen zu fördern und nachhaltig zu stärken. Das ZIM informiert über Fördermöglichkeiten im Bereich von Forschungs- und Entwicklungsprojekten. 
www.zim.de

DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer

Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 030 203080
E-Mail: info@dihk.de
www.dihk.de

Die DIHK setzt sich für optimale Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft ein und unterstützt Unternehmen in vielfältigen industrie- und handelspolitischen Ebenen. Die Website bietet u.a. Leitfäden zu Themen der Digitalisierung und Innovationen. Außerdem gibt es die Möglichkeit für kostenfreie Newsletter in den Bereichen Steuern, Finanzen, Recht, Innovationen und weiteren unternehmenspolitischen Themen. 

Online-Angebote und Webinare
Das Angebot für kostenfreie Webinare der regionalen Industrie- und Handelskammern zu Themen wie E-Business, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Innovationen, Daten- und Informationssicherheit und vieles mehr ist auf folgender Website zusammengefasst: www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaft-digital/gemeinsamdigital

Regionale Angebote der IHK vor Ort
www.ihk.de

RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V.

Düsseldorfer Straße 40 A, 65760 Eschborn
Telefon: 06196 495-0
E-Mail: kommunikation@rkw.de
www.rkw-kompetenzzentrum.de

Das RKW Kompetenzzentrum ist ein gemeinnütziger Impuls- und Ratgeber für den deutschen Mittelstand, mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Digitalisierung im Mittelstand zu fördern. Außerdem bietet es Unterstützung in den Bereichen Personalarbeit, Unternehmensentwicklung und Nachhaltigkeit. Mit kostenlosen Publikationen wie Leitfäden, Faktenblätter und Checklisten bekommen Unternehmen erste Impulse und Ideen für die verschiedensten Themen des unternehmerischen Alltags an die Hand. 

KfW

Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt
Telefon: 069 7431-0
E-Mail: info@kfw.de
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen

Die KfW ist eine der führenden Förderbanken der Welt und setzt sich im Auftrag des Bundes und der Länder u.a. dafür ein, Unternehmen mit günstigen Kreditangeboten zu unterstützen und somit die Innovationskraft der Unternehmen zu stärken und weiter zu fördern.

BA – Bundesagentur für Arbeit

Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg
Telefon: 0800 4555520
E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de/unternehmen

Die Bundesagentur für Arbeit bietet finanzielle Hilfen und Unterstützung für die Aus- und Weiterbildung und unterstützt dabei, die richtigen Arbeitskräfte zu finden oder Fachkräfte auszubilden. Mit dem Arbeitgeber-Service können sich Unternehmen bei der Suche nach Arbeitskräften und der Personalplanung unterstützen lassen. 

mein NOW
Mit dem Projekt „mein NOW“ verfolgt die Bundesagentur für Arbeit das Ziel, Menschen im Erwerbsleben, Arbeitgeber und Weiterbildungsanbietern eine zentrale Plattform zu bieten. Für Unternehmen gibt es zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote zu beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Mitarbeitenden bis hin zu einer Übersicht zu Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene.
www.mein-now.de/unternehmen/beratung