FAQs Förderprogramme

1. Für wen kommen Förderprogramme in Frage?

Grundsätzlich stehen Förderprogramme allen Unternehmen zur Verfügung, die die spezifischen Förderziele und -richtlinien erfüllen. Manche Förderprogramme sind jedoch auf eine gewisse Branche zugeschnitten und andere sind bestimmten Unternehmen nach Größe (z.B. KMU) oder Region (Bundesland oder Kommune) vorbehalten. Siehe dazu auch die nächsten beiden Fragen zur Betriebsstätte und KMU-Klassifikation. 

In der Praxis sollten Unternehmen vorab auch immer prüfen, ob das Vorhaben inhaltlich zum Förderzweck passt, ob eine eventuelle Mindestinvestitionssumme und besondere Ausschlusskriterien gelten. Maßgeblich sind die aktuelle Förderrichtlinie, das Merkblatt und die Informationen der zuständigen Bewilligungsstelle bzw. Förderorganisation. Oft genügt ein kurzer Anruf oder ein Blick auf deren Website, um diese Fragen zu klären.

2. Betriebsstätte

Die Betriebsstätte eines Unternehmens ist ein entscheidendes Kriterium bei der Frage, welche Landesförderprogramme genutzt werden können. Die Förderung gilt immer dort, wo die Investition tatsächlich umgesetzt wird. Das können zum Beispiel ein Produktionsstandort, eine Filiale, eine Niederlassung oder auch ein Lager sein. Die Betriebsstätte ist demnach nicht zwangsläufig auch der Unternehmenssitz. Besonders relevant ist dies bei Investitionsförderprogrammen der Bundesländer (z.B. GRW-Förderung), die gezielt bestimmte Regionen unterstützen.

Unternehmen mit mehreren Standorten haben somit den Vorteil, dass sie je nach Standort unterschiedliche Förderprogramme nutzen können. In strukturschwächeren Regionen sind zudem oft höhere Zuschüsse möglich als in wirtschaftsstarken Gebieten. Die Förderung ist immer an die Bedingung geknüpft, dass die Investition tatsächlich an der angegebenen Betriebsstätte durchgeführt und genutzt wird. Eine nachträgliche Verlagerung kann zu einer Rückforderung der Fördermittel führen.

3. Wann fällt ein Unternehmen in die KMU-Klassifikation?

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gilt nach dem Benutzerleitfaden zur Definition von KMU der EU grundsätzlich folgende Definition: Unternehmen, „die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. € beläuft“. Bei der Mitarbeiterzahl werden Teilzeitkräfte und Minijobber anteilig berechnet. 

Maßgeblich ist dabei gegebenenfalls auch die Einordnung von Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen. Gerade bei Unternehmensgruppen, Beteiligungen oder Schwester-/Muttergesellschaften sollte die KMU-Eigenschaft vor einer Antragstellung besonders sorgfältig geprüft werden. Für die genaue Bestimmung eines eigenständigen KMU kann der Benutzerleitfaden in deutscher Sprache auf der Website der Europäischen Kommission heruntergeladen werden (siehe Link oben). Bei der Definition von KMU gelten folgende Schwellenwerte:

Kleinstunternehmen:
Weniger als 10 MA und Jahresumsatz weniger als 2 Mio. € oder Jahresbilanzsumme weniger als 2 Mio. €

Kleinunternehmen:
Weniger als 50 MA und Jahresumsatz weniger als 10 Mio. € oder Jahresbilanzsumme weniger als 10 Mio. €

Mittelgroßes Unternehmen: 
Weniger als 250 MA und Jahresumsatz weniger als 50 Mio.€ oder Jahresbilanzsumme weniger als 43 Mio. €

4. Wer vergibt Fördermittel?

Fördermittel für Unternehmen kommen in der Regel vom Staat, in manchen Fällen auch von privaten Initiativen, Stiftungen oder Beteiligungsgesellschaften. Staatliche Förderprogramme werden von Bund, Ländern und der EU zur Verfügung gestellt. Die jeweiligen Ministerien setzen i.d.R. den Rahmen und Projektträger oder Bewilligungsstellen wickeln Förderprogramme operativ ab. Förderbanken stellen darüber hinaus zinsvergünstigte Darlehen, Bürgschaften oder Beteiligungsangebote bereit. In manchen Fällen stellen auch einzelne Kommunen über ihre Wirtschaftsförderungen Mittel zur Verfügung.

5. Welche Arten von Förderprogrammen gibt es?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Darlehen und Zuschüssen:

  1. Darlehen sind aufgrund der günstigen Konditionen durch die jeweilige Förderbank (z.B. KfW oder Landesförderbank) besonders passend für größere Investitionen im Unternehmen und können oft auch für Betriebsmittel, Materialien und Personalkosten verwendet werden. Außer einem leichteren Kreditzugang werden meistens günstigere Zinsen im Vergleich zum Markt gewährt. Darlehen mit sogenannten Tilgungsfreijahren geben dem Unternehmen noch dazu einen Liquiditätsvorsprung, da in den ersten ein bis drei Jahren lediglich Zinszahlungen fällig sind, und erst später mit der Tilgung gestartet werden muss. Wird zudem noch ein Tilgungszuschuss angeboten, muss das Darlehen nur anteilig beglichen werden. Tilgungszuschüsse bewegen sich i.d.R. zwischen 3 % und im besten Fall 20 %.

  2. Zuschüsse werden ohne Gegenleistung gewährt, das heißt die finanziellen Mittel müssen nicht zurückbezahlt werden. Dafür sind diese an die Kriterien und Richtlinien des jeweiligen Förderprogramms gebunden und abschließend über einen Verwendungsnachweis zu belegen. Investitionen in Projekte, neue Anlagen und Maschinen, Energieeffizienz oder andere Maßnahmen werden oft mit einem Zuschuss von 50 % oder mehr gefördert. Das Unternehmen bekommt somit bei Abschluss der Maßnahme einen Anteil der Ausgaben (z.B. 50 %) erstattet.   

6. Wie und wo stelle ich einen Förderantrag?

Für geförderte Darlehen ist i.d.R. die jeweilige Hausbank der erste Ansprechpartner. Dort stellen Sie auch den Antrag (Hausbankprinzip) und können sich oft auch über weitere regionale Fördermöglichkeiten informieren. Vorab sollten Sie sich umfassend vorbereiten, um Ihr Vorhaben, für das Sie Fremdkapital benötigen, überzeugend präsentieren zu können. Dazu bieten die KfW und die regionalen Förderbanken oft kostenlose Beratungsangebote und unterstützen bei der Vorbereitung für das Gespräch mit der Hausbank. Hier finden Sie z.B. die Beratungsangebote der KfW.

Anträge für Zuschüsse werden bei der entsprechenden Bewilligungsstelle eingereicht (z.B. beim BMWE – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie), die meistens einen externen Projektträger bzw. eine Förderorganisation mit der Abwicklung beauftragt (z.B. das BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Die Förderorganisationen bieten oft kostenlose Beratungsangebote zum jeweiligen Förderprogramm und Unterstützung bei der Antragstellung. Oft lassen sich bereits durch einen kurzen Anruf offene Fragen schnell und unkompliziert klären und prüfen, ob das Projekt der Förderrichtlinie entspricht. 

7. Wann stelle ich den Antrag?

Förderanträge müssen fast immer beantragt werden, bevor mit dem Projektvorhaben begonnen wird. Warten Sie daher unbedingt den offiziellen Förderbescheid ab. Das kann zwei bis drei Wochen, bei manchen Programmen aber auch sechs bis acht Wochen dauern. In vielen Programmen gilt bereits der Abschluss eines Liefer-, Leistungs- oder Kaufvertrags als Vorhabenbeginn und ist damit förderschädlich. Nur einige wenige Programme erlauben einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Details dazu finden Sie in der jeweiligen Förderrichtlinie oder fragen direkt bei der zuständigen Förderorganisation nach.

8. Wie bereite ich den Antrag am besten vor?

Bevor Sie den Antrag ausfüllen, sollten Sie sich mit den Förderrichtlinien, dem Merkblatt und gegebenenfalls dem FAQ oder den Formularen der Bewilligungsstelle genaustens vertraut machen. Einen ersten Überblick erhält man oft über die Website des Förderprogramms oder Projektträgers. In jedem Fall ist es ratsam, vorab mit der jeweiligen Förderorganisation Kontakt aufzunehmen und das Vorhaben zu besprechen. Die meisten Förderorganisationen bieten kostenlose Beratungsangebote und unterstützen bei der Antragstellung z.B. mit Mustervorlagen oder bei der Klärung offener Fragen. Das erhöht die Qualität des Antrags und senkt das Risiko von Verzögerungen oder Ablehnungen.  

Typischerweise gehören zu einem Antrag: eine klare Vorhabenbeschreibung, aussagekräftige Angebote oder Kostenkalkulationen, ein Finanzierungsplan, Angaben zur Unternehmensgröße, gegebenenfalls KMU- oder De-minimis-Erklärungen. Bei manchen Programmen werden auch Bonitätsunterlagen, technische Nachweise oder Einsparkonzepte verlangt. Das Angebot sollte den Kriterien und Inhalten des Förderprogramms entsprechen und die Positionen genauso benennen. Außerdem müssen Sie die Bankverbindung Ihres Unternehmens angeben, für das Sie die Förderung beantragen und auf dessen Konto die Fördermittel später überwiesen werden sollen. Bereiten Sie alle geforderten Unterlagen und Anlagen sorgfältig vor.

9. Was gilt es nach Projektende zu beachten?

Sobald das Projekt abgeschlossen wurde, muss i.d.R. ein Verwendungsnachweis ausgestellt werden. Darin wird nachgewiesen und dokumentiert, dass das Projekt gemäß den im Antrag gestellten Bedingungen umgesetzt und die Mittel entsprechend verwendet wurden. Dazu gehören dann oft Kopien von Rechnungen, Zahlungsbelege, technische Unterlagen oder Sachberichte. Spätestens nach Prüfung des Verwendungsnachweises werden die Fördermittel dann ausgezahlt. Wichtig ist, auch beim Verwendungsnachweis auf eine hohe Qualität zu achten und diesen fristgemäß einzureichen.

10. Können Förderprogramme miteinander kombiniert werden?

Ja, in manchen Fällen können die Mittel verschiedener Förderprogramme miteinander kombiniert werden, bei einigen gilt hingegen ein Kumulierungsverbot. Details darüber sind den Richtlinien und Merkblättern der jeweiligen Programme zu entnehmen. Dabei ist in jedem Fall darauf zu achten, dass die Förderhöchstgrenzen nicht überschritten werden. Fallen Förderprogramme zum Beispiel unter die De-minimis-Verordnung der EU, darf die Summe der Beihilfen für ein Unternehmen in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 300.000 € nicht übersteigen. Im Zweifel nehmen Sie direkt Kontakt mit der zuständigen Förderorganisation auf und besprechen Ihr Anliegen.

11. In welchen Fällen kommen Förderprogramme nicht in Betracht?

Für Unternehmen in Schwierigkeiten oder bei drohender Insolvenz können grundsätzlich keine Fördermittel beantragt werden, es sei denn, das Förderprogramm ist genau zu diesem Zweck aufgelegt worden. Ein Unternehmen befindet sich im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission dann in Schwierigkeiten, wenn es auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher zur Einstellung seiner Geschäftstätigkeiten gezwungen sein wird, sollte der Staat nicht eingreifen. Nähere Einzelheiten zur Begriffsbestimmung enthält die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU.

Außerdem ist auch immer zu prüfen, ob das Förderprogramm unter die De-minimis-Beihilfe fällt. Sollten Sie in den letzten drei Steuerjahren den Schwellenwert von 300.000 € bereits ausgeschöpft haben, können für diese Förderprogramme keine weiteren Mittel beantragt werden. Weitere Fördermöglichkeiten bieten Ihnen dann u.a. Förderprogramme nach der sogenannten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (siehe auch Fragen 10 und 12).

Förderprogramme kommen auch nicht in Betracht, wenn das Vorhaben zu früh begonnen wurde, die formalen Fördervoraussetzungen nicht erfüllt sind oder das Projekt inhaltlich nicht zum Förderzweck passt (siehe auch Fragen 1-3). Auch unvollständige Unterlagen oder eine nicht gesicherte Finanzierung können Ausschlussgründe sein.

12. Gibt es eine Höchstgrenze für Fördermittel?

Im europäischen Beihilferecht unterscheidet man insbesondere zwischen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und der Verordnung für De-minimis-Beihilfen. Was ist der wesentliche Unterschied?

Werden Fördermittel als De-Minimis-Beihilfe ausbezahlt, ist eine Höchstgrenze von 300.000 € innerhalb von drei Steuerjahren zu beachten. Diese Beihilfen können meist für eine breite Palette von Maßnahmen verwendet werden, solange die Höchstgrenze eingehalten wird. Außerdem ist der Antragsprozess oft recht unkompliziert.

Bei der AGVO hingegen erlaubt die EU die Gewährung staatlicher Beihilfen für festgelegte und besonders förderwürdige Maßnahmen (z.B. Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Forschung & Entwicklung, Innovationen, Fachkräftesicherung etc.). Es gibt keine allgemeine Höchstgrenze, diese wird im jeweiligen Förderprogramm individuell festgelegt und ist oft deutlich höher als bei einer De-Minimis-Beihilfe.

Unternehmen müssen daher im Einzelfall prüfen, für welche Förderprogramme und Beihilfen es sich entscheidet. Bei Maßnahmen mit einem hohen Fördervolumen wird in der Regel die AGVO angewendet. Dabei dürfen Antragsteller jedoch kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ sein. Trifft das zu, können Fördermittel eventuell im Rahmen der De-Minimis-Beihilfe beantragt werden. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Beratung durch einen Experten im Bereich Fördermittel bzw. ein Anruf bei der jeweiligen Förderorganisation.

13. Besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung?

In der Regel besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Selbst wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, hängt eine Bewilligung häufig auch von verfügbaren Haushaltsmitteln, dem Auswahlverfahren und der Bewertung des Vorhabens ab.

Weiterführende Informations- und Beratungsstellen

BMWE – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Scharnhorststr. 34-37, 10115 Berlin
Telefon: 030 186150
E-Mail: info@bmwe.bund.de
www.bundeswirtschaftsministerium.de

Förder- und Finanzierungsberatung des BMWE 
Die Finanzierungs-Hotline der BMWE-Förderberatung informiert über konkrete Lösungsansätze zur Finanzierung sowie zu öffentlichen Finanzierungsangeboten und Förderprogrammen. Sie helfen auch bei Fragen zu Verfahrenswegen, Anlaufstellen, Problemen der Finanzierung und bei der Vorbereitung auf das Bankgespräch.

Telefon: 030 186158000
Montag - Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr

Förderberatung Energieeffizienz
Allgemeine Erstauskünfte über Förderprogramme zum Thema Energieeffizienz gibt es über diese kostenfreie Hotline. Dort erhält man auch Informationen zu Ansprechpartnern und Internetseiten für weitergehende Informationen.

Telefon: 0800 0115000
Montag - Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr
E-Mail: energieeffizienz@buergerservice.bund.de
www.energiewechsel.de

Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung 
Das BMWE berät kleine und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründungen telefonisch zu Unterstützungsangeboten und Förderprogrammen.

Telefon: 030 340606560
Montag - Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr

ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Mit dem ZIM des BMWE sollen kreative Unternehmen bei der Realisierung guter Ideen unterstützt werden. Ziel ist die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen zu fördern und nachhaltig zu stärken. Das ZIM informiert über Fördermöglichkeiten im Bereich von Forschungs- und Entwicklungsprojekten. 
www.zim.de

BMFTR – Bundesministerium Forschung, Technologie und Raumfahrt

Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin
Telefon: 030 18570
E-Mail: information@bmbf.bund.de
www.bundeswirtschaftsministerium.de

Förderberatung Forschung und Innovation
Die Förderberatung des Bundes ist die erste Anlaufstelle für alle Fragen zur Forschungs- und Innovationsförderung. Sie informiert über die Forschungsstruktur des Bundes, die Förderprogramme und Ansprechpartner sowie über aktuelle Förderschwerpunkte und -initiativen.

Telefon: 0800 2623008
Email: beratung@foerderinfo.bund.de
http://www.foerderinfo.bund.de/

DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer

Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 030 203080
E-Mail: info@dihk.de
www.dihk.de

Die DIHK setzt sich für optimale Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft ein und unterstützt Unternehmen in vielfältigen industrie- und handelspolitischen Ebenen. Die Website bietet u.a. Leitfäden zu Themen der Digitalisierung und Innovationen. Außerdem gibt es die Möglichkeit für kostenfreie Newsletter in den Bereichen Steuern, Finanzen, Recht, Innovationen und weiteren unternehmenspolitischen Themen. 

Online-Angebote und Webinare
Das Angebot für kostenfreie Webinare der regionalen Industrie- und Handelskammern zu Themen wie E-Business, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Innovationen, Daten- und Informationssicherheit und vieles mehr ist auf folgender Website zusammengefasst: #GemeinsamDigital: Webinare

Regionale Angebote der IHK vor Ort
www.ihk.de

RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V.

Düsseldorfer Straße 40 A, 65760 Eschborn
Telefon: 06196 495-0
E-Mail: kommunikation@rkw.de
www.rkw-kompetenzzentrum.de

Das RKW Kompetenzzentrum ist ein gemeinnütziger Impuls- und Ratgeber für den deutschen Mittelstand, mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Digitalisierung im Mittelstand zu fördern. Außerdem bietet es Unterstützung in den Bereichen Personalarbeit, Unternehmensentwicklung und Nachhaltigkeit. Mit kostenlosen Publikationen wie Leitfäden, Faktenblätter und Checklisten bekommen Unternehmen erste Impulse und Ideen für die verschiedensten Themen des unternehmerischen Alltags an die Hand. 

KfW

Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt
Telefon: 069 7431-0
E-Mail: info@dialog.kfw.com
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen

Die KfW ist eine der führenden Förderbanken der Welt und setzt sich im Auftrag des Bundes und der Länder u.a. dafür ein, Unternehmen mit günstigen Kreditangeboten zu unterstützen und somit die Innovationskraft der Unternehmen zu stärken und weiter zu fördern. Bei Fragen zu den jeweiligen Förderdarlehen hilft die KfW als zentraler Ansprechpartner weiter. Die kostenfreie Servicenummer 0800 539 9001 erreichen Sie Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr. Den Kredit beantragen Sie anschließend über die Hausbank und nicht direkt bei der KfW.

BA – Bundesagentur für Arbeit

Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg
Telefon: 0800 4555520
E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de/unternehmen

Die Bundesagentur für Arbeit bietet finanzielle Hilfen und Unterstützung für die Aus- und Weiterbildung und unterstützt dabei, die richtigen Arbeitskräfte zu finden oder Fachkräfte auszubilden. Mit dem Arbeitgeber-Service können sich Unternehmen bei der Suche nach Arbeitskräften und der Personalplanung unterstützen lassen. 

mein NOW
Mit dem Projekt „mein NOW“ verfolgt die Bundesagentur für Arbeit das Ziel, Menschen im Erwerbsleben, Arbeitgeber und Weiterbildungsanbietern eine zentrale Plattform zu bieten. Für Unternehmen gibt es zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote zu beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Mitarbeitenden bis hin zu einer Übersicht zu Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene.
www.mein-now.de/unternehmen/beratung