Urheberrrecht

23.09.2026

Nutzung der Begriffe "Oktoberfest" und "Wiesn" für kommerzielle Zwecke lizenzpflichtig

Symbolbild Oktoberfest. Bild: Bastian Riccardi/Pexels.
Symbolbild Oktoberfest. Bild: Bastian Riccardi/Pexels.

Das Oktoberfest – oder die Ausrichtung eines eigenen Oktoberfests – ist für das Gastgewerbe ein beliebtes Veranstaltungsformat und eine attraktive Werbebühne. Doch Unternehmen sollten genau prüfen, wie sie die Wiesn, Aufnahmen vom Festgelände und Begriffe wie „Oktoberfest“ oder „Wiesn“ kommerziell nutzen.  Auch bestimmte bayrische Delikatessen sind begrifflich geschützt. Zum Oktoberfest 2026 will die Landeshauptstadt München insbesondere kommerzielle Social-Media-Aktivitäten stärker in den Blick nehmen.

Kommerzieller Social Media- und Influencer-Content kann genehmigungspflichtig sein

Wer auf dem Festgelände Content für kommerzielle Zwecke produziert, benötigt unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung beziehungsweise Lizenz der Stadt München. Dazu zählen etwa Kooperationen und Sponsoring, Gewinnspiele, Affiliate-Marketing, Product Placements oder andere bezahlte und monetarisierte Inhalte. Auch die Bewerbung eigener Produkte oder Dienstleistungen kann darunterfallen.

Die Regeln sind im Kern nicht neu, wurden für 2026 mit Blick auf Influencer und Content Creator jedoch präziser formuliert. Wer ohne erforderliche Lizenz kommerziellen Content veröffentlicht, muss laut Stadt zwar nicht mit einem Bußgeld, wohl aber mit einer erhöhten Nachlizenzierung rechnen.

Zusätzliche Regeln gelten vor Ort. Livestreams vom Oktoberfest sind untersagt. Für Aufnahmen in Festzelten kann außerdem die Genehmigung des jeweiligen Wirts erforderlich sein. Private Fotos, Videos und Reels bleiben dagegen grundsätzlich lizenzfrei.

„Oktoberfest“ und „Wiesn“ sind geschützte Marken - auch für Veranstaltungen in anderen Regionen

Auch bei der Wortwahl ist Vorsicht geboten. Begriffe wie „Oktoberfest“, „Münchner Oktoberfest“, „Oktoberfest München“ und „Wiesn“ sind als eingetragene Marken (EUIPO) der Landeshauptstadt München geschützt. Sie dürfen daher nicht ohne Weiteres genutzt werden, um eigene Produkte oder Dienstleistungen zu kennzeichnen oder deren Absatz zu fördern. 

Auch wer ein eigenes Oktoberfest in seiner Region ausrichten möchte, sollte sich eine offizielle Genehmigung der Oktoberfestveranstalter einholen. Lizenzen können bei derStadt München beantragt werden. 

Das bedeutet jedoch nicht, dass die Begriffe im Marketing komplett tabu sind. Eine anlassbezogene, beschreibende Verwendung ist grundsätzlich möglich, sofern die Bezeichnung nicht als Kennzeichen für die eigene Brand oder eigene Produkte verwendet wird.

Das gilt für typische Wiesn-Delikatessen

Besonderheiten gibt es laut IHK München und Oberbayern auch bei typischen Wiesn-Produkten. „Wiesn-Bier“ und „Oktoberfest-Bier“ sind markenrechtlich geschützt und für Gastronomiebetriebe tabu. 

„Wiesn-Hendl“ und „Wiesn-Breze“ sind dagegen nicht als Marken geschützt. Betriebe, die “Wiesn-Hendl“ oder „Wiesn-Brezen“ anbieten, sollten jedoch deren traditionelle bayrischen Rezepturen beachten - Abweichungen könnten Verbraucherinnen und Verbraucher als irreführend wahrnehmen.

Unabhängig davon gilt das allgemeine Wettbewerbsrecht: Werbung darf keine falschen Erwartungen wecken, etwa hinsichtlich eines Produkts oder einer vermeintlichen offiziellen Partnerschaft mit dem Oktoberfest.

Für Unternehmen und Brands heißt das vor allem: Bei Oktoberfest-Kampagnen sollten sowohl die kommerzielle Nutzung von Aufnahmen auf dem Festgelände als auch die Verwendung geschützter Begriffe im Vorfeld geklärt werden.
 

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23.09.2026
Barrierefreiheit

Mit einer „Reisen für Alle“-Zertifizierung öffnen Hotels die Türen zu einem wachsenden und vielfältigen Gästemarkt. Rund zehn Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung, und für sie ist Barrierefreiheit entscheidend bei der Wahl des Reiseziels. Doch der Effekt reicht weit darüber hinaus: Auch Familien mit Kindern, ältere Reisende und Gäste mit temporären Einschränkungen profitieren von einem barrierefreien Umfeld. Der demographische Wandel sorgt dafür, dass diese Zielgruppen stetig größer werden.

In Deutschland wird die Zertifizierung für Barrierefreiheit gemeinsam von Bund und Ländern getragen und gefördert. Operativ wird das Label “Reisen für Alle” mittlerweile von der Bayern Tourist GmbH (BTG) geführt.

23.09.2026
Warnung
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Derzeit gibt es Hinweise auf gezielte Phishing-Angriffe auf Hotelgäste per WhatsApp. Nach den bislang bekannt gewordenen Fällen werden Gäste von unbekannten Dritten – teilweise unter Verwendung ausländischer Telefonnummern – kontaktiert. Die Täter verfügen über konkrete Reservierungsdaten, darunter den vollständigen Namen des Gastes, den Namen des gebuchten Hotels sowie die tatsächlichen An- und Abreisedaten.

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Werbung für EmpCo-Webinar von leadity

Ab dem 27. September 2026 gelten neue Anforderungen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Wie Unternehmen weiterhin konkret, nachvollziehbar und überzeugend über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten kommunizieren können, zeigen zwei kostenfreie Webinare unseres Preferred Partners leadity gemeinsam mit Kommunikationsexperten und Juristen. Im Fokus stehen rechtliche Anforderungen, konkrete Formulierungsbeispiele und der Umgang mit bestehenden Aussagen auf Website und Social Media.