Nachhaltigkeit

23.09.2026

Zwei kostenlose Webinare zur Nachhaltigkeitskommunikation unter EmpCo

Werbung für EmpCo-Webinar von leadity

EmpCo ab 27. September: Zwei kostenfreie Webinare unseres Preferred Partners leadity

Ab dem 27. September 2026 gelten die neuen Vorgaben der EmpCo-Richtlinie und des entsprechend geänderten UWG. Für Unternehmen bedeutet das insbesondere: Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen müssen künftig noch genauer darauf geprüft werden, was konkret behauptet wird und ob die Aussage entsprechend belegt werden kann. Hotelbetreibe sind durch zahlreiche Kommunikationskanäle betroffen: Von der Website und Buchungsstrecke über Social Media bis hin zu Broschüren und Informationen vor Ort. Doch die neuen Vorgaben bedeuten nicht, dass Hotels künftig über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten schweigen müssen. Entscheidend ist vielmehr, konkret, nachvollziehbar und belegbar zu kommunizieren.

Unter dem Titel „Ich weiß nicht mehr, was ich noch sagen darf – Zwischen Mut und Abmahnung liegt oft nur ein Satz“ bietet unser Preferred Partner leadity deshalb gemeinsam mit der Agentur für nachhaltige Kommunikation (AfnK) und der Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen zwei kostenfreie Webinare an.

In jeweils 60 Minuten geht es unter anderem darum, welche Anforderungen ab dem 27. September gelten, wie Nachhaltigkeitsaussagen konkret und belegbar formuliert werden können und welche Rolle ein strukturiertes Nachhaltigkeitsmanagement dabei spielt, die notwendigen Nachweise dauerhaft vorzuhalten. Anhand konkreter Vorher-Nachher-Beispiele soll zudem gezeigt werden, wie sich Nachhaltigkeitskommunikation an die neuen Anforderungen anpassen lässt.

Die Termine:

Unser Tipp: Nutzen Sie die Webinare, um Ihre bestehende Nachhaltigkeitskommunikation auf den Prüfstand zu stellen und sich mit den neuen Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen vertraut zu machen.

Bei Fragen oder Anmerkungen melden Sie sich gerne bei unseren Nachhaltigkeitsreferentinnen Julia  Bismark und Mirjam Schaar.
 

Weitere
23.09.2026
Urheberrrecht
Symbolbild Oktoberfest. Bild: Bastian Riccardi/Pexels.

Das Oktoberfest – oder die Ausrichtung eines eigenen Oktoberfests – ist für das Gastgewerbe ein beliebtes Veranstaltungsformat und eine attraktive Werbebühne. Doch Unternehmen sollten genau prüfen, wie sie die Wiesn, Aufnahmen vom Festgelände und Begriffe wie „Oktoberfest“ oder „Wiesn“ kommerziell nutzen. Auch bestimmte bayrische Delikatessen sind begrifflich geschützt. Zum Oktoberfest 2026 will die Landeshauptstadt München insbesondere kommerzielle Social-Media-Aktivitäten stärker in den Blick nehmen.

23.09.2026
Barrierefreiheit

Mit einer „Reisen für Alle“-Zertifizierung öffnen Hotels die Türen zu einem wachsenden und vielfältigen Gästemarkt. Rund zehn Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung, und für sie ist Barrierefreiheit entscheidend bei der Wahl des Reiseziels. Doch der Effekt reicht weit darüber hinaus: Auch Familien mit Kindern, ältere Reisende und Gäste mit temporären Einschränkungen profitieren von einem barrierefreien Umfeld. Der demographische Wandel sorgt dafür, dass diese Zielgruppen stetig größer werden.

In Deutschland wird die Zertifizierung für Barrierefreiheit gemeinsam von Bund und Ländern getragen und gefördert. Operativ wird das Label “Reisen für Alle” mittlerweile von der Bayern Tourist GmbH (BTG) geführt.

23.09.2026
Warnung
Symbolbild WhatsApp. Foto: Brett Jordan / Pexels.

Derzeit gibt es Hinweise auf gezielte Phishing-Angriffe auf Hotelgäste per WhatsApp. Nach den bislang bekannt gewordenen Fällen werden Gäste von unbekannten Dritten – teilweise unter Verwendung ausländischer Telefonnummern – kontaktiert. Die Täter verfügen über konkrete Reservierungsdaten, darunter den vollständigen Namen des Gastes, den Namen des gebuchten Hotels sowie die tatsächlichen An- und Abreisedaten.