Die Bundesregierung hat sich am 24. Februar 2026 auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) verständigt. Das bisherige „Heizungsgesetz“ (Novelle 2023 des Gebäudeenergiegesetzes, §§ 71–71p sowie § 72 GEG) soll abgeschafft und durch ein weiteres Regelwerk ersetzt werden.
Kernpunkt der Reform ist der Wegfall der pauschalen Verpflichtung, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Auch bisherige Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten werden gestrichen.
Künftig bleibt die Entscheidung über die Heizungsart beim Eigentümer. Neben Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse- und Hybridlösungen dürfen weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.
Allerdings soll künftig die sogenannte „Bio-Treppe“ gelten:
Ab 1. Januar 2029 müssen neue Gas- und Ölheizungen mindestens 10 % klimafreundliche Brennstoffe nutzen.
Der Anteil soll bis 2040 in drei gesetzlich festgelegten Stufen weiter steigen.
Der CO₂-Preis entfällt für den klimafreundlichen Brennstoffanteil.
Zusätzlich wird eine Grüngas- und Grünölquote für Inverkehrbringer eingeführt. Diese startet 2028 mit bis zu einem Prozent und steigt in einem Hochlaufpfad an. Bis 2030 sollen dadurch mindestens zwei Millionen Tonnen CO₂ eingespart werden. Die Quote wird auf die „Bio-Treppe“ angerechnet.
Vorgesehen ist eine Regelung zum Schutz von Mietern vor überhöhten Nebenkosten durch den Einbau unwirtschaftlicher Heizungen.
Die Klimaziele des Klimaschutzgesetzes bleiben bestehen. Sollte der Gebäudesektor 2030 seine Ziele verfehlen, soll nachgesteuert werden.
Die Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt. Zudem wird die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) gesetzlich geregelt und aufgestockt, um Ausbau und Dekarbonisierung von Nah- und Fernwärmenetzen zu unterstützen.
Mit dem GMG sollen ebenfalls die Vorgaben der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) 1:1 umgesetzt werden.
Wärmenetze sollen als zentraler Baustein der zukünftigen Wärmeversorgung gestärkt werden.
Geplant sind:
Novellierung der AVBFernwärmeV und der Wärmelieferverordnung,
Einrichtung einer verpflichtenden Preistransparenzplattform,
Stärkung der Preisaufsicht und Einrichtung einer Schlichtungsstelle,
Anpassungen zur Refinanzierung von Dekarbonisierungsinvestitionen bei gleichzeitiger Wahrung der Bezahlbarkeit.
Der Gesetzentwurf soll bis Ostern im Kabinett beschlossen werden. Das parlamentarische Verfahren ist für das Frühjahr vorgesehen; das Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist vor dem 1. Juli 2026 geplant .