Anmeldeschluss für Sammelklage gegen Booking bis 29. August 2025 verlängert

30.07.2025 | Pressemitteilung von HOTREC Hospitality Europe
https://www.mybookingclaim.com/de

Die von HOTREC und mehr als 30 nationalen Hotelverbänden unterstützte pan-europäische Sammelklage gegen Booking.com wegen jahrelanger Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln erfreut sich eines ungebrochen starken Zuspruchs. Mehr als 10.000 Hotels aus ganz Europa haben sich bereits kosten- und risikofrei unter www.mybookingclaim.com zur Teilnahme angemeldet – und die Registrierungen ebben nicht ab. Angesichts dieser dynamischen Anmeldesituation sowie der aktuell hohen betrieblichen Belastung in vielen touristischen Regionen Europas verlängern die Initiatoren der Sammelklage den Anmeldeschluss einmalig um vier Wochen bis zum 29. August 2025.

Ziel der Klage vor niederländischen Gerichten ist es, die Hoteliers für die durch die Verwendung sogenannter Paritätsklauseln durch Booking.com entstandenen finanziellen Schäden zu entschädigen. Spätestens nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024 (Az: C-264/23) steht fest, dass diese Klauseln gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben und europäischen Hotels Schadensersatz zusteht.

Alexandros Vassilikos, Präsident von HOTREC, erklärte: „Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten. Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam aufzutreten und Wiedergutmachung zu fordern. Diese gemeinsame Initiative sendet eine klare Botschaft: Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt werden von der Hotellerie in Europa nicht hingenommen.

Die Klage wird von einem internationalen Team aus erfahrenen Wettbewerbsjuristen, Prozessanwälten und Ökonomen begleitet und von der Stiftung Hotel Claims Alliance eingebracht, um eine einheitliche und effiziente Durchsetzung in ganz Europa zu ermöglichen. Aufgrund der Deckungszusagen eines Prozessfinanzierers ist die Teilnahme für Hotels komplett kostenfrei und risikolos.

Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und Vorsitzender der HOTREC-Arbeitsgruppe Distribution, zog ein Zwischenfazit: „Die Sammelklage erfährt einen überwältigenden Zuspruch. Wir freuen uns über die bisher schon enorme Resonanz. Die Verlängerung der Registrierungsfrist bis zum 29. August trägt dazu bei, dass alle interessierten Hotels trotz Hochsaison eine angemessene Chance zur Teilnahme haben.“

Die Initiative wird von den nationalen Hotelverbänden der folgenden Länder unterstützt: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Island, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.

Pressekontakt Hotelverband Deutschland (IHA):
Tobias Warnecke
Geschäftsführer
Tel.: +49 30 590099696
warnecke@hotellerie.de 

Pressekontakt HOTREC:
Jasper Dober
Media & Communications Manager, HOTREC
jasper.dober@hotrec.eu 

Weitere Informationen: www.hotrec.eu

 

https://www.mybookingclaim.com/de
Weitere
12.05.2026
IHA fordert Schließung der Gebührenlücke bei Commercial Cards

Gemeinsam mit führenden Unternehmen und Verbänden hat sich der Hotelverband Deutschland (IHA) und der DEHOGA Bundesverband an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt, um die aus Sicht der Wirtschaft unhaltbare Gebührenlücke bei Commercial Cards zu schließen. Für die Hotellerie geht es dabei insbesondere auch um virtuelle Kreditkarten der Online-Buchungsportale, die in der Praxis immer wieder zu erheblichen Zusatzkosten führen.

07.05.2026
Statement von Otto Lindner zu Beweissicherungsmaßnahmen bei Booking.com
Statement von Otto Lindner zu Beweissicherungsmaßnahmen bei Booking.com

Genug des Hinhaltens und Behinderns!

Die vom Hotelverband Deutschland (IHA), dem europäischen Dachverband HOTREC und 30 weiteren Hotelverbänden in Europa unterstützte Sammelklage auf Schadenersatz gegen Booking.com hat wichtige Etappenerfolge erzielen können. Anfang dieser Woche hat die von den…

04.05.2026
AGB: Hotelverband sorgt für Rechtsklarheit im Kleingedruckten

Der Hotelverband Deutschland (IHA) stellt der Branche seit 1995 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge, Veranstaltungen und Reiseveranstalter zur Verfügung. Erarbeitet werden diese unverzichtbaren Vertragsgrundlagen vom IHA-Rechtsausschuss, einem Expertengremium aus erfahrenen Fachjuristen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter (AGBR) und die Einstellbedingungen für Parkgaragen und Hotelparkplätze (AGBP), die zuletzt 2014 bzw. 2012 generalüberholt wurden, sind nun turnusmäßig überprüft und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst worden. Aufgrund der Einstellung der europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurden auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH) und für Veranstaltungen (AGBV) aktualisiert.