Anmeldeschluss für Sammelklage gegen Booking bis 29. August 2025 verlängert

30.07.2025 | Pressemitteilung von HOTREC Hospitality Europe
https://www.mybookingclaim.com/de

Die von HOTREC und mehr als 30 nationalen Hotelverbänden unterstützte pan-europäische Sammelklage gegen Booking.com wegen jahrelanger Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln erfreut sich eines ungebrochen starken Zuspruchs. Mehr als 10.000 Hotels aus ganz Europa haben sich bereits kosten- und risikofrei unter www.mybookingclaim.com zur Teilnahme angemeldet – und die Registrierungen ebben nicht ab. Angesichts dieser dynamischen Anmeldesituation sowie der aktuell hohen betrieblichen Belastung in vielen touristischen Regionen Europas verlängern die Initiatoren der Sammelklage den Anmeldeschluss einmalig um vier Wochen bis zum 29. August 2025.

Ziel der Klage vor niederländischen Gerichten ist es, die Hoteliers für die durch die Verwendung sogenannter Paritätsklauseln durch Booking.com entstandenen finanziellen Schäden zu entschädigen. Spätestens nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024 (Az: C-264/23) steht fest, dass diese Klauseln gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben und europäischen Hotels Schadensersatz zusteht.

Alexandros Vassilikos, Präsident von HOTREC, erklärte: „Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten. Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam aufzutreten und Wiedergutmachung zu fordern. Diese gemeinsame Initiative sendet eine klare Botschaft: Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt werden von der Hotellerie in Europa nicht hingenommen.

Die Klage wird von einem internationalen Team aus erfahrenen Wettbewerbsjuristen, Prozessanwälten und Ökonomen begleitet und von der Stiftung Hotel Claims Alliance eingebracht, um eine einheitliche und effiziente Durchsetzung in ganz Europa zu ermöglichen. Aufgrund der Deckungszusagen eines Prozessfinanzierers ist die Teilnahme für Hotels komplett kostenfrei und risikolos.

Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und Vorsitzender der HOTREC-Arbeitsgruppe Distribution, zog ein Zwischenfazit: „Die Sammelklage erfährt einen überwältigenden Zuspruch. Wir freuen uns über die bisher schon enorme Resonanz. Die Verlängerung der Registrierungsfrist bis zum 29. August trägt dazu bei, dass alle interessierten Hotels trotz Hochsaison eine angemessene Chance zur Teilnahme haben.“

Die Initiative wird von den nationalen Hotelverbänden der folgenden Länder unterstützt: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Island, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.

Pressekontakt Hotelverband Deutschland (IHA):
Tobias Warnecke
Geschäftsführer
Tel.: +49 30 590099696
warnecke@hotellerie.de 

Pressekontakt HOTREC:
Jasper Dober
Media & Communications Manager, HOTREC
jasper.dober@hotrec.eu 

Weitere Informationen: www.hotrec.eu

 

https://www.mybookingclaim.com/de
Weitere
30.03.2026
GVFH, IHA und DHA schreiben drei weitere Stipendien aus

Der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Gemeinnützige Verein zur Förde-rung der Hotellerie in Deutschland (GVFH) e.V. setzen auch in diesem Jahr ein starkes Zeichen für die Förderung junger Talente in der Branche. In Kooperation mit der Deutschen Hotelakademie (DHA) vergeben sie wie in den Vorjahren drei Stipendien für ausgewählte Weiterbildungen in der Hotellerie. Ausgeschrieben werden zwei Stipendien für den Lehrgang Hotelbetriebswirt sowie ein Stipendium für den Lehrgang Revenue Manager. Bewerbungen sind bis zum 30. April 2026 möglich unter www.dha-akademie.de/gvfh-stipendium.

11.03.2026
Hotelverband startet bundesweite Roadshow „IHA vor Ort – KI in der Hotellerie“

Künstliche Intelligenz verändert Prozesse, Vertrieb und Gästekommunikation in der Hotellerie spürbar. Um Hotels beim Einstieg und bei der konkreten Anwendung zu unterstützen, startet der Hotelverband Deutschland (IHA) im Frühjahr 2026 die bundesweite Roadshow „IHA vor Ort – KI in der Hotellerie“. In sechs Städten bietet der Hotelverband kostenfreie, praxisorientierte Halbtagesformate (14:00–18:00 Uhr) mit Best Practices, Impulsen und Raum für Diskussionen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

04.03.2026
Bezirksgericht Amsterdam will Sach- und Rechtsfragen eigenständig entscheiden

Das Bezirksgericht Amsterdam hat im Kartellschadensersatzverfahren deutscher Hotels gegen Booking (Az.: C/13/697614 / HA ZA 21-186) heute ein weiteres Zwischenurteil gefällt. Mit ihm bringt es im Wesentlichen zum Ausdruck, dass es seine Entscheidung nicht alleine auf die einschlägigen Vorlagen von Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof stützen, sondern die relevanten Sach- und Rechtsfragen selbst beurteilen und entscheiden möchte. „Nicht mehr und nicht weniger sagt das heutige Zwischenurteil aus, auch wenn sich Booking sofort eifrig bemühte, zu seinen Gunsten mehr in das Zwischenurteil hineinzuinterpretieren,“ erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).