Gastgewerbe und Tourismuswirtschaft in Europa rufen zur langfristigen Anwendung reduzierter Mehrwertsteuersätze auf

04.05.2017 | Pressemitteilung von HOTREC Hospitality Europe

Brüssel / Berlin, 4. Mai 2017 – HOTREC hat anlässlich der angestrebten Reform des europäischen Mehrwertsteuersystems einen Bericht über die positiven Auswirkungen niedriger Mehrwertsteuersätze auf Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Gastgewerbe vorgelegt. Die Studie belegt den positiven Katalysatoreffekt reduzierter Mehrwertsteuersätze für die Schaffung neuer Beschäftigungsverhältnisse, für mehr Investitionen und für Wachstum und damit zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit.

Die langfristige Anwendung niedriger MwSt.-Sätze im Gastgewerbe, die fast alle Mitgliedstaaten für Beherbergung und zwei Drittel auch für gastronomische Leistungen vorsehen, ist ein entscheidender Schlüssel zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas als Tourismusdestination. So sank der Anteil internationaler Touristenankünfte in Europa von 60% auf 51% zwischen 1990 und 2015. Mit Einnahmen von 336,6 Mrd. EUR aus dem internationalen Tourismus liegt Europa noch auf Platz 2 hinter Asien und der Pazifik Region, aber mit einem geringeren Wachstum der Einnahmen als der Rest der Welt, nämlich 1,5% und 3,4% in 2012 und 2015 gegenüber 4,3% und 4,4% im weltweiten Durchschnitt.

„Wir begrüßen den Bericht von HOTREC außerordentlich, weil wir ihn für geeignet halten, einen wichtigen Beitrag zu leisten zur laufenden Diskussion über die Besteuerung des Tourismus und deren Auswirkung auf die Fähigkeit der Branche zu Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum beizutragen“, erklärte Taleb Rifai, Generalsekretär der World Tourism Organization (UNWTO). „Jede Tourismusbesteuerung sollte daher sorgfältig bemessen, ausgestaltet, überwacht und veranlagt werden”, sagte Herr Rifai.

Für eine Umkehr des negativen Trends im europäischen Tourismus im internationalen Maßstab sollte die Anwendung niedriger Mehrwertsteuersätze ein Schlüsselelement sein. In der Tat liefern sie einen positiven Beitrag zum Erhalt bestehender und zur Schaffung neuer Beschäftigungsverhältnisse im europäischen Gastgewerbe, das im letzten Jahrzehnt 2,5 Millionen neue Arbeitsplätze schuf, was einem Wachstum von 29% im Vergleich zu einem Plus von 7,1% in der Gesamtwirtschaft entspricht. Sie lösten überdies massive Investitionen zur Entwicklung eines noch qualitativeren und nachhaltigeren Tourismusangebots in Europa aus.

„Niedrige Mehrwertsteuersätze für Dienstleistungen im Gastgewerbe und Tourismus allgemein sind entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Tourismuswirtschaft und seiner 2 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen, von denen allein 1,8 Millionen dem Gastgewerbe zuzurechnen sind“, ergänzte Susanne Kraus-Winkler, Präsidentin von HOTREC. „Auch zukünftig müssen niedrige Mehrwertsteuersätze langfristig für diese Dienstleistungen gelten, so wie heute schon 25 von 28 EU-Mitgliedsstaaten einen reduzierten Satz auf Beherbergungsdienstleistungen und 17 von 28 auch auf gastronomische Dienstleistungen anwenden.“

„Unsere Branche ist unglaublich arbeitsintensiv. So kommen auf den gleichen Umsatz in der Gastronomie sechs Mal mehr Beschäftigte als im Lebensmitteleinzelhandel und -handwerk“, erläuterte Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband). „Wir können daher die Feststellung des HOTREC-Berichtes nur unterstreichen, dass es aus Gründen der Steuergerechtigkeit dringend geboten ist, zubereitete Speisen unabhängig von der Art und Weise sowie des Ortes des Verzehrs steuerlich gleich zu behandeln. Dies ist für uns auch eine Frage der Wertschätzung.“

Eine Allianz der Interessenvertreter der europäischen Tourismuswirtschaft, bestehend aus CLIA-Europe (Kreuzfahrtschiffe), ECTAA (Reiseveranstalter und Reisebüros), EFCO & HPA (Campingplätze und Ferienparks), ETC (Tourismusmarketingorganisationen), ETOA (Tourismusverbände und -organisationen), EUROGITES (Landurlaub), IAAPA (Freizeitparks), IRU (Transport) und NECSTouR (nachhaltige Regionen), unterstützt ausdrücklich HOTRECs Forderung nach langfristiger Anwendung reduzierter Mehrwertsteuersätze auf Tourismusdienstleistungen.

„Diese breite Unterstützung der führenden europäischen Tourismusverbände belegt die enorme Bedeutung reduzierter Mehrwertsteuersätze für die gesamte Tourismuswirtschaft, die in Europa ohnehin hochgradig reguliert und stark besteuert wird. Der HOTREC-Bericht zeigt klar auf, dass eine niedrigere Mehrwertsteuer Jobs, Wachstum und Investitionen befördert”, schlussfolgert Christian de Barrin, Generalsekretär von HOTREC.

Über HOTREC

HOTREC repräsentiert Hotels, Restaurants und Cafés in Europa. Die Branche steht für 1,8 Mio. Betriebe, von denen rund 99 % Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten sind. Das Gastgewerbe bietet allein in der Europäischen Union 10,2 Mio. Arbeitsplätze. Das Gastgewerbe ist zusammen mit anderen touristischen Dienstleistern einer der größten Wirtschaftszweige überhaupt in Europa. HOTREC vereint 43 nationale Hotel- und Gaststättenverbände aus 29 Ländern. So sind für Deutschland der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) als auch der Hotelverband Deutschland (IHA) Mitglieder von HOTREC.

Weitere Informationen finden Sie auf: www.hotrec.eu

Pressekontakt: Daniel Makay +32(0)2 504 78 42, daniel.makay@hotrec.eu

HOTREC-Pressemitteilung_Gastgewerbe und Tourismuswirtschaft in Europa rufen zur langfristigen Anwendung reduzierter Mehrwertsteuersätze auf_2017-05-04


HOTREC Brochure_The benefits of low VAT (7 MB)


Weitere
04.03.2026
Bezirksgericht Amsterdam will Sach- und Rechtsfragen eigenständig entscheiden

Das Bezirksgericht Amsterdam hat im Kartellschadensersatzverfahren deutscher Hotels gegen Booking (Az.: C/13/697614 / HA ZA 21-186) heute ein weiteres Zwischenurteil gefällt. Mit ihm bringt es im Wesentlichen zum Ausdruck, dass es seine Entscheidung nicht alleine auf die einschlägigen Vorlagen von Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof stützen, sondern die relevanten Sach- und Rechtsfragen selbst beurteilen und entscheiden möchte. „Nicht mehr und nicht weniger sagt das heutige Zwischenurteil aus, auch wenn sich Booking sofort eifrig bemühte, zu seinen Gunsten mehr in das Zwischenurteil hineinzuinterpretieren,“ erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

18.02.2026
Hotelverband für Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro

Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt die Pläne zur Einführung des Digitalen Euro. Er bietet die Chance, die europäische Zahlungsverkehrsinfrastruktur zu stärken und die wirtschaftliche Souveränität der Europäischen Union auszubauen. Für eine erfolgreiche Markteinführung mahnt der Hotelverband praxistaugliche Rahmenbedingungen und Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro an. In einer Stellungnahme an die Bundesregierung hat der Hotelverband zentrale Branchenanforderungen an den Digitalen Euro adressiert: Entscheidend für die Akzeptanz des Digitalen Euros sei die Gebührenfreiheit für mit ihm getätigte Transaktionen im Niedrigbetragssegment sowie die Anwendung fester, absoluter Gebühren bei sonstigen Transaktionen.

16.02.2026
Hotelverband veröffentlicht Handlungsempfehlungen zum Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG)

Die zunehmende Kurzzeitvermietung über digitale Plattformen verändert nicht nur die Beherbergungslandschaft in deutschen Städten und Destinationen grundlegend. Für viele Kommunen stellt sich die Frage, wie sie Wohnraum wirksam schützen, Mietmärkte stabilisieren, Wettbewerbsverzerrungen reduzieren und gleichzeitig einen qualitativ hochwertigen Tourismus sichern können. Mit dem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (kurz: KVDG), das ab Mai 2026 in Kraft treten soll, stehen Städten und Gemeinden nun erstmals belastbare und europaweit harmonisierte Instrumente zur Verfügung, um genau dies zu erreichen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt das KVDG ausdrücklich und legt zugleich mit seinen KVDG-Handlungsempfehlungen ein praxisnahes Angebot für Kommunen und Hoteliers vor.