Datenaustausch gemäß Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz startet

31.08.2026
Foto: Schlüsselboxen in Berlin; © M. Wirtz / IHA

Ab morgen müssen Plattformen wie Airbnb und Booking erstmals Daten zu den über sie angebotenen Kurzzeitunterkünften an die Bundesnetzagentur melden, rückwirkend für Juni. Künftig erfolgt die Datenübermittlung monatlich. Wo ein Registrierungsverfahren besteht, müssen Gastgeber ihre Unterkunft registrieren und die von der Kommune vergebene Registrierungsnummer im Online-Inserat angeben. Plattformen müssen auf gültige Registrierungsnummern achten und nicht rechtskonforme Angebote auf behördliche Anordnung entfernen!

Mit demKurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG) erhalten teilnehmende Länder und Kommunen endlich eine Datengrundlage, um Tourismusströme evidenzbasiert zu steuern, Wohnraum gezielter zu schützen und fairere Wettbewerbsbedingungen für unsere Branche zu schaffen.

Die Teilnahme ist jedoch freiwillig. Bislang sind als Länder Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen dabei, Bayern wird mit seinem flächendeckenden Zweckentfremdungsverbot voraussichtlich folgen. Entscheidend ist: Nur Kommunen mit EU-konformen Registrierungsverfahren erhalten Zugriff auf die Plattformdaten. Noch verfügen einige Bundesländer und Kommunen nicht über entsprechende Verfahren oder Zweckentfremdungssatzungen.

Als Hotelverband Deutschland (IHA) haben wir uns in Brüssel und Berlin über Jahre für dieses Gesetz eingesetzt. Jetzt kommt es darauf an, dass möglichst viele Länder und Kommunen die neuen Instrumente konsequent nutzen.

Denn das KVDG schafft die Infrastruktur. Wirksamer Wohnraumschutz und ein echtes Level Playing Field zwischen Hotellerie und Kurzzeitvermietungen entstehen erst durch die Umsetzung vor Ort.
 

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