Arbeitsrecht

15.09.2026

Neue zentrale Anlaufstelle der Bundeswehr bei Arbeitgeberanfragen zu Reservisten

Oberstarzt Sandra P., Abteilungsleiterin VI im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, und Oberst i. G. Florian K., Leiter des Kompetenzzentrums Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr des Streitkräfteamtes, gaben den Startimpuls; © PIZ Personal/Marcel Poloczek

Neue zentrale Anlaufstelle der Bundeswehr bei Arbeitgeberanfragen zu Reservisten geschaffen 

Die Bundesregierung hat am 1. Juli 2026 das Reservestärkungsgesetz (ResStG) mit dem Ziel auf den Weg gebracht, wegen der globalen sicherheitspolitischen Herausforderungen den Kräfteaufwuchs der Streitkräfte in Deutschland zukünftig erheblich zu erhöhen. So soll die Reservistenzahl auf 200.000 Personen anwachsen.

Geplante Änderungen für Arbeitgeber

Angehörige der Reserve können bisher nur dann zum Dienst herangezogen werden, wenn sie selbst und ihr Arbeitgeber zustimmen. Neu ist die Möglichkeit einer verpflichtenden Heranziehung von Reservistinnen und Reservisten – und damit die Abschaffung der „doppelten Freiwilligkeit“. Der Heranziehungsbescheid soll zudem acht statt wie bisher vier Wochen vor dem Beginn der Dienstleistung zugestellt sein. Ab Bekanntgabe können Arbeitgebende binnen einer Frist von zwei Wochen Stellung nehmen. In Friedenszeiten können Arbeitgeber die Zurückstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beantragen, wenn diese für den Betrieb unentbehrlich sind. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall können Arbeitgeber weiterhin Vorschläge zur Unabkömmlichstellung einreichen. Ein Vetorecht für Arbeitgeber soll es nicht mehr geben. Dafür soll es für Arbeitgeber in Zukunft möglich sein, bei der Einstellung einer Ersatzkraft Kosten erstatten zu lassen oder Förderbeträge für kleine und mittlere Unternehmen zu beantragen.

Zudem wurde für Interessierte und Arbeitgeber am 24. August 2026 eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. An sie können Anfragen zu allen Angelegenheiten der Reserve auf drei Wegen gestellt werden:  

Ausblick

Im Herbst schließt sich das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren an, der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen. Änderungen sind im laufenden Verfahren möglich. Inkrafttreten soll das Reservestärkungsgesetz voraussichtlich Anfang 2027.
 

Weitere
23.09.2026
Urheberrrecht
Symbolbild Oktoberfest. Bild: Bastian Riccardi/Pexels.

Das Oktoberfest – oder die Ausrichtung eines eigenen Oktoberfests – ist für das Gastgewerbe ein beliebtes Veranstaltungsformat und eine attraktive Werbebühne. Doch Unternehmen sollten genau prüfen, wie sie die Wiesn, Aufnahmen vom Festgelände und Begriffe wie „Oktoberfest“ oder „Wiesn“ kommerziell nutzen. Auch bestimmte bayrische Delikatessen sind begrifflich geschützt. Zum Oktoberfest 2026 will die Landeshauptstadt München insbesondere kommerzielle Social-Media-Aktivitäten stärker in den Blick nehmen.

23.09.2026
Barrierefreiheit

Mit einer „Reisen für Alle“-Zertifizierung öffnen Hotels die Türen zu einem wachsenden und vielfältigen Gästemarkt. Rund zehn Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung, und für sie ist Barrierefreiheit entscheidend bei der Wahl des Reiseziels. Doch der Effekt reicht weit darüber hinaus: Auch Familien mit Kindern, ältere Reisende und Gäste mit temporären Einschränkungen profitieren von einem barrierefreien Umfeld. Der demographische Wandel sorgt dafür, dass diese Zielgruppen stetig größer werden.

In Deutschland wird die Zertifizierung für Barrierefreiheit gemeinsam von Bund und Ländern getragen und gefördert. Operativ wird das Label “Reisen für Alle” mittlerweile von der Bayern Tourist GmbH (BTG) geführt.

23.09.2026
Warnung
Symbolbild WhatsApp. Foto: Brett Jordan / Pexels.

Derzeit gibt es Hinweise auf gezielte Phishing-Angriffe auf Hotelgäste per WhatsApp. Nach den bislang bekannt gewordenen Fällen werden Gäste von unbekannten Dritten – teilweise unter Verwendung ausländischer Telefonnummern – kontaktiert. Die Täter verfügen über konkrete Reservierungsdaten, darunter den vollständigen Namen des Gastes, den Namen des gebuchten Hotels sowie die tatsächlichen An- und Abreisedaten.