Neue zentrale Anlaufstelle der Bundeswehr bei Arbeitgeberanfragen zu Reservisten geschaffen
Die Bundesregierung hat am 1. Juli 2026 das Reservestärkungsgesetz (ResStG) mit dem Ziel auf den Weg gebracht, wegen der globalen sicherheitspolitischen Herausforderungen den Kräfteaufwuchs der Streitkräfte in Deutschland zukünftig erheblich zu erhöhen. So soll die Reservistenzahl auf 200.000 Personen anwachsen.
Geplante Änderungen für Arbeitgeber
Angehörige der Reserve können bisher nur dann zum Dienst herangezogen werden, wenn sie selbst und ihr Arbeitgeber zustimmen. Neu ist die Möglichkeit einer verpflichtenden Heranziehung von Reservistinnen und Reservisten – und damit die Abschaffung der „doppelten Freiwilligkeit“. Der Heranziehungsbescheid soll zudem acht statt wie bisher vier Wochen vor dem Beginn der Dienstleistung zugestellt sein. Ab Bekanntgabe können Arbeitgebende binnen einer Frist von zwei Wochen Stellung nehmen. In Friedenszeiten können Arbeitgeber die Zurückstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beantragen, wenn diese für den Betrieb unentbehrlich sind. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall können Arbeitgeber weiterhin Vorschläge zur Unabkömmlichstellung einreichen. Ein Vetorecht für Arbeitgeber soll es nicht mehr geben. Dafür soll es für Arbeitgeber in Zukunft möglich sein, bei der Einstellung einer Ersatzkraft Kosten erstatten zu lassen oder Förderbeträge für kleine und mittlere Unternehmen zu beantragen.
Zudem wurde für Interessierte und Arbeitgeber am 24. August 2026 eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. An sie können Anfragen zu allen Angelegenheiten der Reserve auf drei Wegen gestellt werden:
über die kostenfreie Hotline0800 9800880,
über die E-Mail-Adressereserve@bundeswehr.org oder
über die Kontaktformulare auf bundeswehr.de
Ausblick
Im Herbst schließt sich das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren an, der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen. Änderungen sind im laufenden Verfahren möglich. Inkrafttreten soll das Reservestärkungsgesetz voraussichtlich Anfang 2027.