Streichung des Steuerfreibetrags für Belegschaftsrabatte ist vom Tisch
Letzte Woche informierten wir Sie, dass die Arbeitsebene des Bundesministeriums der Finanzen in einem inoffiziell verbreiteten Referentenentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 die Streichung des Freibetrags für Belegschaftsrabatte im Sinne des § 8 Abs. 3 EStG zum Jahr 2027 vorgesehen hat.
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass der kollektive Aufschrei der Branche umgehend Erfolg hatte und die Streichung des Steuerfreibetrags für Belegschaftsrabatte bereits am selben Tag wieder vom Tisch war! Am Nachmittag sickerte ein neuer Referentenentwurf zum Einkommensteuergesetz 2027 durch, in dem die Streichung des § 8 Abs. 3 EStG nicht mehr enthalten ist.