Blogpost von Markus Luthe zu den Schlussanträgen des Generalanwalts beim EuGH zu Bestpreisklauseln von Booking.com
Am 6. Juni 2024 hat Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Anthony Collins seine Schlussanträge in der Rechtssache Booking.com (C 264/23) veröffentlicht. Es geht im zugrundeliegenden Fall vor dem Bezirksgericht Amsterdam um Schadensersatzforderungen, die deutsche Hotels mit Unterstützung des Hotelverbandes Deutschland (IHA) von Booking.com für die jahrelange Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln fordern. Die Stellungnahme von Generalanwalt Collins hat (zu Recht) viel Aufmerksamkeit erregt, und eine Vielzahl von Kommentaren und Zusammenfassungen wurden seitdem veröffentlicht. Den Beitrag „Dutch Torpedo at Work“ von Silke Heinz nehme ich zum Anlass, einige einordnende Anmerkungen aus der Perspektive eines Prozessbeteiligten zu machen und einige Aspekte hervorzuheben, die meines Erachtens eine genauere Betrachtung verdienen.