Blogpost von Markus Luthe zur "Sharing" Economy
Voraussichtlich Anfang Mai wird in Berlin, dem in Deutschland schlechthin, ein novelliertes Gesetz über das Verbot der Wohnraumzweckentfremdung gelten. Und das ist auch gut so. Denn mit dem bestehenden scheint der Berliner Senat rechtlich etwas über das Ziel hinausgeschossen zu sein. Es bestand die Gefahr, dass das seit 2016 praktizierte fast komplette Kurzfrist-Vermietungsverbot vor den angerufenen Gerichten verfassungsrechtlich keinen Bestand haben könnte.