Blog von Markus Luthe zur Rechtspflege vom 10. Januar 2011
Während Teile der deutschen Justiz bekanntlich noch im Webstadium 0.0 verharren, scheint sich felix iustitia Austriae schon mehrere Updates weiterentwickelt zu haben. So hat zumindest das Handelsgericht Wien in zwei aktuellen Urteilen (Az: 39Cg 75/10 und 10Cg 115/10) höchst innovativ entschieden, dass Gerichtsurteile auf Facebook bzw. YouTube veröffentlicht werden müssen. „IusTube“ also, auf nota bene Webseiten, die weder der Einflusssphäre des Klägers noch des Beklagten zuzurechnen sind.