Blogpost von Markus Luthe zur Online-Distribution
Seit Mittwoch vergangener Woche steht die Rechtsfigur der „notwendigen Nebenabrede“ im Raum – genauer gesagt: quer vor der Hotelrezeption. Dahin gestellt hat sie der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf in der , also dem Verfahren, das die IHA mit ihrer Anzeige wegen Verwendung umfassender Paritätsklauseln gegen den Marktführer unter den Buchungsportalen 2013 ausgelöst hat. Der 1. Kartellsenat ist genau dieselbe Spruchkammer, die HRS im Jahr 2015 noch jedwede Paritätsklausel untersagte.