Wer gibt wem den (dritten) Korb?

Hotelführer

Markus Luthe / 01.01 2011

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Blog von Markus Luthe zum Urheberrecht vom 1. Januar 2011

Das Jahr 2011 wird entscheidende Weichenstellungen mit sich bringen – unter anderem im Urheberrecht. Für das Frühjahr wird der seit Jahren (schon von der schwarz-roten Bundesregierung) in Aussicht gestellte Referentenentwurf zur Reform des Urheberrechtgesetzes erwartet, der sog. „Dritte Korb“.

Darum haben die Verwertungsgesellschaften Gema und VG Musikedition das Jahr 2011 wohl auch gleich mit einer Charme-Offensive der besonderen Art eingeleitet: Sie fordern derzeit von Zehntausenden Kindertagesstätten in Deutschland den Abschluss von Lizenzverträgen für die gesanglichen Darbietungen der in der Regel des Lesens gar nicht kundigen Vorschulkinder. Für bis zu 500 Notenkopien sollen pro Jahr 56 Euro abgeführt werden. Und selbstverständlich sollen die Erzieherinnen und Erzieher die genauen Liedfolgen akribisch aufzeichnen. La le lu, nicht nur der Mann im Mond schaut zu…

Volkswirtschaftlich ganz andere Größenordnungen werden bei der Diskussion über den „Dritten Korb“ beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger aufgerufen, das die Bundesregierung einzuführen gedenkt. Die Verlage wollen für von ihnen selbst und freiwillig ins Internet eingestellte Inhalte Zwangsgebühren von allen gewerblichen Nutzern des Internets verlangen - und welches Wirtschaftsunternehmen wäre davon nicht betroffen? Erlöse in Milliardenhöhe wollen die Online-Presseverlage jenseits der Marktmechanismen urheberrechtlich heben. Eine Online-Presseabgabe wäre ordnungspolitisch inakzeptabel, stellte eine gravierende Beschneidung der Informationsfreiheit dar und gefährdete die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft im digitalen Wandel. Sie wäre eine willkürliche Besserstellung der Verlage ohne wirklichen Vorteil für den Urheberschutz.

Aus Sicht der Hotellerie wird natürlich ebenso aufmerksam verfolgt werden, welche Regelung die Bundesregierung in Sachen Kabelweiterleitung auf Hotelzimmer in den Korb zu treffen gedenkt. Ein Hotel darf unserer Auffassung nach urheberrechtlich nicht länger wie ein veritabler Rundfunksender für das bloße Weiterleiten zentral empfangener TV-Signale auf die Hotelzimmer behandelt werden. Die entsprechende Passage aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP (Kapitel 4.7, Seite 52) ist jedenfalls eindeutig und gibt Anlass zur Hoffnung: „Wir … prüfen eine Neuregelung der Kabelweiterleitung zugunsten von Hotels.“

Auf ein spannendes und richtungsweisendes 2011!


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Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

office@hotellerie.de
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