Verstörte Störer

Stefan Dinnendahl / 07.09 2012

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Blog von Stefan Dinnendahl zum Hotel-WLAN vom 7. September 2012

Hamburg und Berlin wollen gemeinsam die Rechtssicherheit für Betreiber offener WLAN-Netze stärken. Beide Länder kündigten diese Woche eine entsprechende Bundesratsinitiative an.

Mit dieser soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Haftungsrisiken u.a. für Hotels und Gaststätten zu beschränken, die ihren Gästen einen drahtlosen Internetzugang anbieten. (Lesen Sie zu den Haftungsrisiken auch den )

Bereits im Juni hat die Justizministerkonferenz auf Antrag aus Hamburg das Bundesjustizministerium gebeten, sich dieser Problematik anzunehmen. Und last but not least hat auch der Digitale Gesellschaft e.V. bereits im Juni einen Gesetzentwurf für die haftungsrechtliche Gleichstellung normaler Bürger sowie Gewerbetreibenden, die einen Internet-Zugang via WLAN anbieten, mit kommerziellen Internetprovidern der Politik präsentiert.

Es scheint so, als wenn die leidige und längst überfällige Problematik der Störerhaftung, nach zahlreichen Urteilen und uneinheitlicher Rechtsprechung, nun auch in der Politik angekommen wäre.

Hierzu zwei Zitate aus den Pressemitteilungen von Klaus Wowereit und Olaf Scholz:

„Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit erklärte zu der Bundesratsinitiative: „Wir wollen mit der Initiative zu einer möglichst umfassenden Verfügbarkeit des Internets beitragen. Ein höheres Maß an Rechtssicherheit ist auch wichtig zur Unterstützung des Ausbaus der digitalen Infrastruktur Berlins. Verlässliche Rahmenbedingungen sind eine Voraussetzung dafür, dass sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Nachbarschafts- und Freifunkinitiativen, Hotels, Wirte oder andere Anbieter offene WLAN-Internetzugänge bereitstellen können.“

„Für das Hotel- und Gastgewerbe seien WLAN-Netze ein wichtiger Bestandteil ihres Services“, sagte Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz. „Dass sie bislang viel zu wenig angeboten würden, liege vor allem an der unklaren Rechtslage. So ist bislang nicht geregelt, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen WLAN-Anbieter haften müssen, wenn Gäste den Internetzugang für illegale Zwecke nutzen. Für gewerbliche Anbieter von WLAN-Zugängen sei dies im Telemediengesetz geregelt, für freie Anbieter fehlten jedoch entsprechende Rahmenbedingungen.“

In der Tat wird schon seit längerem vor deutschen Gerichten intensiv darum gestritten, ob und unter welchen Voraussetzungen der Anschlussinhaber für solche Rechtsverletzungen haftet, die Dritte über seinen Anschluss begangen haben. Aufgrund unterschiedlicher Gerichtsurteile ist unklar, ob und in welchem Umfang WLAN-Betreiber Schutzmaßnahmen umzusetzen haben, die das WLAN anderen Teilnehmern zur Verfügung stellen wollen. Diese Rechtsunsicherheit macht sich wiederum eine ganze Abmahnindustrie, bestehend aus Anwälten und Firmen, die darauf spezialisiert sind, Urheberrechtsverletzungen im Internet zu verfolgen, zu Nutze. Gemäß einer Hochrechnung des Vereins gegen den Abmahnwahn wurden allein in 2011 über 218.000 Abmahnungen inkl. einer beigefügten Kostennote von mehreren Hundert oder mehr als 1.000 Euro versendet.

Hier will die Bundesratsinitiative von Berlin und Hamburg Abhilfe schaffen. Aber die Störerhaftung ganz abschaffen, wie es die Netzaktivisten fordern, geht den Ländern dann doch zu weit. So ist dem Internet zu lesen, dass es im Text der Bundesratsinitiative heißt: “Dies soll unter Wahrung der Rechte und Rechtsverfolgungsmöglichkeiten der Inhaber von Urheberrechten und der Funktionsfähigkeit der Strafverfolgung geschehen.”

Was dies letztendlich in der Praxis konkret bedeutet bleibt abzuwarten, aber trägt dem Entwurf schon jetzt die Kritik des Vereins Digitale Gesellschaft ein. Unter der Überschrift „Gute Idee mit gefährlichen Schwächen“ wird kritisiert, dass der Vorschlag weiterhin technisch sinnlose Filterpflichten und Sperrtechniken vorsieht. Außerdem sollen WLAN-Betreiber zukünftig ihre Nutzer persönlich identifizieren müssen, um Strafverfolgung und Abmahnungen sicherzustellen, anstatt sie zu begrenzen.

So einfach und plausibel sich der radikale Vorschlag der Netzaktivisten auch anhört, so gering sind zurzeit seine Chancen auf politische Durchsetzbarkeit. Insofern ist die Bundesratsinitiative für mehr Rechtssicherheit für WLAN Betreiber zu begrüßen. Es bleibt auf eine klare gesetzliche Regelung zu hoffen, unter deren Beachtung ein Haftungs- oder Abmahnungsrisiko ausgeschlossen ist und auf eine daraus resultierende einheitliche Rechtsprechung, bei der ein Prozess nicht bereits mit der Wahl des Gerichtsstandes vorentschieden ist. Für die meisten gewerblichen WLAN-Betreibern wäre dies bereits eine große Erleichterung, zumal die meisten aufgrund der derzeit geltenden Rechtsprechung Maßnahmen bzw. technische Vorkehrungen zur Einschränkung des Haftungsrisikos einsetzen.

Was am Ende keinesfalls dabei herauskommen darf, ist eine Verschlimmbesserung, also Steine statt Brot. Wir bleiben für Sie am Ball und empfehlen einstweilen unser Merkblatt „Haftungsfragen beim Internetzugang für Gäste in Hotels“


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Geschrieben von
Stefan Dinnendahl
Rechtsanwalt / Geschäftsführer
IHA-Service GmbH / Hotelverband Deutschland (IHA)

bonn@hotellerie.de
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