Verdämmung

Markus Luthe / 12.05 2015

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück
© ClipDealer
© ClipDealer

 

Blog von Markus Luthe zur Energieeffizienz

Deutschland wird verdämmt. Zumindest ist dies das erklärte Ziel der Bundesregierung. Das im Dezember 2014 vorgelegte soll bis zum Jahr 2020 die Emissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um 40 Prozent reduzieren. 25 bis 30 Millionen Tonnen CO2 sollen durch steuerlich geförderte energetische Sanierungen eingespart werden. Die Dämmschicht soll etwa 1 Milliarde Euro jährlich dick aufgetragen werden. Zur Gegenfinanzierung sollte die steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher Handwerkerrechnungen gestutzt werden – eigentlich... Denn im Koalitionsausschuss wurde das Projekt erst einmal gestoppt.


Zwischenzeitlich dämmerte der grün-roten Landesregierung in Baden-Württemberg, dass hier eine prima Chance bestehen könnte, mal wieder ihr Lieblingsmenetekel der Abschaffung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für die Hotellerie an die Wand zu malen, und brachte einen entsprechenden Antrag über den Umweltausschuss in den Bundesrat ein. In einer Pressemitteilung erklärte der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller (Die Grünen) eiskalt:

„Nach unserer Auffassung könnten wir die Steuermäßigungen für die energetische Sanierung mit der Rücknahme der so genannten Mövenpicksteuer kompensieren. Das ist die 2010 eingeführte Umsatzsteuerermäßigung für Übernachtungen im Hotel- und Gaststättenbereich.“

Mit einem so offenkundigen Unfug ließen sich die Wände der Großen Koalition im Bund natürlich nicht zum Einsturz bringen, so dass der Antrag Baden-Württembergs am 27. März 2015 am Plenum abperlte und zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen wurde.

Zwischenzeitlich sind zumindest Teilen der Bundesregierung auch fachliche Zweifel am vornehmlichen Ziel der Verdämmung Deutschlands gekommen. Unions-Fraktionschef Volker Kauder plädierte jedenfalls laut WirtschaftsWoche am 22. April 2015 vielmehr für einen Austausch alter Heizungsanlagen: „Dabei bin ich ganz explizit nicht der Meinung, dass schwerpunktmäßig die Hausdämmung stattfinden muss. Da habe ich erhebliche Vorbehalte, ob das eine sinnvolle Maßnahme ist.“ Ebenso scheint der Ölpreis-Absturz die Fixierung auf die Wärmedämmung fragwürdig zu machen und neuere Wirtschaftlichkeitsberechnungen lassen Zweifel an der Amortisationsdauer der Isolierungsmaßnahmen aufkommen.

Auch die Bauminister der Bundesländer sind zwischenzeitlich über strengere Feuerschutzvorschriften für gedämmte Fassaden gestolpert. Ein dem Nachrichtenmagazin Spiegel vorliegendes Arbeitspapier der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz soll zu dem Schluss gekommen sein, dass sich beim weitverbreiteten Dämmstoff Polystyrol (Styropor) „Schwächen bei bestimmten Außenbrandsituationen“ zeigten.

Deshalb solle um jedes gedämmte Haus künftig eine Art Schutzzone errichtet werden: „Bei der dauerhaften Lagerung von brennbarem Material und Gegenständen (z.B. Brennholz, Müllcontainer aus Kunststoff) sollte ein Mindestabstand von drei Metern zur Fassade eingehalten werden“. Eine Alternative sei, Mülltonnen in „geschlossenen Einhausungen“ unterzubringen. Um mit Polystyrol gedämmte Häuser sollten sogar Parkverbote eingerichtet werden, damit Kraftfahrzeuge nicht unmittelbar an der Fassade stehen. Die Geschäftsstelle der Bauministerkonferenz mochte allerdings auf unsere Anfrage hin eine beabsichtigte Verschärfung der bauaufsichtlichen Zulassung von Wärmedämmverbundsystemen nicht bestätigen.

Die Situation ist doch geradezu grotesk: Während beispielsweise in einem Hotelgebäude schwerentflammbare Teppichböden verlegt werden müssen und neuerdings ein dritter Rettungsweg einzuplanen ist, werden außen an die Fassaden leicht entflammbare Brandbeschleuniger montiert? Mir scheint jedenfalls ein Innehalten und ruhiges Nachdenken über die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme mehr denn je angezeigt.

Die Grünen wird aber auch das nicht von ihrem Lieblingsmenetekel abbringen: Am 22. April 2015 haben sie jedenfalls auch in den Bundestag einen

Antrag

0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
03.03.2026 von Markus Luthe
Wenn auch dem BGH das Wort von Booking nicht reicht

Der Wikingerhof schreibt Geschichte. Rechtsgeschichte. Und das erneut. Worum geht es in diesem jetzt schon sage und schreibe 11 Jahre andauernden Rechtsstreit, den unser Mitglied aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Themas gegen das marktbeherrschende Hotelbuchungsportal führen muss? Im Sommer 2015 verpasste Booking.com dem Hotel ohne Rücksprache geschweige denn Zustimmung ein ebenso marktschreierisches wie wahrheitswidriges Label „Heute X% Rabatt“. In der Folge erhielt das Hotel aufgrund der irregeführten Erwartungshaltung der Gäste umgehend negative Bewertungen. Booking.com wies jegliche Verantwortung für das eigene Handeln ab. Dem Wikingerhof blieb nur, das hinzunehmen oder – mit unserer Unterstützung – den Klageweg zu beschreiten. Glücklicherweise gab das Hotel nicht klein bei!

19.02.2026 von Markus Luthe
Aus P2B mach AGB

Für die Platform-to-Business Regulierung (P2B) haben wir in Brüssel viele Jahre gekämpft. Am 20. Juni 2019 wurde die „Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Doch dann kam Corona und der Fokus der Branche richtete sich auf andere Themen. Jetzt droht die P2B-Verordnung zu Unrecht ganz unter die Räder zu geraten.

11.11.2025 von Markus Luthe
Unerhört
© DBT / Julia Nowak/ JUNOPHOTO

Der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestags führt am morgigen Mittwoch eine öffentliche Anhörung „Plattformen der Ferienwohnungsökonomie und die Umsetzung der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung 2024/1028” durch. Auf Vorschlag der Bundestagsfraktionen wurden vier Sachverständige ins Marie-Elisabeth-Lüders-Haus eingeladen. Zwei Wissenschaftler*innen, eine Vertreterin des Deutschen Ferienhausverbandes und eine Unternehmenssprecherin von Airbnb werden den Ausschussmitgliedern für ihre Fragen zur Verfügung stehen. Die vorab eingereichten Stellungnahmen der New Economics Foundation, von Airbnb und Ferienhausverband wurden auf der Website des Tourismusausschusses im Vorfeld hochgeladen. Auch wir haben unaufgefordert eine Stellungnahme für die Hotellerie eingereicht. Da sie jedenfalls bislang noch nicht auf der Internetseite des Bundestages verfügbar gemacht wurde, stellen wir sie hier zum Download barrierefrei zur Verfügung.