Urheberrecht

22.06.2026

Erneute Forderungsschreiben der „Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH“ (VEA) und „IP-Collect“

Der Hotelverband Deutschland (IHA) weist seine Mitglieder auf neue Schreiben der Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH (VEA) hin, die sich derzeit offenbar gezielt an Hotels richten. Hintergrund sind behauptete Lizenzansprüche im Zusammenhang mit der Nutzung von TV-Geräten in Hotelzimmern sowie in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Lobby, Bar, Frühstücksraum, Konferenzräumen oder Kinderecken.

Nach den uns vorliegenden Schreiben tritt die VEA im Auftrag einer „Verwertungsgesellschaft RAW“ auf. Diese soll nach Darstellung der VEA internationale und deutsche Rechteinhaber audiovisueller Inhalte vertreten, darunter große Filmstudios und Filmverleiher. Hotels werden in den Schreiben als Nutzer im urheberrechtlichen Sinne bezeichnet, sofern sie ihren Gästen TV-Geräte zur Verfügung stellen und dadurch die Wiedergabe des angeblich vertretenen Filmrepertoires ermöglichen. Gefordert wird der Abschluss einer jährlich fälligen Programmlizenz. Genannt werden dabei Beträge von 13,12 Euro je Bildfläche im Zimmer sowie 237,01 Euro je Bildfläche in öffentlichen Räumen, jeweils zuzüglich 7 Prozent Umsatzsteuer. Zugleich wird in den Schreiben eine Frist zur Rückmeldung beziehungsweise zur Einreichung eines Meldebogens gesetzt und bei fristgerechter Reaktion ein Verzicht auf angeblich rückwirkende Forderungen in Aussicht gestellt. Zudem liegen uns Forderungsschreiben eines Inkasso-Unternehmens namens „IP Collect“ vor, das im eigenen Namen behauptete Ansprüche der VEA geltend macht. 

Über den Vorgang hatten wir bereits mit unseren M@ilnews 42/2025 vom 21. Oktober 2025 und  M@ilnews 43/2025 vom 24. Oktober 2025 berichtet. DEHOGA und IHA haben die Vorgänge zu den Lizenzierungs- und Forderungsschreiben zwischenzeitlich auch noch einmal durch die von uns mandatierte Kanzlei Hengeler Mueller prüfen lassen.

Nach wie vor können wir nach den uns bisher vorliegenden Informationen nicht empfehlen, die von der VEA geforderten Programmlizenzen ungeprüft abzuschließen und/oder Zahlungen zu leisten. 

Mitgliedsbetriebe, die entsprechende Schreiben erhalten haben oder erhalten, werden gebeten, diese zur weiteren Bewertung an den Verband unter office@hotellerie.de weiterzuleiten. DEHOGA und IHA werden die Entwicklung weiter beobachten und ihre Mitglieder informieren, sobald belastbare neue Erkenntnisse oder rechtliche Bewertungen vorliegen.

Bis dahin gilt: Ruhe bewahren, nichts vorschnell unterschreiben, keine ungeprüften Zahlungen leisten und bei förmlichen rechtlichen Schritten unverzüglich rechtlichen Rat einholen.
 

Weitere
22.06.2026
Benchmarking

Mit dem von der MKG Group für den Hotelverband aufbereiteten IHA-Performance-Barometer Deutschland erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten hotelspezifischen Kennziffern in Deutschland.

In dieser M@ilnews finden Sie die hotelspezifischen Kennziffern der 24. Kalenderwoche 2026.

20.06.2026
Arbeitsrecht

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat einen Testballon gestartet: Am Donnerstag sickerte ein Referentenentwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetz durch. Offiziell befindet sich laut Angaben des SPD-geführten Bundesarbeitsministeriums der Entwurf noch in der internen Hausabstimmung und sei nicht final abgestimmt. Das Papier sei somit auch noch nicht in die Frühkoordinierung oder die Ressortabstimmung gegangen.

Der Entwurf bleibt deutlich hinter dem zurück, was Betriebe und Beschäftigte brauchen. Er sieht zwar die von uns geforderte Möglichkeit eines Übergangs von einer täglichen Höchstarbeitszeit zu einer Wochenarbeitszeit vor. Voraussetzung sei aber, dass zugleich tarifliche Regelungen zum Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erfolgen sollen. Dieses Detail ließe den gesamten Reformansatz zur Makulatur werden, denn bekanntlich verweigert die Gewerkschaft NGG diesbezüglich seit jeher jedwede Kooperation.

19.06.2026
Preferred Partner

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