Der Hotelverband Deutschland (IHA) weist seine Mitglieder auf neue Schreiben der Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH (VEA) hin, die sich derzeit offenbar gezielt an Hotels richten. Hintergrund sind behauptete Lizenzansprüche im Zusammenhang mit der Nutzung von TV-Geräten in Hotelzimmern sowie in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Lobby, Bar, Frühstücksraum, Konferenzräumen oder Kinderecken.
Nach den uns vorliegenden Schreiben tritt die VEA im Auftrag einer „Verwertungsgesellschaft RAW“ auf. Diese soll nach Darstellung der VEA internationale und deutsche Rechteinhaber audiovisueller Inhalte vertreten, darunter große Filmstudios und Filmverleiher. Hotels werden in den Schreiben als Nutzer im urheberrechtlichen Sinne bezeichnet, sofern sie ihren Gästen TV-Geräte zur Verfügung stellen und dadurch die Wiedergabe des angeblich vertretenen Filmrepertoires ermöglichen. Gefordert wird der Abschluss einer jährlich fälligen Programmlizenz. Genannt werden dabei Beträge von 13,12 Euro je Bildfläche im Zimmer sowie 237,01 Euro je Bildfläche in öffentlichen Räumen, jeweils zuzüglich 7 Prozent Umsatzsteuer. Zugleich wird in den Schreiben eine Frist zur Rückmeldung beziehungsweise zur Einreichung eines Meldebogens gesetzt und bei fristgerechter Reaktion ein Verzicht auf angeblich rückwirkende Forderungen in Aussicht gestellt. Zudem liegen uns Forderungsschreiben eines Inkasso-Unternehmens namens „IP Collect“ vor, das im eigenen Namen behauptete Ansprüche der VEA geltend macht.
Über den Vorgang hatten wir bereits mit unseren M@ilnews 42/2025 vom 21. Oktober 2025 und M@ilnews 43/2025 vom 24. Oktober 2025 berichtet. DEHOGA und IHA haben die Vorgänge zu den Lizenzierungs- und Forderungsschreiben zwischenzeitlich auch noch einmal durch die von uns mandatierte Kanzlei Hengeler Mueller prüfen lassen.
Nach wie vor können wir nach den uns bisher vorliegenden Informationen nicht empfehlen, die von der VEA geforderten Programmlizenzen ungeprüft abzuschließen und/oder Zahlungen zu leisten.
Mitgliedsbetriebe, die entsprechende Schreiben erhalten haben oder erhalten, werden gebeten, diese zur weiteren Bewertung an den Verband unter office@hotellerie.de weiterzuleiten. DEHOGA und IHA werden die Entwicklung weiter beobachten und ihre Mitglieder informieren, sobald belastbare neue Erkenntnisse oder rechtliche Bewertungen vorliegen.
Bis dahin gilt: Ruhe bewahren, nichts vorschnell unterschreiben, keine ungeprüften Zahlungen leisten und bei förmlichen rechtlichen Schritten unverzüglich rechtlichen Rat einholen.