Unerhört
Blog von Markus Luthe zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk vom 25. September 2012
Etwas Unerhörtes, schlicht etwas nie Dagewesenes geschieht derzeit in Europa: Mit Slowenien möchte erstmals ein Land seinen Bürgern ernsthaft die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk !
Diesen Mut, die Slowenen nicht länger in die Röhre schauen lassen, bringt in Zeiten der Eurokrise die konservative Regierung unter Ministerpräsident Janez Jansa in Slowenien auf. Die Rundfunkgebühren sollen von derzeit noch 12,75 Euro um zehn Prozent gekappt werden. Das Budget des öffentlich-rechtlichen Senders RTV Slovenija in Höhe von rund 120 Mio. Euro speist sich zu etwa 70 Prozent aus den Rundfunkgebühren.
Entsprechend laut ist der Aufschrei und sorgt für entsprechende Aufregung auch weit über die Landesgrenzen hinaus. Die Europäische Rundfunk-Union (EBU) meldet sich zu Wort und warnt vor einem Blackout des kompletten Senderprogramms. RTV-Intendant Marko Fille sieht bis zu 400 Beschäftigte des Senders freigesetzt. Nun möge bitte das slowenische Parlament der Regierung einen Strich durch die Rechnung machen.
Und in Deutschland? Da wird zum 1. Januar 2013 aus der allseits „beliebten“ Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) die neue „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (AZDBS) und die Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag umgestaltet, der sich vom Bereithalten eines Empfangsgerätes emanzipiert hat. Und sonst?
An den Finanzierungsvolumina des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird sich dadurch erklärtermaßen bis auf weiteres nichts ändern – und nach einer Schamfrist respektive Abkühlungsphase durch die Systemumstellung werden sie ansteigen.
In Deutschland obliegt die Festsetzung der Höhe des Rundfunkbeitrags nicht der Regierung oder dem Parlament, sondern der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Und bei der KEF haben die Sender für die Periode 2013 - 2016 schon jetzt einen ungedeckten Finanzbedarf von 1,4 Milliarden Euro angemeldet. Davon erachtet die KEF 304 Millionen Euro als angemessen, was einem Anstieg des monatlichen Rundfunkbeitrags von 17,98 Euro pro Haushalt auf 18,35 Euro entsprechen würde.
ARD, ZDF und Deutschlandradio haben ein verfassungsmäßig abgesichertes Recht zur Deckung ihrer Kosten, so dass mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichts das System der öffentlich-rechtlichen Sender gleichsam sakrosankt und die Beitragserhöhung systemimmanent nur aufgeschoben ist.
Die öffentlichen-rechtlichen Sender in Deutschland erhielten gemäß GEZ-Geschäftsbericht im Jahr 2011 Einnahmen aus Rundfunkgebühren in Höhe von 7,5 Milliarden Euro. Nur zum Vergleich: Der
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