Rasierspiegel
Ralf Müller vom Internetmagazin The Inquirer hat einen herrlichen Blog zur Klage des Westdeutschen Rundfunks WDR gegen die Steakhouse-Kette Maredo verfasst, den ich hier gerne wiedergebe:
„Das Verwaltungsgericht Düsseldorf musste sich mit einem kuriosen Fall von Gier beschäftigen: Die Restaurantkette Maredo sollte den GEZ-Eintreibern eine Stange Geld überreichen, nur weil kleine Bildschirme an ihren Geldschubladen kleben.
Computergesteuerte Kassen auf die gleiche Stufe von internetfähigen PCs zu stellen, wirkt ziemlich an den Haaren herbeigezogen. Trotzdem ließen die Gebühreneintreiber nicht locker und verbissen sich in das Steakhaus. Dem blieb nichts anderes übrig als ihre Anwälte von der Kette zu lassen und das VG Düsseldorf zu bemühen. Schließlich hätten sich die vielen Computerkassen in 57 Filialen auf über 10.000 Euro Rundfunkgebühr im Jahr summiert. Für eine vermeintliche Dienstleistung, die technisch gar nicht möglich ist, denn die Hardware für einen TV-Empfang an der Kasse dürfte kaum je ein Arbeitgeber genehmigen.
Maredo hat laut dem Leiter der IT-Abteilung sogar jeglichen Internetzugang gesperrt, um die wertvollen Buchungsdaten nicht zu gefährden. Das Gericht musste nicht lange überlegen und gab dem Kläger Recht. Nun muss die Rundfunkanstalt ihre Gebührenbescheide zurücknehmen. Nächster Stopp: Friseursalons. In ihren großen Spiegeln könnte sich das Fernsehbild von der Sportbar gegenüber spiegeln = illegaler Rundfunkempfang.“
Bei der Einführung der Rundfunkgebühr für "neuartige Empfangsgeräte" hatte der Geschäftsführer der GEZ, Hans Buchholz, übrigens noch ganz anders getönt: "Es war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen, Windkrafträder, Mautterminals, Kassensysteme, Geldautomaten, Check-In-Automaten, und ähnliches als neuartige Rundfunkgeräte zu bewerten, nur weil sie via Internet erfasste Daten zu einem fernen Rechner übertragen. Sie sind keine Rundfunkempfangsgeräte und können auch nicht als solche bedient werden."
Unglaublich? Das Schreiben der GEZ vom 20. November 2006 verlinke ich zur Beweissicherung ebenso, wie die Replik des Hotelverbandes Deutschland (IHA) vom 27. November 2006.
À propos: Die Klage des Hotelverbandes Deutschland (IHA) gegen den Rundfunk Berlin Brandenburg rbb wegen der Rundfunkgebührenforderung für die Computer in der IHA-Geschäftsstelle, den wir im Dezember 2008 erstinstanzlich gewonnen haben, wird jetzt in Berufung verhandelt…
Ihr
Markus Luthe
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