Privatsache

Markus Luthe / 17.06 2012

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blog von Markus Luthe zu journalistischen Standards vom 17. Juni 2012

Die heutige Lektüre des Reiseteils der Berliner Morgenpost war ein echter Stimmungskiller und ließ auch innerlich Wolken am sonntäglichen Stimmungshimmel aufziehen: „Nur jedes dritte Berliner Hotel ist empfehlenswert“ lautete die Springer-Schlagzeile.

In dem online noch nicht verfügbaren Artikel heißt es: „In den 840 Berliner Hotels regiert das Mittelmaß: Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie im Auftrag des Privatunterkünfte-Portals 9flats, das insgesamt fast 160.000 Bewertungen auf den Internet-Buchungsportalen hrs.com und hotel.de untersucht hat.“ Und weiter: „So sind nur 290 Berliner Hotels, also etwa jedes dritte, empfehlenswert. 34,6 Prozent aller Gäste bewerten auf einer Skala von 1 bis 10 ihren Aufenthalt mit ‚gut‘ (8 bis 9 Punkte).“

Auf die inhaltliche Qualität der Auftragsstudie kann ich nicht näher eingehen, da sie mir nicht vorliegt. Ein Fragezeichen möchte ich aber schon mal setzen, wenn ein Hotel mit einer Note von 6 bis 7 als „nicht empfehlenswert“ gebrandmarkt wird.

Ich ärgere mich aber über diesen journalistischen Tiefschlag, der in meinen Augen einen journalistischen Tiefpunkt markiert. Warum? Weil der Artikel ein „Geschmäckle“ hat, wie man in Süddeutschland sagen würde. 

Den Markt der Privatzimmerportale dominieren in Deutschland Airbnb, 9flats und Wimdu. Die Axel Springer AG, die die Berliner Morgenpost herausgibt, und der internationale Marktführer Airbnb haben eine strategische Vermarktungspartnerschaft zur Promotion des Privatzimmervermittlers vereinbart. Nach hat der Verlagskonzern gegen einen Kaufpreis in zweistelliger Millionenhöhe sowie Medialeistung (!) eine Beteiligung an Airbnb erworben.

Der Axel Springer Verlag ist damit strategischer Vermarktungspartner von Airbnb in Deutschland und “unterstützt im Zuge dessen die Marketing-Aktivitäten von Airbnb mit einem umfangreichen Media-Volumen in den zahlreichen Online- und Print-Publikationen des Unternehmens. Darüber hinaus wird die Axel Springer-Tochtergesellschaft Immonet exklusiver Vermarktungs- und Markenpartner von Airbnb im Segment der Vermietung von Unterkünften zwischen Privatpersonen”, wie der Verlag selbst mitteilt.

Wird also mit etwa Media-„Leistung“ wie dem heutigen Artikel die Hotelkonkurrenz schlecht und die eigene Wirtschaftsbeteiligung profitabel geschrieben, ohne dass der geneigte Leser auch nur einen dezenten Hinweis auf die Interessenskollision des Verlages erhält?


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
14.09.2026 von Markus Luthe
Wir machen das mit den Fähnchen?

Begleicht ein Hotelgast beim Check-out seine Zimmerrechnung über bspw. 150 Euro mit einer der handelsüblichen Kreditkarten, muss das Hotel hiervon rund 3 Euro (2 Prozent) an den Zahlungsdienstleister abtreten. Mitunter auch noch deutlich mehr, je nachdem welche Karte der Kunde gerade zückt. Kein Wunder also, dass sich eine margenschwache Branche nach einer alternativen, kostengünstigeren Zahlungsmethode sehnt. Der digitale Euro hätte also das Potenzial zum Hoffnungsträger. Doch sein Glanz verblasst umgehend, wenn beim Kostenmodell einfach nur ein einfallsloses Copy & Paste des Bisherigen erfolgt!

10.09.2026 von Markus Luthe
Nachhaltig amtlich

Einmal im Jahr, wenn die Blätter fallen, leitet das Bundesverwaltungsamt (BVA) den Ratenfindungsprozess für das „Hotelverzeichnis des Bundes“ ein. Das ist die zentral verhandelte Hotelliste für Dienstreisen der Bundesverwaltung, letztlich ist sie aber für alle Beamten und Angestellten der öffentlichen Hand relevant. Die amtliche Bezeichnung innerhalb des Travel Management Systems des Bundes lautet „TMS-Hotelliste Inland/Ausland“.

Mir geht es um den Nachhaltigkeitsaspekt von Amts wegen: Die Bundesregierung Merkel IV hatte am 25. August 2021 beschlossen, die Nachhaltigkeit bei erforderlichen Übernachtungen im Rahmen von Dienstreisen zu erhöhen. Das Hotelverzeichnis des Bundes sollte hierzu sukzessive bis Ende 2023 auf zertifizierte nachhaltige Hotels umgestellt werden. Als Anreiz wurde ausgelobt: „Sofern kein Hotel des Verzeichnisses gewählt werden kann, können bis zu 20 % höhere Kosten für ein zertifiziertes nachhaltiges Hotel anerkannt werden.“ Die entsprechenden Kriterien sollten mit dem Umweltbundesamt (UBA) abgestimmt werden.

20.07.2026 von Markus Luthe
Frontalunfall abgewendet

Die (Verkehrs-)Zeichen stehen günstig: Die Platform-to-Business Regulierung (P2B) scheint nicht mehr unter die Räder des Digital Omnibus zu geraten!

Nach meiner Blogpost-Unfallwarnung „Aus P2B mach AGB“ vom 19. Februar 2026 haben unsere Verkehrsleitsysteme den mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durchs Brüsseler Regierungsviertel rasenden Digital Omnibus wohl noch gerade so unfallfrei in der Spur halten können.