Noten im Namen des Volkes

Markus Luthe / 26.06 2009

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blog von Markus Luthe zu Bewertungen im Internet vom 26. Juni 2009

Die Entscheidung des Bundesgerichtshof in dieser Woche in Sachen ist alles andere als eine Überraschung (Az.: VI ZR 196/08): Das oberste deutsche Zivilgericht hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Lehrerin einerseits gegen das Recht auf freien Meinungsaustausch der Schüler andererseits abgewogen und Letzteres höher eingestuft. Die Bewertungen stellten Meinungsäußerungen dar, die die berufliche Tätigkeit der Klägerin betreffen, bei der der Einzelne grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genieße. Der Urteilstenor kann auch mit den Worten „Zensuren statt Zensur“ auf den Punkt gebracht werden und misst dem Internet eine hohe Bedeutung als gleichsam basisdemokratischem Medium bei. 

Das Urteil des Bundesgerichtshof bestätigt nicht nur in diesem Fall die beiden vorinstanzlichen Urteile, sondern liegt auch auf einer Linie mit den beiden letzten Amtsgerichtsurteilen in Deutschland in Sachen „Hotelbewertungsportale“ (Amtsgericht Wolgast Az.: 1 C 501/07 und Amtsgericht Spandau Az.: 9b C 229/06), wo beide Male der Hotelier im Kampf gegen Negativbewertungen von Gästen unterlag. Festzustellen bleibt, dass weder bei Lehrern oder Ärzten noch Hoteliers das Bewertetwerden jemals wirklich beliebt werden wird, doch es ist faktisch und nun auch rechtlich Realität. Anders ausgedrückt: Der Geist ist aus der Flasche und er wird dorthin auch nicht mehr zurückkehren. 

Es gilt also, das Beste aus den neuen Möglichkeiten zu machen und die Chancen für das Marketing und die Kundenbindung zu nutzen, die in den Hotelbewertungsportalen liegen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat hierzu vor zwei Jahren über seinen europäischen Dachverband HOTREC eine Dialoginitiative mit allen relevanten Bewertungsportalen gestartet, die zu ganz essentiellen Verbesserungen am Produkt und im Verhältnis der Marktteilnehmer zueinander geführt haben. Mit den an der Dialoginitiative bislang schon teilnehmenden Portalen Booking, HolidayCheck, Hotel.de, Trivago und Zoover konnten konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Manipulationssicherheit, der Aktualität und Qualität der Daten und zum Schutz vor Schmähkritik und falschen Tatsachenbehauptungen vereinbart werden. Details sind transparent auf einer eigens eingerichteten internationalen Website nachzulesen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) kann daher allen Mitgliedern empfehlen, alle abreisenden Gäste zu einer Hotelbewertung ihres Hauses auf diesen Portalen einzuladen. 

Aus unserer Sicht ist die Hotellerie besser als andere Branchen auf die Herausforderungen der Internetbewertungen vorbereitet und kann deshalb auch deutlich gelassener mit Ihnen umgehen. 


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
16.04.2025 von Markus Luthe
Ton ab?

Es ist zugegebenermaßen ein nur mäßig beschallter Nebenschauplatz. Aber weil auch der schnell prohibitiv teuer werden kann, kümmern wir uns im Hotelverband gerade intensiv mit der zukünftigen Vergabe von Frequenzen aus dem sogenannten Ultrahochfrequenz-Band (UHF). Das Thema mag weder für die breite Öffentlichkeit noch für Hospitality Professionals eine Herzensangelegenheit sein, doch es illustriert ganz gut unser Verständnis von Verbandsarbeit für die Branche. Und deshalb schalte ich hier mal „den Ton an“.

01.04.2025 von Markus Luthe
April, April

Die aprilscherzfreien Corona-Ausfalljahre liegen hinter uns und dennoch bleibt einem das Lachen angesichts der (geo)politischen Herausforderungen mitunter im Halse stecken... Umso mehr Motivation, meine kleine „Tradition“ fortsetzen und die besten Aprilscherze mit Branchenbezug einem absolut subjektiven Ranking zu unterziehen!

18.02.2025 von Markus Luthe
Unter Wikingern
Frontansicht des Hotel Wikingerhof in Kropp. Ein weißes Gebäude mit blauer Beschriftung (Hotelname).

Wieder einmal zählt die Booking Holdings laut fvw-Bericht vom 11. Februar 2025 zu einem illustren Kreis von Online-Portalen, die Verbraucherschützern wegen der Verwendung von „Mondpreisen“ und „Scheinrabatten“ besonders negativ auffallen. Warum verwundert mich das bloß nicht mehr? Das irreführende Vorgehen des Unternehmens hat Methode. Schon vor zehn Jahren beklagte sich unser Mitglied Wikingerhof im schleswig-holsteinischem Kropp über eine unverschämt bis dreiste Preisaktion von Booking.com: Obwohl der Wikingerhof im Sommer 2015 überhaupt keine Preissenkung vornahm, verpasste ihm Booking.com einfach ungefragt einen „50% Rabatt“ Banner. Die Preise waren also trotz des marktschreierischen Solos des Buchungsportals gleichgeblieben und die aufgrund der nun überzogenen Erwartungshaltung der Gäste negativen Bewertungen ließen sich nicht lange auf sich warten: „Bei einem Haus Ihrer Kategorie hätten wir erwartet…“