Noten im Namen des Volkes

Markus Luthe / 26.06 2009

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Blog von Markus Luthe zu Bewertungen im Internet vom 26. Juni 2009

Die Entscheidung des Bundesgerichtshof in dieser Woche in Sachen ist alles andere als eine Überraschung (Az.: VI ZR 196/08): Das oberste deutsche Zivilgericht hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Lehrerin einerseits gegen das Recht auf freien Meinungsaustausch der Schüler andererseits abgewogen und Letzteres höher eingestuft. Die Bewertungen stellten Meinungsäußerungen dar, die die berufliche Tätigkeit der Klägerin betreffen, bei der der Einzelne grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genieße. Der Urteilstenor kann auch mit den Worten „Zensuren statt Zensur“ auf den Punkt gebracht werden und misst dem Internet eine hohe Bedeutung als gleichsam basisdemokratischem Medium bei. 

Das Urteil des Bundesgerichtshof bestätigt nicht nur in diesem Fall die beiden vorinstanzlichen Urteile, sondern liegt auch auf einer Linie mit den beiden letzten Amtsgerichtsurteilen in Deutschland in Sachen „Hotelbewertungsportale“ (Amtsgericht Wolgast Az.: 1 C 501/07 und Amtsgericht Spandau Az.: 9b C 229/06), wo beide Male der Hotelier im Kampf gegen Negativbewertungen von Gästen unterlag. Festzustellen bleibt, dass weder bei Lehrern oder Ärzten noch Hoteliers das Bewertetwerden jemals wirklich beliebt werden wird, doch es ist faktisch und nun auch rechtlich Realität. Anders ausgedrückt: Der Geist ist aus der Flasche und er wird dorthin auch nicht mehr zurückkehren. 

Es gilt also, das Beste aus den neuen Möglichkeiten zu machen und die Chancen für das Marketing und die Kundenbindung zu nutzen, die in den Hotelbewertungsportalen liegen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat hierzu vor zwei Jahren über seinen europäischen Dachverband HOTREC eine Dialoginitiative mit allen relevanten Bewertungsportalen gestartet, die zu ganz essentiellen Verbesserungen am Produkt und im Verhältnis der Marktteilnehmer zueinander geführt haben. Mit den an der Dialoginitiative bislang schon teilnehmenden Portalen Booking, HolidayCheck, Hotel.de, Trivago und Zoover konnten konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Manipulationssicherheit, der Aktualität und Qualität der Daten und zum Schutz vor Schmähkritik und falschen Tatsachenbehauptungen vereinbart werden. Details sind transparent auf einer eigens eingerichteten internationalen Website nachzulesen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) kann daher allen Mitgliedern empfehlen, alle abreisenden Gäste zu einer Hotelbewertung ihres Hauses auf diesen Portalen einzuladen. 

Aus unserer Sicht ist die Hotellerie besser als andere Branchen auf die Herausforderungen der Internetbewertungen vorbereitet und kann deshalb auch deutlich gelassener mit Ihnen umgehen. 


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Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
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