Mit unserer M@ilnews 30/2026 vom 26. Juli 2026 haben wir bereits über die Veröffentlichung des neuen Kriterienkatalogs für das Hotelverzeichnis des Bundes berichtet. Diesen hatten wir einer kritischen Würdigung unterzogen und dabei bereits auf einen offensichtlichen Fehler hingewiesen: Die Nennung der Hotel Carbon Measurement Initiative (HCMI) in der Auflistung der anerkannten Nachhaltigkeitszertifikate war fachlich nicht nachvollziehbar. Schließlich handelt es sich beim HCMI nicht um ein Nachhaltigkeitszertifikat, sondern um eine Methodik und ein kostenloses Tool für Hotels zur Berechnung des CO₂-Fußabdrucks von Hotelaufenthalten und Tagungen.
Inzwischen wurde diese fehlerhafte Zuordnung bestätigt: Tatsächlich handelte es sich dabei um einen Übertragungsfehler im UBA. Anstelle des HCMI war es beabsichtigt, das Austrian Ecolabel for Tourism in der Liste aufzuführen. Diese Korrektur ändert jedoch nichts an unserer grundsätzlichen Bewertung des Kriterienkatalogs. Denn auch wenn anstelle des HCMI das Austrian Ecolabel for Tourism gemeint war, stellt sich die Frage nach dessen praktischer Relevanz für den deutschen Hotelmarkt, da der Kriterienkatalog des UBA in erster Linie der öffentlichen Beschaffung des Bundes und damit einem überwiegend deutschen Hotelmarkt dienen soll. Das Label hat in Deutschland einen einzigen zertifzierten Betrieb und spielt im hiesigen Zertifizierungsmarkt nur eine untergeordnete Rolle (dasselbe gilt auch für das vom UBA empfohleneEU Ecolabel). Des Weiteren stellt sich die Frage, ob das Label für deutsche Hotels, welche nicht an Österreich angrenzen, überhaupt mit dem Label zertifziert werden dürfen, da das Label in Österreich von der Kammer vergeben und verantwortet wird wird.
Auch über diesen Kritikpunkt hinaus halten wir die Bewertungsgrundlage des UBA in wesentlichen Teilen weiterhin für nicht zeitgemäß. So wird beispielsweise die GreenSign-Zertifizierung mit den Leveln 4 und 5 als anerkannt aufgeführt, obwohl der aktuelle GreenSign Hotel Standard (Version 3.2) bereits auf Basis eines Konformitätsgrades bewertet wird. Auch europäische Entwicklungen – etwa im Zusammenhang mit der Empowering Consumers for the Green Transition-Richtlinie (kurz: EmpCo) – wurden höchstwahrscheinlich nicht ausreichend berücksichtigt. Ebenso bleibt für uns die Bewertung einzelner Zertifizierungssysteme nicht durchgängig nachvollziehbar. So fordert das UBA einerseits öffentlich zugängliche und transparente Zertifizierungsstandards, andererseits wird mit EarthCheckein System als anerkannt eingestuft, dessen Zugang insbesondere für kleinere und mittlere Hotelbetriebe mit erheblichen Hürden verbunden ist, da der aktuell gültige Kriterienstandard nach unserer Kenntnis nicht in deutscher Sprache zur Verfügung steht. Gerade bei einem Kriterienkatalog, der künftig Orientierung für die öffentliche Beschaffung geben soll, erwarten wir größtmögliche Aktualität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der zugrunde liegenden Bewertungsmaßstäbe.
Als Hotelverband Deutschland (IHA) werden wir den weiteren Prozess daher weiterhin kritisch begleiten und uns für eine fachlich fundierte, transparente und praxistaugliche Bewertung von Nachhaltigkeitszertifizierungen einsetzen. Die nun angekündigte Korrektur ist ein erster Schritt, entkräftet jedoch nicht die grundsätzlichen Fragen, die wir an den Kriterienkatalog des Umweltbundesamtes haben.
Bei Fragen zu diesem Thema oder zu anderen Nachhaltigkeitsthemen steht Ihnen das Green Team des Hotelverbandes Deutschland (IHA) jederzeit gerne zur Verfügung.