Die Europäische Kommission hat am 6. Mai 2026 sowohl überarbeitete Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als auch des freiwilligen Nachhaltigkeitsstandards für kleine und mittlere Unternehmen veröffentlicht. Der bisher unter „VSME“ bekannte Standard soll künftig unter der Bezeichnung „VS“ („Voluntary Standard“) geführt werden. Hintergrund der Überarbeitungen sind insbesondere die Omnibus-Anpassungen auf EU-Ebene sowie die neuen Regelungen zum sogenannten „Value Chain Cap“. Dieser soll sicherstellen, dass große berichtspflichtige Unternehmen von kleineren Unternehmen innerhalb ihrer Lieferkette künftig nur noch begrenzte Nachhaltigkeitsinformationen anfordern dürfen.
Sowohl bei den verpflichtenden ESRS als auch beim freiwilligen VS liegt der Fokus klar auf Vereinfachung, Proportionalität und einer deutlichen Entlastung der Unternehmen. Die grundlegenden Änderungen haben wir Ihnen hier einmal zusammengefasst:
Im Rahmen der ESRS-Überarbeitung plant die Europäische Kommission eine erhebliche Reduzierung der Berichtspflichten. Nach Angaben der Kommission sollen die verpflichtenden Datenpunkte um mehr als 60 Prozent reduziert werden, die Gesamtzahl der Datenpunkte sogar um über 70 Prozent sinken.
Zu den wichtigsten geplanten Änderungen zählen:
Vereinfachungen bei Klima-, Biodiversitäts- und Lieferkettenangaben,
eine vereinfachte Wesentlichkeitsanalyse („Double Materiality“),
zusätzliche Übergangs- und Erleichterungsregelungen,
mehr Flexibilität bei der Berichterstattung,
eine stärkere Orientierung an internationalen Standards
nicht wesentliche Informationen müssen künftig nicht mehr berichtet werden.
Auch der freiwillige Standard für kleinere Unternehmen wurde grundlegend überarbeitet. Der neue VS-Entwurf verfolgt das Ziel, die Anforderungen für kleine Unternehmen deutlich zu vereinfachen und stärker zu proportionalisieren.
Besonders hervorzuheben sind folgende Änderungen gegenüber dem bisherigen VSME-Standard:
Die Datenpunkte werden künftig systematischer gekennzeichnet. Jede Angabe ist nun eindeutig als „verpflichtend“, „wenn zutreffend“ oder „freiwillig“ ausgewiesen. Zusätzlich wird nach Unternehmensgröße differenziert (bis zu 10 bzw. mehr als 10 Mitarbeitende).
Einzelne Anforderungen wurden reduziert oder gestrichen. So entfällt unter anderem die bisher verpflichtende GHG-Intensität. Auch der Gender Pay Gap ist nicht mehr automatisch verpflichtend. Die Anforderungen im Bereich Biodiversität wurden ebenfalls erheblich vereinfacht.
Verschlankung: Der Entwurf umfasst nur noch 29 statt bislang 66 Seiten.
Erläuterungen, Beispiele und Anwendungshinweise sollen künftig nicht mehr direkt Bestandteil des Standards sein, sondern über die Website der EFRAG bereitgestellt werden.
Parallel zur Veröffentlichung hat die Europäische Kommissionöffentliche Konsultationen zu beiden Standardentwürfen gestartet. Unternehmen und Verbände haben noch bis zum 3. Juni 2026 Gelegenheit, Stellungnahmen einzureichen.
Derzeit führen wir die Arbeit der internen IHA-Arbeitsgruppe, in der bereits zahlreiche Inhalte, Hinweise und Praxisbeispiele zum bisherigen VSME-Standard erarbeitet wurden, weiter fort. Auf dieser Grundlage entsteht ein praxisorientierter Leitfaden für IHA-Mitglieder zum neuen VS-Standard. Die Veröffentlichung ist vorgesehen, sobald die entsprechende Rechtsakte zum VS von der Europäischen Kommission finalisiert wurde – derzeit wird damit für Sommer 2026 gerechnet.
Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere Nachhaltigkeitsreferentinnen Julia Bismark und Mirjam Schaar jederzeit gerne zur Verfügung.