Nachgekartet

Markus Luthe / 13.08 2014

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück
© ClipDealer
© ClipDealer

 

Blog von Markus Luthe zu Kreditkartenkonditionen

Am vergangenen Wochenende spielte die eine Exklusiv-Nachricht aus: Die Kreditkartengesellschaft American Express halbiere „für kleinere Unternehmen“ die umsatzabhängigen Gebühren von im Durchschnitt 3,26 Prozent auf „nur“ noch 1,9 Prozent.

Als Amateurzocker stehe ich bei einem solchen Wurf einigermaßen erstaunt am Spieltisch und wundere mich einmal mehr über die Margen, die in diesem Kartenspiel offensichtlich stecken. Gleichsam Big Blinds.

Oder ist das nur ein großer Bluff und beileibe noch nicht das „All In“? Die Akteure lassen sich nicht in die Karten schauen.

Amex ist jedenfalls nicht der Erste am Tisch, der – Pardon für den nicht ganz AGG-konformen Vergleich – die Hosen herunter lässt: MasterCard wurde dazu bereits im Jahr 2007 von der Europäischen Kommission verdonnert, VISA hat den europäischen Wettbewerbshütern in der Folge zur Vermeidung noch größeren Unbills freiwillige Senkungen angeboten. Nun will also auch Amex niedrigere Kartenwerte austeilen.

Glaubwürdig geht jedenfalls anders. Offensichtlich ist wohl nur unter dem Druck der Aufsichtsbehörden Bewegung in den oligopolistischen Kreditkartenmarkt zu bringen. Die angedrohten Limits der Regulierer scheinen langfristig jedenfalls zu greifen und das Blatt zu wenden.

Für mich ist das auch wieder einmal ein Beleg dafür, dass die entscheidenden Spiele über viele, viele Runden laufen und es erheblicher Ausdauer und vieler Chips als Einsatz bedarf: Die Karten wurden erst durch unsere verbandliche Beschwerde bei der Europäischen Kommission über die Interbankenentgelte von MasterCard und VISA im Jahr 1998 neu gemischt. Erst in diesen Tagen und damit nach sage und schreibe 16 Jahren erwarten wir den Abschluss des Verfahrens durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes.

 


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
01.04.2026 von Markus Luthe
April, April

Ich war zugegebenermaßen skeptisch, ob der klassische Aprilscherz nach den Corona-Ausfalljahren noch einmal eine Renaissance erfahren wird. Aber jetzt bin ich mir sicher: Künstliche Intelligenz wird ihm zu neuen Höhenflügen verhelfen! Natürlich glaube ich nicht, dass KI etwa Humor beherrschen und geniale Scherze herbeiprompten könnte. Aus der gegenteiligen Beobachtung ziehe ich meinen Optimismus für die Zukunft des gepflegten Aprilscherzes: KI kann feinsinnigen Humor eben nicht erkennen, aber die Leichtgläubigkeit der Menschen und Redaktionen in KI-unterstützte Recherchen wächst und wächst. Und so nimmt auch die Wahrscheinlichkeit zu, dass Menschen auf Aprilscherze hereinfallen werden.

Lesen Sie hier mein absolut subjektives Top Ten-Ranking der besten touristischen Aprilscherze 2026.

03.03.2026 von Markus Luthe
Wenn auch dem BGH das Wort von Booking nicht reicht

Der Wikingerhof schreibt Geschichte. Rechtsgeschichte. Und das erneut. Worum geht es in diesem jetzt schon sage und schreibe 11 Jahre andauernden Rechtsstreit, den unser Mitglied aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Themas gegen das marktbeherrschende Hotelbuchungsportal führen muss? Im Sommer 2015 verpasste Booking.com dem Hotel ohne Rücksprache geschweige denn Zustimmung ein ebenso marktschreierisches wie wahrheitswidriges Label „Heute X% Rabatt“. In der Folge erhielt das Hotel aufgrund der irregeführten Erwartungshaltung der Gäste umgehend negative Bewertungen. Booking.com wies jegliche Verantwortung für das eigene Handeln ab. Dem Wikingerhof blieb nur, das hinzunehmen oder – mit unserer Unterstützung – den Klageweg zu beschreiten. Glücklicherweise gab das Hotel nicht klein bei!

19.02.2026 von Markus Luthe
Aus P2B mach AGB

Für die Platform-to-Business Regulierung (P2B) haben wir in Brüssel viele Jahre gekämpft. Am 20. Juni 2019 wurde die „Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Doch dann kam Corona und der Fokus der Branche richtete sich auf andere Themen. Jetzt droht die P2B-Verordnung zu Unrecht ganz unter die Räder zu geraten.