Made by Google

Markus Luthe / 03.09 2017

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blogpost von Markus Luthe zum Online-Marketing

Made By Google-Store in Manhattan; © Rhododendrites / CC BY-SA 4.0
Made By Google-Store in Manhattan; © Rhododendrites / CC BY-SA 4.0

Das muntere der OTAs auf die eigentlich geschützten Markennamen der „lieben Hotelpartner“ hat das ungebremste Wachstum der Portale überhaupt erst ermöglicht und ein partnerschaftliches Verhältnis zur Hotellerie massiv belastet. Auch hier im Hotellerie-Blog haben wir dieses Grundsatzthema wiederholt aufgearbeitet (vgl. CharityJacking oder Brand Bidding).

Die Monopolisierung der Vertriebswege scheint Google nun noch weiter zu befördern. Wie zuerst das Internetmagazin „The Next Web“ bemerkte, liefert Google Smartphone-Nutzern mit Googles eigenem Betriebssystem Android bei mobilen Suchen Trefferlisten nur noch ohne Angabe der Links aus. Die normalerweise unter dem Titel ausgewiesene URL (Uniform Resource Locator) ist dort verschwunden. Google weist mit dem Verzicht auf den Quellenverweis das verlinkte Material somit wie eigenen Inhalt aus. Vermutlich beabsichtigt Google oberflächlich und vordergründig, seine mobile Ergebnisseite übersichtlicher zu gestalten.

Mit der AMP-Technik (Accelerated Mobile Pages), mit der sich Seiten aufrufen lassen ohne den Link zu besuchen und die Ladezeit mobiler Websites beschleunigt wird, entwickelt sich das Google-Universum aber ohnehin zu einem „Walled Garden“. Und als Kollateralschaden zerstört Google mit der sukzessiven Demontage der Hyperlinkstruktur nun noch das zentrale Wesensmerkmal des Internets schlechthin.

Für die Hotellerie hätte dies besonders unangenehme Konsequenzen und käme einem zusätzlichen Boost für Booking, HRS und Expedia gleich. Denn dem mobilen Internetnutzer wäre auch noch die letzte Möglichkeit genommen, vor einem Klick auf ein Hotelsuchergebnis zu wissen, ob er bei einem Intermediär oder direkt beim Hotel landet. Das ist inakzeptabel. Der Meistbietende – und nur der – wird dann im Internet noch gefunden und wahrgenommen.

Für mich wäre das ein weiterer großer Schritt von Google weg vom Geschäftsmodell der altbekannten Suchmaschine hin zu einem Gelbe Seiten-Anbieter. Über unseren europäischen Dachverband HOTREC haben wir der Europäischen Kommission im Zuge der ohnehin anhängigen Kartellverfahren gegen Google vorgeschlagen, eine Begrenzung der Werbung und der bezahlten Platzierungen derart vorzugeben, dass Google auf nicht mehr als 30 Prozent der jeweiligen Display-Fläche bezahlte Inhalte und Rankings ausspielen darf. Der Rest muss den besten generischen Treffern gewidmet bleiben – natürlich unter expliziter und korrekter Quellenangabe.

Nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung habe Google mittlerweile reagiert und mitgeteilt, dass es sich bei den verschwundenen URLs um einen „unabsichtlichen Fehler“ handele. Man habe experimentiert… A plea made by Google?


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
18.09.2024 von Markus Luthe
Dutch Torpedo

Morgen entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-264/23. Es geht um die Frage, ob die von Booking.com den Partnerhotels auferlegten Raten- und Konditionenparitätsklauseln mit den Vorgaben des europäischen Kartellrechts vereinbar sind. Nach einer elfjährigen Verfahrensdauer wird das Marktgebaren nun also einer abschließenden Klärung zugeführt werden.

19.08.2024 von Markus Luthe
Und täglich grüßt das Murmeltier

Ich habe ein Déjà vu: Momentan fragen zahlreiche Mitglieder an, ob Booking.com denn immer noch Ratenparität per Vertrag einfordern dürfe? Nein, dürfen die nicht. Definitiv nicht! Aber sie versuchen meines Erachtens dennoch immer wieder, den Gesetzgeber, die EU-Kommission, das Bundeskartellamt und den Bundesgerichtshof vorzuführen, indem sie Hoteliers hierüber so verwirren und einschüchtern, dass sie sich am Ende doch an die Ratenparität halten.

13.08.2024 von Markus Luthe
Erblast

Dieser Richterhammer ging gänzlich unerwartet auf die familiengeführte Hotellerie nieder: Das erst im Juli veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Februar 2024 zur erbschaftsteuerrechtlichen Einordnung des Generationenübergangs eines Parkhauses befasst sich weder in den Leitsätzen noch im Tenor mit Beherbergungsbetrieben, doch genau die haben nun einen massiven Erbfolgeschaden.