Krokodilstränen

Markus Luthe / 03.09 2009

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blog von Markus Luthe zum Hotelkettenstandort Deutschland 3. September 2009

Der Paukenschlag vom 20. August hallt in der Branche noch immer nach: Mit dem Verkauf der durch die Familie Steigenberger an die ägyptische Travco Group um Hamed El Chiaty ging ein „Urgestein“ der deutschen Hotellerie in ausländisches Eigentum über. 

Laut aktueller Aufstellung der 325 größten Hotelketten weltweit des amerikanischen Fachmagazins Hotels ist nach dem Verkauf von Steigenberger (Platz 55) nun die Maritim Hotelgesellschaft auf Rang 57 die größte in deutscher Hand verbleibende Hotelkette, sieht man von den TUI Hotels & Resorts (Platz 12) mit ihren 5 deutschen von insgesamt 297 Häusern vielleicht einmal ab. Nach Zahlen von MKG Consulting spielten die deutschen Hotelketten in globaler Perspektive auch zuvor mit einem Marktanteil von 2,5% ohnehin nur eine untergeordnete Rolle – nur knapp vor chinesischen und japanischen Unternehmen. Selbst bei einer ausschließlichen Betrachtung des europäischen Marktes beläuft sich der Anteil der deutschen Hotelketten auf bescheidene 6,7 %.

Diese Marktdaten stehen im krassen Widerspruch zum ausgezeichneten Ruf der Hotellerie in Deutschland, die im Besetzen renommierter Direktorenstellen im Ausland geradezu Exportweltmeister ist. Was läuft hier also schief? Ich sehe die Ursachen weitgehend im weltweit einmaligen Dschungel des deutschen Steuerrechts begründet:

  • Deutsche Hotelketten können anders als ihre ausländischen Konkurrenten nur aus bereits versteuerten Erträgen wachsen. Seit Jahrzehnten verbietet § 2 a Einkommensteuergesetz (EStG) deutschen Hotelketten, unvermeidliche Anlaufverluste – und die schreibt fast jedes Hotel in den ersten Jahren nach seiner Eröffnung – in Deutschland gewinnmindernd zur Anrechnung zu bringen. Diese Sonderbehandlung „genießen“ im deutschen Steuerrecht ansonsten expressis verbis nur Waffenhändler. Zu groß ist offenbar die Angst des deutschen Fiskus, ihm könnte hier die eine oder andere privat genutzte Ferienimmobilie durch’s Raster fallen.

  • Die Diskriminierung der deutschen Hotellerie im europäischen Wettbewerb beim Mehrwertsteuersatz ist hinlänglich bekannt, dokumentiert und thematisiert. Ihre Auswirkung insbesondere auf die Ferienhotellerie am Standort Deutschland kann gar nicht dramatisch genug veranschlagt werden.

  • Und zu allem Überfluss werden seit der Unternehmenssteuerreform 2008 auch noch zu zahlende Mieten, Pachten und Lizenzgebühren bei der Gewerbesteuerermittlung systemwidrig dem Gewinn hinzugerechnet. Kosten werden einfach zu Einnahmen umetikettiert und die Betriebe gerade in konjunkturell schwierigen Zeiten somit auch noch in der Substanz besteuert.

Wer seiner Hotellerie im Heimatmarkt steuersystematisch die Luft zum Atmen nimmt, der braucht sich nicht wundern, wenn deutsche Hotelgesellschaften bei der notwendigen Diversifizierung in internationaler werdenden Märkten auf frisches ausländisches Kapital angewiesen sind. Krokodilstränen der Politik jedenfalls sind gänzlich deplatziert.


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
14.09.2026 von Markus Luthe
Wir machen das mit den Fähnchen?

Begleicht ein Hotelgast beim Check-out seine Zimmerrechnung über bspw. 150 Euro mit einer der handelsüblichen Kreditkarten, muss das Hotel hiervon rund 3 Euro (2 Prozent) an den Zahlungsdienstleister abtreten. Mitunter auch noch deutlich mehr, je nachdem welche Karte der Kunde gerade zückt. Kein Wunder also, dass sich eine margenschwache Branche nach einer alternativen, kostengünstigeren Zahlungsmethode sehnt. Der digitale Euro hätte also das Potenzial zum Hoffnungsträger. Doch sein Glanz verblasst umgehend, wenn beim Kostenmodell einfach nur ein einfallsloses Copy & Paste des Bisherigen erfolgt!

10.09.2026 von Markus Luthe
Nachhaltig amtlich

Einmal im Jahr, wenn die Blätter fallen, leitet das Bundesverwaltungsamt (BVA) den Ratenfindungsprozess für das „Hotelverzeichnis des Bundes“ ein. Das ist die zentral verhandelte Hotelliste für Dienstreisen der Bundesverwaltung, letztlich ist sie aber für alle Beamten und Angestellten der öffentlichen Hand relevant. Die amtliche Bezeichnung innerhalb des Travel Management Systems des Bundes lautet „TMS-Hotelliste Inland/Ausland“.

Mir geht es um den Nachhaltigkeitsaspekt von Amts wegen: Die Bundesregierung Merkel IV hatte am 25. August 2021 beschlossen, die Nachhaltigkeit bei erforderlichen Übernachtungen im Rahmen von Dienstreisen zu erhöhen. Das Hotelverzeichnis des Bundes sollte hierzu sukzessive bis Ende 2023 auf zertifizierte nachhaltige Hotels umgestellt werden. Als Anreiz wurde ausgelobt: „Sofern kein Hotel des Verzeichnisses gewählt werden kann, können bis zu 20 % höhere Kosten für ein zertifiziertes nachhaltiges Hotel anerkannt werden.“ Die entsprechenden Kriterien sollten mit dem Umweltbundesamt (UBA) abgestimmt werden.

20.07.2026 von Markus Luthe
Frontalunfall abgewendet

Die (Verkehrs-)Zeichen stehen günstig: Die Platform-to-Business Regulierung (P2B) scheint nicht mehr unter die Räder des Digital Omnibus zu geraten!

Nach meiner Blogpost-Unfallwarnung „Aus P2B mach AGB“ vom 19. Februar 2026 haben unsere Verkehrsleitsysteme den mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durchs Brüsseler Regierungsviertel rasenden Digital Omnibus wohl noch gerade so unfallfrei in der Spur halten können.