Koan Neid!

Markus Luthe / 30.03 2012

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blogpost von Markus Luthe zur Bettensteuer

„Keine Neiddebatte!“ So betitelte Christian Ude in seinen Funktionen als Münchener Oberbürgermeister und Präsident des Deutschen Städtetages – und wohl auch als SPD-Spitzenkandidat für die bayerische Landtagswahl – seinen Gastkommentar im zum Ost-West-Streit um die Kommunalfinanzen und den Nord-Süd-Disput zum Länderfinanzausgleich. Wohlfeil platziert und staatstragend aufgemacht, aber im eigenen Haus(halt) scheint das Münchener Stadtoberhaupt mit anderem Maß zu messen.

Die Münchener SPD möchte in der Isar-Metropole unbedingt eine Matratzen-Maut ermöglichen und mauschelt hierfür am Zahlenmaterial. So moniert Stadtkämmerer Ernst Wolowicz in der Online-Ausgabe der tz die finanzielle Situation der Landeshauptstadt sei „nicht zuletzt wegen der von Bund und Land beschlossenen Steuervergünstigungen so schlecht: Allein durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz nehme München jährlich 50 Millionen Euro weniger ein." Und weiter: „Die Interessen der Hoteliers würden hingegen übertrieben geschützt.“

Einem Faktencheck hält das Manöver des Münchener Kämmerers gleichwohl nicht stand:

  • Durch die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes entgehen nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen allen Gemeinden in Deutschland zusammen pro Jahr 19 Mio. Euro an Einnahmen (vgl. Bundestags-Drucksache 17/15, S. 15).

  • Davon entfällt auf die Stadt München (12 Mio. Übernachtungen im Verhältnis zu 394 Mio. Übernachtungen bundesweit) ein fiskalischer Einnahmeausfall von maximal 570.000 Euro pro Jahr.

  • Dem stünden bei einer Bettensteuer von 2,50 Euro pro Übernachtung jährliche Mehreinnahmen für die bayerische Landeshauptstadt in Höhe von 29,25 Mio. Euro gegenüber.

  • München würde also vermeintliche Mindereinnahmen durch den niedrigeren Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie mit dem Faktor 50 überkompensieren!

Völlig zu Recht hat solchen Rechnungskünsten nun auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Riegel vorgeschoben und die Matratzen-Maut für München eingemottet. Doch die bayerische Landeshauptstadt will wohl ausweislich eines Berichtes der Münchener Abendzeitung munter weiter Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen und greift zur eigenen Rechtfertigung tief in die Mottenkiste simpelst gestrickter Neidreflexe.

So rechnet Stadtkämmerer Wolowicz vor, dass sich in München durch die Bettensteuer „etwa fünf neue Kinderkrippen oder ein Viertel Gymnasium bauen“ ließen. Von einer vermeintlichen Kulturförderung oder gar Tourismusmarketing als Verwendungszweck der Mittel ist bezeichnenderweise schon gar keine Rede mehr.

Wer ist es bitte, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ude, der hier eine gänzlich verfehlte Neiddebatte befeuert?


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
03.03.2026 von Markus Luthe
Wenn auch dem BGH das Wort von Booking nicht reicht

Der Wikingerhof schreibt Geschichte. Rechtsgeschichte. Und das erneut. Worum geht es in diesem jetzt schon sage und schreibe 11 Jahre andauernden Rechtsstreit, den unser Mitglied aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Themas gegen das marktbeherrschende Hotelbuchungsportal führen muss? Im Sommer 2015 verpasste Booking.com dem Hotel ohne Rücksprache geschweige denn Zustimmung ein ebenso marktschreierisches wie wahrheitswidriges Label „Heute X% Rabatt“. In der Folge erhielt das Hotel aufgrund der irregeführten Erwartungshaltung der Gäste umgehend negative Bewertungen. Booking.com wies jegliche Verantwortung für das eigene Handeln ab. Dem Wikingerhof blieb nur, das hinzunehmen oder – mit unserer Unterstützung – den Klageweg zu beschreiten. Glücklicherweise gab das Hotel nicht klein bei!

19.02.2026 von Markus Luthe
Aus P2B mach AGB

Für die Platform-to-Business Regulierung (P2B) haben wir in Brüssel viele Jahre gekämpft. Am 20. Juni 2019 wurde die „Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Doch dann kam Corona und der Fokus der Branche richtete sich auf andere Themen. Jetzt droht die P2B-Verordnung zu Unrecht ganz unter die Räder zu geraten.

11.11.2025 von Markus Luthe
Unerhört
© DBT / Julia Nowak/ JUNOPHOTO

Der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestags führt am morgigen Mittwoch eine öffentliche Anhörung „Plattformen der Ferienwohnungsökonomie und die Umsetzung der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung 2024/1028” durch. Auf Vorschlag der Bundestagsfraktionen wurden vier Sachverständige ins Marie-Elisabeth-Lüders-Haus eingeladen. Zwei Wissenschaftler*innen, eine Vertreterin des Deutschen Ferienhausverbandes und eine Unternehmenssprecherin von Airbnb werden den Ausschussmitgliedern für ihre Fragen zur Verfügung stehen. Die vorab eingereichten Stellungnahmen der New Economics Foundation, von Airbnb und Ferienhausverband wurden auf der Website des Tourismusausschusses im Vorfeld hochgeladen. Auch wir haben unaufgefordert eine Stellungnahme für die Hotellerie eingereicht. Da sie jedenfalls bislang noch nicht auf der Internetseite des Bundestages verfügbar gemacht wurde, stellen wir sie hier zum Download barrierefrei zur Verfügung.