Kick back

Hotelführer

Markus Luthe / 14.07 2015

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Surfer Kickback; © ClipDealer
Surfer Kickback; © ClipDealer

 

Blog von Markus Luthe zum Online-Vertrieb

Während mit dem entschlossenen Einschreiten des Bundeskartellamtes und dem gesetzlichen Verbot in Frankreich das europaweite Aus verpflichtender Ratenparitäten faktisch eingeläutet ist, stürzen sich die marktdominierenden Online-Buchungsportale schon mit Vehemenz auf die Vertriebsbereiche, in denen sie das größte Zukunftspotenzial vermuten.

So positioniert sich Booking.com in Zeiten von Big Data zunehmend auch als Technologielieferant, der Hotelwebsite, PMS, Kundenbindungsprogramm und natürlich das vermeintlich kostenlose Buchungstool dem Hotelier aus einer Hand anbietet – und ihm damit auch eine Vielzahl von Kundenkontaktmöglichkeiten aus der Hand nimmt. Zeitgleich erobert sich Booking.com auch das Terrain der Parahotellerie, indem es nicht nur mit Ferienwohnungen und –häuser anbietet, sondern soeben auch still und leise mit Homestays eine Privatzimmervermittlung à la Airbnb eingeführt hat.

Auch HRS will sich den in Deutschland noch kleinteiligen Markt der Ferienwohnungsanbieter erschließen und hat nach den Übernahmen von Tiscover und jüngst HolidayInsider mit HRS Holidays ein Ferienhausportal gelauncht und verzahnt sich nun aktiv mit touristischen Destinationen.


Aber die eigentlichen Anstrengungen der großen Buchungsportale scheinen nun auf den Geschäftsreisemarkt im Allgemeinen und das Corporate Travel-Segment im Besonderen zu zielen. Während Booking.com hier mit seinem Firmenkonto noch eher am Anfang des Weges zu stehen scheint und Expedia wohl weiter auf den kontinuierlichen Ausbau seiner Marke Egencia setzt, spielt HRS als führender Anbieter in diesem Bereich seine Karten derzeit besonders offensiv mit einer Reihe von Innovationen aus.

So bietet HRS großen Firmenkunden an, das gesamte Handling der Wertschöpfungskette im Sourcing, RFP, Contracting und dem Ratenladen über die Hotelbuchung bis hin zur Rechnungsabwicklung und dem Reporting zu übernehmen. Für die virtuelle Zahlungstransaktion und das Tracking der Geschäftsreisenden wird mit Kreditkartenbietern wie AirPlus oder Amex zusammengearbeitet. Das Hotel erhält von HRS eine Kostenübernahmeerklärung und soll dem Geschäftsreisenden dann auch keine Rechnung mehr übergeben. Damit werden Datenströme und Kundennähe dem Hotel vorenthalten und Wertschöpfungsketten für das Hotel massiv beschnitten.

Das ist je nach Ausgestaltung auch vertrags- und steuerrechtlich in vielerlei Sicht zumindest bedenklich: Schließlich ist und bleibt das Hotel der Vertragspartner und nicht der Vermittler. Und somit bedürfte ein solches Konstrukt der expliziten Zustimmung des Hotels, da das Vorgehen vom klassischen Vermittlungsauftrag nicht gedeckt sein dürfte. Folglich behielte der Firmenkunde auch einen Rechtsanspruch auf eine Rechnungsstellung durch das Hotel selbst. Ferner bleibt fraglich, ob eine sogenannte Auftragsdatenverarbeitung durch den Mittler vorliegt, denn auf ein datenschutzrechtliches Konzernprivileg dürfte sich der Mittler jedenfalls nicht berufen können. Auch das Vorliegen einer sogenannten Dienstleistungskommission im Sinne des § 3 Abs. 11 UStG kann nicht als sicher unterstellt werden, so dass die sich hierauf einlassenden Hotels die auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer gemäß § 14 c Abs. 2 S. 1 und 2 UStG dem Fiskus weiterhin schuldig blieben.

Auch die Business-Lösung von Opodo lotet derzeit mit der Verbindung von Firmenkunden-Service und Privatreise-Bereich reichlich Neuland aus. Demnach sollen Nutzer von Opodo Corporate zusätzlich zur bestehenden Business-Lösung eine individuell gebrandete Buchungsplattform für private Reisen in ihr jeweiliges Intranet integrieren können. Für die privaten Buchungen der Mitarbeiter verspricht Opodo laut BizTravel „attraktive Rückvergütungen“. Diese könnten laut Unternehmen zum Beispiel zur Senkung der Servicekosten im Geschäftsreise-Bereich genutzt werden oder den buchenden Mitarbeitern als Rabatt zugutekommen. Selten hat ein Buchungsmittler das Zahlen von Kickbacks so deutlich zugegeben.

Besonderes Augenmerk verdient aber sicherlich das Geschäftsmodell, welches alle OTA gleichermaßen im Geschäftsreisemarkt durchzusetzen versuchen: Die Bandbreite der Dienstleistungen wird für den Firmenkunden vermeintlich kostenlos erbracht und finanziert sich aus den Kommissionszahlungen der Hotels. Dies geschieht in einer für den Hotelier nicht transparenten Mischkalkulation aus Vertragsraten (netto) und öffentlichen Raten (kommissionspflichtig), während die OTA daran anscheinend sehr gut verdienen.

 


1 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

office@hotellerie.de
1 Bemerkungen :

18/08/2022 11:08 von frederike4@mteen.net / Esenwein KG

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