Markus Luthe / 11.08 2019

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blogpost von Markus Luthe zur Online-Distribution

© ClipDealer
© ClipDealer

Booking.com scheint keine Gelegenheit auslassen zu wollen, seine dominante Stellung unter den Online-Buchungsplattformen zu versilbern. So begann das an der Wall Street notierte Portal im Mai 2019 in a game-changing move“ damit, von Hotelpartnern in den Vereinigten Staaten Kommissionszahlungen auch für im Hotel erhobene lokale Abgaben und Zusatzgebühren für Parkplätze oder die WLAN-Nutzung zu erheben.

Nach einigem Vor und Zurück in der Einführungsphase scheint Booking.com entschlossen, dieses Modell der Generierung von Zusatzeinnahmen sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in anderen Ländern ausrollen zu wollen. So weit die Allmachtsphantasien halt reifen.

Hoteliers, die sich angesichts der Übergriffigkeit des Portals mit der Überlegung entspannt zurückzulehnen gedenken, dass die Erhebung solcher Forderungen das Eine und die Durchsetzung schon etwas Anderes sein werde, sollten gewarnt sein, dass Booking.com nicht davor zurückschrecken wird, den Hotelgast für seine Kontrollzwecke einzusetzen.

So erhalten Gäste neuerdings nach ihrem Aufenthalt in einer Resort-Unterkunft in den USA von Booking.com neben der Aufforderung zur Abgabe einer Bewertung auch die Zusatzfrage: „Haben Sie während Ihres Aufenthalts in der Unterkunft XYZ für irgendwelche Zusatzleistungen gezahlt (z.B. Wellnessleistungen, Mahlzeiten, Touren und Attraktionen usw.)? Könnten Sie uns ein bisschen mehr erzählen? Es dauert nur eine Minute!"

Mit anderen Worten: Das Buchungsportal instrumentalisiert den Gast zum Provisionsschnüffeln. Booking macht den Hotelgast zum IM Gast.

Nicht nur der Schweizer Journalist Gregor Waser findet, dass Booking.com hier eine rote Linie überschreitet.

Einem meiner Kollegen in Europa schrieb Booking.com schon vermeintlich beruhigend hierzu, dass es hier um eine Gleichbehandlung mit Ferienwohnungen gehe, bei denen Extrakosten häufig nicht im Preis inbegriffen seien. Booking.com habe sich daher entschieden, Reinigungs-, Bettwäsche- und Servicegebühren zum kommissionspflichtigen Betrag bald dazuzurechnen. Steuern und Abgaben, wie z.B. Tourismusabgaben, Bettensteuern, Kurtaxen sowie Kautionen, seien nicht betroffen.

Gleichzeitig weist Booking.com aber auch auf seinen aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Abschnitt 2.2.2) hin, wo man bereits nachlesen könne, dass die Berechnung des kommissionspflichtigen Betrags alle (verpflichtenden) Extras, Gebühren und Aufschläge beinhalte, zum Beispiel für Frühstück, Mahlzeiten (Halbpension oder Vollpension), Fahrradmietung, Gebühren für späten Check-out / frühen Check-in, Gebühren für zusätzliche Personen, Resortgebühren, Zusatzbetten, Theaterkarten, Dienstleistungsgebühren etc.)“.

Nachtigall, ick hör dir trapsen…

 


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

office@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
19.01.2024 von Markus Luthe
Gesslerhut digital

Wäre diese Meldung am 1. April veröffentlicht worden, hätte ich sie direkt in meine jährliche April Fools Top Ten aufgenommen: Deutschland zweitgrößte Mehrzweckhalle an der Berliner East Side Gallery, die Heimat der Eisbären und der Albatrosse, wird schon bald nicht mehr „Mercedes-Benz Arena“, sondern „Uber Arena“ heißen. Der Platz vor der Arena wird von „Mercedes Platz“ auf „Uber Platz“ umgetauft und die angrenzende „Verti-Music Hall“ wird zur „Uber-Eats-Music-Hall". So einen Fast-Speed-Happen muss man erstmal verdauen…

01.01.2024 von Markus Luthe
Ausblick

Jahresanfang – Zeit für einen Ausblick auf das, was das neue Jahr mit sich bringt. Vor 12 Monaten habe ich an dieser Stelle erstmals auf künstliche Intelligenz gesetzt und meinen Blogpost "Annus horribilis" ChatGPT anvertraut. Nun, rückblickend betrachtet hat sicher nicht nur die KI noch Luft nach oben… Was wird in diesem Jahr wichtig werden? Auch wenn es nahe liegen könnte, nun den Neujahrsbogen vom Mehrwertsteuerschock über die Fußball-EM bis zum andauernden Krieg in unserer Nachbarschaft zu spannen, möchte ich die Aufmerksamkeit auf ein anderes Ereignis lenken, dass für unsere gesellschaftliche, wirtschaftliche und damit auch touristische Zukunft von enorm unterschätzter Bedeutung sein wird: Die Europawahlen am 9. Juni 2024!

07.11.2023 von Markus Luthe
Löchrig

Wann haben Sie eigentlich zum ersten Mal entdeckt, ob Ihr Handy 5G-tauglich ist? Bei mir war es vor ein paar Jahren bei einem Besuch in Estland, als zum ersten Mal „5G“ auf meinem Handy-Display aufleuchtete. Hier in Deutschland hatte ich erst letztes Jahr Premiere. Immerhin ist so jetzt wenigstens auch das Mobilfunkloch in meinem Büro im Berliner Verbändehaus in 400 Meter Entfernung vom Reichstag gestopft worden: Ich bin jetzt mit 2 von 5 Feldstärke-Balken im 5G-Zeitalter angekommen… Yeah?