Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 einer Regierungsverordnung zugestimmt, die befristete Ausnahmen vom Lärmschutz für Public-Viewing-Veranstaltungen während der Fußball-Weltmeisterschaft ermöglicht. Hintergrund sind die Zeitverschiebungen zu den Austragungsorten in den USA, Kanada und Mexiko, durch die zahlreiche Spiele erst in den späten Abend- und Nachtstunden stattfinden.
Mit der Verordnung erhalten Kommunen nun mehr Handhabung, um öffentliche Liveübertragungen unter freiem Himmel auch außerhalb der bestehenden Lärmschutzgrenzen zu genehmigen. Gleichzeitig sollen die zuständigen Behörden bei ihren Entscheidungen den Schutz der Anwohner berücksichtigen, abwägen und insbesondere bei späten Anstoßzeiten einen angemessenen nächtlichen Lärmschutz sicherstellen.
Die bundesweit einheitliche Regelung sorgt für Rechtssicherheit und knüpft an bewährte Ausnahmeverordnungen früherer Fußball-Welt- und Europameisterschaften an. Die Verordnung tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2026.