Drahtseilakt - Reduzierter Mehrwertsteuersatz

Markus Luthe / 15.02 2008

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Blog von Markus Luthe zum bayerischen Bergbahn-Coup vom 15. Februar 2008

Nein, die Hotellerie wird über den Bergbahn-Coup von Bundestag und Bundesrat nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Als „Weihnachtshupferl“ der CSU noch kurz vor Jahresende ins Jahressteuergesetz gehievt, können die Winterurlauber in Bayern nun seit Jahresanfang zum reduzierten Mehrwertsteuersatz die verschneiten Pisten rauf- und runterrutschen. Die Begründung? Sicherung der internationalen Konkurrenzfähigkeit und Beseitigung eines Wettbewerbsnachteils gegenüber Österreich und der Schweiz. Richtig und Bravo!

Die Argumente sind stichhaltig und es sei den Wintersportlern und Seilbahnbetreibern auch von Herzen gegönnt. Aber: Sie gelten in gleichem Maße auch für die Hotellerie und werden dennoch seit Jahren von der Politik ignoriert. Wo liegt der Unterschied, die Begründung für die Diskriminierung einer ganzen Branche?

Eine Ursache könnte sein, dass die absoluten Beträge kleiner sind, die der Fiskus als Steuerausfall vorrechnet. Für die Bergbahnen hat er nur 15 Mio. Euro ermittelt, für die Hotellerie aber 800 Mio. Euro. Wir bezweifeln diese Zahlen massiv, da sie statisch, d.h. ohne Berücksichtigung von Preiselastizitäten und indirekten Einkommens- und Steuereffekten, ermittelt wurden. Aber davon einmal abstrahiert, läge einem solchen Argument auch eine sehr unökonomische Betrachtungsweise zugrunde.

Denn wenn schon eine solche Steuermindereinnahme einkalkuliert wird, so muss sie doch ins Verhältnis zur Größe einer Branche, zur Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse gesetzt, sprich: relativiert werden. Diese Kennziffern sprächen aber eindeutig für die sofortige Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes in der Hotellerie: Pro Vollzeitbeschäftigtem käme der Fiskus bei den Bergbahnen auf einen Betrag von 13.636 Euro und bei den Hotels auf 3.683 Euro; inklusive der Teilzeitbeschäftigten bei den Bergbahnen auf 6.818 Euro und auf 2.425 Euro bei den Hotels. Zudem dürfte die Wirksamkeit der Maßnahme in Bezug auf Arbeitsplätze in der personalintensiven Hotellerie gleichwohl höher sein.

Die Bundesregierung hat heute ihren 132 Seiten starken Tourismuspolitischen Bericht der 16. Legislaturperiode vorgelegt (Bundestags-Drucksache 16/8000). Darin geht sie in exakt zwei Sätzen auf die Forderung der Hotellerie ein: "Die Tourismuswirtschaft fordert einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Das geltende EU-Recht lässt eine solche Förderung von Restaurantumsätzen nicht zu." Das ist schwach, ganz schwach! Anstatt Gegenargumente zum berechtigten Anliegen der Hotellerie zu liefern, zündet die Bundesregierung mit dem Hinweis auf die Restaurants eine juristische Nebelkerze und flüchtet sich auf vermeintlich sicheres EU-Terrain. Ein allzu ofensichtliches Ablenkungsmanöver: Es liegt allein in der Hand des deutschen Gesetzgebers den Mehrwertsteuersatz der Hotellerie sofort auf 7% zu senken!

Wir tragen das Thema der Politik somit auf neue Rechnung vor, bis sie den Mehrwertsteuersatz auch für die Hotellerie in Deutschland auf Talfahrt schickt! Der Tourismuspolitische Bericht der 17. Legislaturperiode sollte dann nicht mehr nur mit einer aktiven Steuerpolitik zugunsten von Bergbahnen, sondern auch für die Hotellerie aufwarten.


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Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
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