Die gemeinsame Stellungnahme von DEHOGA Bundesverband und Hotelverband Deutschland (IHA) zur Ausgestaltung des Digitalen Euro zeigt Wirkung. In ihrer Antwort erkennt die Europäische Zentralbank (EZB) Kernanliegen des Gastgewerbes ausdrücklich an – insbesondere bei Händlerkosten, Datenschutz und den bislang vorgesehenen Halteobergrenzen für Unternehmen.
Mit Schreiben vom 14. August 2026 hat Piero Cipollone, Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (EZB), auf die gemeinsame Stellungnahme von DEHOGA und IHA vom 24. Juni 2026 reagiert. Darin hatten beide Verbände deutlich gemacht, unter welchen Voraussetzungen ein Digitaler Euro am Point of Sale in Hotels, Restaurants, Cafés und Bars in der Praxis funktionieren kann. Wir informierten mit unserer M@ilnews 26/2026 vom 29. Juni 2026.
Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem kalkulierbare und möglichst niedrige Akzeptanzkosten. DEHOGA und IHA hatten unter anderem ein Nullentgeltregime für niedrige Zahlungsbeträge sowie feste statt prozentualer Gebühren gefordert. Hilfsweise unterstützen die Verbände das von HOTREC vorgeschlagene Modell einer maximalen Merchant Service Charge von 0,1 Prozent, gedeckelt auf vier Cent, bei vollständiger Gebührenfreiheit für Offline-Zahlungen.
Weitere zentrale Punkte sind eine geringere Abhängigkeit von wenigen internationalen Zahlungsdienstleistern, praxistaugliche Halteobergrenzen für Unternehmen, ein mit Bargeld vergleichbarer Schutz der Privatsphäre – insbesondere bei Offline-Zahlungen – sowie eine regelbasierte und von der Tagespolitik unabhängige operative Ausgestaltung des Digitalen Euro.
Die Antwort der EZB geht erfreulicherweise über eine bloße formale Reaktion hinaus. Die EZB teilt ausdrücklich die Einschätzung, dass der Digitale Euro auch für Händler einen klar erkennbaren Mehrwert bieten muss, wenn er sich an den Verkaufsstellen durchsetzen soll. Die EZB spricht sich zudem für ein ausgewogenes Kompensationsmodell aus, das die Interessen der Händler berücksichtigt, und unterstützt für Offline-Zahlungen einen regulatorischen Rahmen mit einem bargeldähnlichen Schutz der Privatsphäre.
Besonders relevant für die Hotellerie ist die Frage der Halteobergrenzen für Unternehmen. Bislang ist vorgesehen, dass juristische Personen grundsätzlich keine Digitalen Euro halten können und eingehende Zahlungen unmittelbar über einen sogenannten Reverse-Waterfall-Mechanismus auf ein Geschäftsbankkonto weitergeleitet werden. Die EZB prüft nun nach eigener Aussage aktiv, ob Unternehmen Digitale Euro zumindest untertägig („intraday“) halten können und welche Auswirkungen eine solche Lösung hätte.
Damit wird ein zentraler Kritikpunkt des Hotelverbands aufgegriffen. Eine reine Intraday-Lösung reicht allerdings noch nicht aus. Wir setzen uns für eine Tagesend-Sammelübertrag mit einer Ausdehnung auf bis zu 48 Stunden an Wochenenden und Feiertagen ein. Gerade für Betriebe mit hohen Transaktionszahlen und vielen kleineren Zahlungen ist dies entscheidend dafür, ob der Digitale Euro auch buchhalterisch und operativ praktikabel ausgestaltet werden kann.
Bei der Gebührenfrage verweist die EZB auf das laufende europäische Gesetzgebungsverfahren. Nachdem der Rat seine Position bereits im Dezember 2025 festgelegt und das Europäische Parlament am 9. Juli 2026 ein Verhandlungsmandat angenommen hat, rückt diese Frage nun in den weiteren politischen Verhandlungen in den Mittelpunkt. Die EZB begleitet den Prozess mit technischer Expertise.
Positiv ist zudem, dass die EZB eine stärkere Einbindung von Marktteilnehmern in Tests und Evaluierungen künftiger Projektphasen anbietet und ein weiteres Gespräch auch unter Beteiligung von HOTREC vorgeschlagen hat.
Für uns ist die Antwort deshalb ein wichtiges Signal: Die frühzeitige Einbringung der praktischen Anforderungen unserer Branche zeigt Wirkung. Gleichzeitig bleiben wesentliche Fragen aber noch offen. Entscheidend ist insbesondere, dass die Akzeptanzkosten für Hotels und Gastronomiebetriebe dauerhaft kalkulierbar bleiben und das heutige Entgeltniveau in keinem Fall überschreiten.
Der Hotelverband Deutschland (IHA) wird das Gesprächsangebot der EZB annehmen und die Interessen der Hotellerie auch im weiteren europäischen Gesetzgebungsverfahren gegenüber Bundesregierung und dem ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments nachdrücklich vertreten.