Bing. Bong! Bang?

Markus Luthe / 23.06 2011

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blogpost von Markus Luthe zur Preispolitik

Wann haben Sie eigentlich das letzte Mal für eine Online-Recherche eine andere Suchmaschine als Google benutzt? Stimmt, mir geht es genauso. Bei einem Marktanteil von Google in Deutschland von über 90 Prozent kann man die Mitbewerber schon mal aus den Augen verlieren.

Dennoch sollte es kein Hotelier unterlassen, Bing Travel, einem Konkurrenzprodukt von Google aus dem Hause Microsoft, einen Besuch abzustatten. Sie werden Bemerkenswertes vorfinden!

Bing Travel blendet zu den Suchergebnissen, nun z. B. auch für Hotels in Frankfurt, zusätzlich zum gefundenen Zimmerpreis einen farbigen Empfehlungs-Button ein: „Deal“ (grün), „Durchschnitt“ (gelb), „Kein Deal“ (rot).

Dem Nutzer wird also durch die Farbwahl des Buttons unterhalb der Rate signalisiert, ob dieser Zimmerpreis für das Hotel schon hinreichend attraktiv ist oder ob er besser noch ein wenig wartet, bis die Rate erfahrungsgemäß für den gewählten Übernachtungszeitraum wieder sinkt. Damit hat also so etwas wie eine „Preishygieneampel“ für Hotels Marktreife erlangt.

Der in dieser Form (noch) einzigartige und zum Patent angemeldete Suchalgorithmus von Bing Travel namens „Rate Indicator“ stellt eine echte Herausforderung für jedes Yield Management System der Hotellerie dar, denn er analysiert das Preisverhalten des Hotels in der Vergangenheit und zieht hieraus Rückschlüsse für den Konsumenten.

Falls ein Hotel also grundsätzlich ab einer bestimmten Tageszeit die Preise senken, zu einem Zeitpunkt X nach einem durchschaubaren Muster mit Rabatten um sich werfen oder grundsätzlich vor Auslastungspeaks die Preise erhöhen und wieder senken sollte, würde dies der „Rate Indicator“ erkennen und in eine entsprechende Empfehlung zum Buchungsverhalten des Nutzers umsetzen.

Ein Big Bang für den Online-Vertrieb oder doch einfach nur ein logischer, nächster Entwicklungsschritt der Transparenz im Web? Das Internet vergisst jedenfalls nichts.


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
01.04.2026 von Markus Luthe
April, April

Ich war zugegebenermaßen skeptisch, ob der klassische Aprilscherz nach den Corona-Ausfalljahren noch einmal eine Renaissance erfahren wird. Aber jetzt bin ich mir sicher: Künstliche Intelligenz wird ihm zu neuen Höhenflügen verhelfen! Natürlich glaube ich nicht, dass KI etwa Humor beherrschen und geniale Scherze herbeiprompten könnte. Aus der gegenteiligen Beobachtung ziehe ich meinen Optimismus für die Zukunft des gepflegten Aprilscherzes: KI kann feinsinnigen Humor eben nicht erkennen, aber die Leichtgläubigkeit der Menschen und Redaktionen in KI-unterstützte Recherchen wächst und wächst. Und so nimmt auch die Wahrscheinlichkeit zu, dass Menschen auf Aprilscherze hereinfallen werden.

Lesen Sie hier mein absolut subjektives Top Ten-Ranking der besten touristischen Aprilscherze 2026.

03.03.2026 von Markus Luthe
Wenn auch dem BGH das Wort von Booking nicht reicht

Der Wikingerhof schreibt Geschichte. Rechtsgeschichte. Und das erneut. Worum geht es in diesem jetzt schon sage und schreibe 11 Jahre andauernden Rechtsstreit, den unser Mitglied aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Themas gegen das marktbeherrschende Hotelbuchungsportal führen muss? Im Sommer 2015 verpasste Booking.com dem Hotel ohne Rücksprache geschweige denn Zustimmung ein ebenso marktschreierisches wie wahrheitswidriges Label „Heute X% Rabatt“. In der Folge erhielt das Hotel aufgrund der irregeführten Erwartungshaltung der Gäste umgehend negative Bewertungen. Booking.com wies jegliche Verantwortung für das eigene Handeln ab. Dem Wikingerhof blieb nur, das hinzunehmen oder – mit unserer Unterstützung – den Klageweg zu beschreiten. Glücklicherweise gab das Hotel nicht klein bei!

19.02.2026 von Markus Luthe
Aus P2B mach AGB

Für die Platform-to-Business Regulierung (P2B) haben wir in Brüssel viele Jahre gekämpft. Am 20. Juni 2019 wurde die „Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Doch dann kam Corona und der Fokus der Branche richtete sich auf andere Themen. Jetzt droht die P2B-Verordnung zu Unrecht ganz unter die Räder zu geraten.