Augenblick mal

Markus Luthe / 08.08 2017

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blogpost von Markus Luthe zur Digitalisierung

© ClipDealer
© ClipDealer

Gerade habe ich noch über den Fun-Faktor der Digitalisierung in der Hotellerie , da erhebt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) prompt mahnend den digitalen Zeigefinger. In einem Interview mit der Bild-Zeitung warnt BSI-Präsident Arne Schönbohm davor, dass Smart-TV-Geräte Hotelgäste ausspähen könnten:

„Kleben Sie die Kameras ab! Sonst laufen sie Gefahr, ungewollt gefilmt zu werden und sich als Hauptdarsteller auf einschlägigen Seiten im Netz wiederzufinden. So was ist schon vorgekommen.“

Bevor jetzt Hotelgäste nach dem Einchecken gleich die Mattscheiben individuell nachdunkeln oder dem Hotel-TV gar den Stecker ziehen, habe ich den BSI-Präsidenten schriftlich gebeten, seine erhellenden Erkenntnisse und nach Möglichkeit auch konkrete Handlungsempfehlungen mit uns zu teilen. Ich bin gespannt, ob das BSI uns einen Fall aus der (deutschen) Hotellerie benennen wird. Die Antwort veröffentliche ich gerne auch an dieser Stelle.

Sollte sich der Verdacht bewahrheiten, dann bespitzeln also nicht nur ausländische Dienste (Stichwort: „Royal Concierge“) systematisch Hotelgäste, sondern auch ordinäre, perverse Datenkriminelle. Das digitale Sicherheitsthema hat die Hotellerie jedenfalls nun mit voller Wucht über die bisherigen Einsatzfelder PCI DSS Compliance und WLAN-Nutzung hinaus erfasst.

Bei diesem Szenario muss die Hotellerie meiner Meinung umso mehr aufpassen, durch eigenes Handeln nicht noch selbst zu einem möglicherweise latent vorhandenen Gefühl der Unsicherheit beim Hotelgast aktiv beizutragen. Risiken liegen da sicherlich in den immer zahlreicheren Optionen des Internets der Dinge.

Im Speziellen hinterfrage ich den Einsatz von Sprachassistenten, die mit rasantem Tempo die Wohnzimmer und dann wohl auch die Hotelzimmer erobern. Derzeit casten jedenfalls eine ganze Reihe von Hotelgesellschaften, ob ihre Zimmer- und Hotelfunktionen mit Amazons Alexa, Apples HomePod, Googles Home oder Microsofts Invoke aufgepimpt werden.

Ich habe Zweifel, ob diese Sprachassistenten einer technikaffinen Kundschaft einen hinreichenden Mehrwert beim Hotelaufenthalt bieten, die das mulmige Gefühl durch permanente akustische Raumüberwachung bei anderen Zielgruppen aufwiegen werden? Die Sicherheit der Gäste und der Schutz ihrer Privatsphäre sind das höchste Gut. Diese Standards müssen auch in Zeiten der Digitalisierung aller Lebensbereiche greifen.


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
03.03.2026 von Markus Luthe
Wenn auch dem BGH das Wort von Booking nicht reicht

Der Wikingerhof schreibt Geschichte. Rechtsgeschichte. Und das erneut. Worum geht es in diesem jetzt schon sage und schreibe 11 Jahre andauernden Rechtsstreit, den unser Mitglied aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Themas gegen das marktbeherrschende Hotelbuchungsportal führen muss? Im Sommer 2015 verpasste Booking.com dem Hotel ohne Rücksprache geschweige denn Zustimmung ein ebenso marktschreierisches wie wahrheitswidriges Label „Heute X% Rabatt“. In der Folge erhielt das Hotel aufgrund der irregeführten Erwartungshaltung der Gäste umgehend negative Bewertungen. Booking.com wies jegliche Verantwortung für das eigene Handeln ab. Dem Wikingerhof blieb nur, das hinzunehmen oder – mit unserer Unterstützung – den Klageweg zu beschreiten. Glücklicherweise gab das Hotel nicht klein bei!

19.02.2026 von Markus Luthe
Aus P2B mach AGB

Für die Platform-to-Business Regulierung (P2B) haben wir in Brüssel viele Jahre gekämpft. Am 20. Juni 2019 wurde die „Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Doch dann kam Corona und der Fokus der Branche richtete sich auf andere Themen. Jetzt droht die P2B-Verordnung zu Unrecht ganz unter die Räder zu geraten.

11.11.2025 von Markus Luthe
Unerhört
© DBT / Julia Nowak/ JUNOPHOTO

Der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestags führt am morgigen Mittwoch eine öffentliche Anhörung „Plattformen der Ferienwohnungsökonomie und die Umsetzung der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung 2024/1028” durch. Auf Vorschlag der Bundestagsfraktionen wurden vier Sachverständige ins Marie-Elisabeth-Lüders-Haus eingeladen. Zwei Wissenschaftler*innen, eine Vertreterin des Deutschen Ferienhausverbandes und eine Unternehmenssprecherin von Airbnb werden den Ausschussmitgliedern für ihre Fragen zur Verfügung stehen. Die vorab eingereichten Stellungnahmen der New Economics Foundation, von Airbnb und Ferienhausverband wurden auf der Website des Tourismusausschusses im Vorfeld hochgeladen. Auch wir haben unaufgefordert eine Stellungnahme für die Hotellerie eingereicht. Da sie jedenfalls bislang noch nicht auf der Internetseite des Bundestages verfügbar gemacht wurde, stellen wir sie hier zum Download barrierefrei zur Verfügung.