13,2 % Mehrwertsteuer

Markus Luthe / 02.03 2010

icon min Lesezeit

icon 0 Kommentare

Zurück

Blog von Markus Luthe zu Übernachtungskennziffern in Deutschland vom 2. März 2010

Im Auftrag der Wirtschaftsministerien des Bundes und der Länder hat das Deutsche Wirtschaftwissenschaftliche Institut für Fremdenverkehr e.V. an der Universität München (besser kurz: dwif) eine bemerkenswerte Grundlagenstudie zu den Ausgaben der Übernachtungsgäste in Deutschland erstellt. Sie wirft ein helles Schlaglicht auf die chronisch unterschätzte ökonomische Bedeutung der Hotellerie im weiteren Sinn:

  • Im Durchschnitt geben Übernachtungsgäste 116 Euro pro Kopf und Tag am Aufenthaltsort (ohne Hin- und Rückreise) aus. In gewerblichen Betrieben sind es 131,60 Euro, bei Übernachtung in Privatquartieren (<9 Betten) 72,40 Euro und beim Camping 45,80 Euro.
  • Davon entfallen 43,3 % auf die Unterkunft inklusive Halb-/Vollpension, 18,9 % auf Verpflegungsausgaben in der Gastronomie und 17,2 % auf den Einzelhandel am Aufenthaltsort.
  • Der Bruttoumsatz der Übernachtungsgäste in Deutschland über alle Unterkunftsarten vom Hotel- bis zum Privatzimmer betrug 53,0 Milliarden Euro.
  • Das dwif hat hieraus Einkommensäquivalent in der ersten (direkten) und zweiten (indirekten) Umsatzstufe von 1,175 Millionen Personen errechnet, die in Deutschland durch den Übernachtungstourismus ihren Lebensunterhalt mit einem durchschnittlichen Volkseinkommen bestreiten können.

Viele der Übernachtungen sind übrigens gänzlich mehrwertsteuerbefreit, weil sie auf Vorsorge- und Rehakliniken, Jugendherbergen, Dauercamping oder Privatquartiere entfallen. Im Saarland liegt deren Anteil bei über 50 %, in Hamburg bei nur 5 %. Im Durchschnitt resultiert daraus ein durchschnittlicher Mehrwertsteuersatz von 13,2 %, der auf die Ausgaben der Übernachtungsgäste in Deutschland im Jahr 2009 angewandt wurde. So betrachtet ist die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7 % auf Übernachtungen in gewerblichen Beherbergungsbetrieben zum 1. Januar 2010 auch innerhalb Deutschlands ein Beitrag zur Herstellung von Steuergerechtigkeit.


0 Kommentare
Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
Sei der erste der kommentiert

Kommentar hinzufügen

×
Name ist erforderlich!
Geben Sie einen gültigen Namen ein
Gültige E-Mail ist erforderlich!
Gib eine gültige E-Mail Adresse ein
Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Weitere
18.09.2024 von Markus Luthe
Dutch Torpedo

Morgen entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-264/23. Es geht um die Frage, ob die von Booking.com den Partnerhotels auferlegten Raten- und Konditionenparitätsklauseln mit den Vorgaben des europäischen Kartellrechts vereinbar sind. Nach einer elfjährigen Verfahrensdauer wird das Marktgebaren nun also einer abschließenden Klärung zugeführt werden.

19.08.2024 von Markus Luthe
Und täglich grüßt das Murmeltier

Ich habe ein Déjà vu: Momentan fragen zahlreiche Mitglieder an, ob Booking.com denn immer noch Ratenparität per Vertrag einfordern dürfe? Nein, dürfen die nicht. Definitiv nicht! Aber sie versuchen meines Erachtens dennoch immer wieder, den Gesetzgeber, die EU-Kommission, das Bundeskartellamt und den Bundesgerichtshof vorzuführen, indem sie Hoteliers hierüber so verwirren und einschüchtern, dass sie sich am Ende doch an die Ratenparität halten.

13.08.2024 von Markus Luthe
Erblast

Dieser Richterhammer ging gänzlich unerwartet auf die familiengeführte Hotellerie nieder: Das erst im Juli veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Februar 2024 zur erbschaftsteuerrechtlichen Einordnung des Generationenübergangs eines Parkhauses befasst sich weder in den Leitsätzen noch im Tenor mit Beherbergungsbetrieben, doch genau die haben nun einen massiven Erbfolgeschaden.