Wohnraumzweckentfremdung: Berliner dürfen ihre Wohnung zeitweise vermieten

23.03.2018
Hotelführer
Foto: Kitty Kleist-Heinrich
Foto: Kitty Kleist-Heinrich

von Ulrich Paul, Berliner Zeitung

Die zeitweise Vermietung der eigenen Wohnung wird in Berlin künftig erleichtert. Das sieht die Änderung des Zweckentfremdungsverbots vor, die am Donnerstag mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen im Abgeordnetenhaus beschlossen wurde. Privatpersonen, die gelegentlich ihr Zuhause an Reisende vermieten wollen, haben danach einen Anspruch auf Genehmigung für die kurzzeitige Vermietung. Zugleich werden die Kontrollmöglichkeiten durch die Behörden verschärft. Denn vor einer Vermietung müssen sich die Gastgeber in den Bezirken registrieren lassen.

Die zeitweise Vermietung der eigenen Wohnung wird in Berlin künftig erleichtert. Das sieht die Änderung des Zweckentfremdungsverbots vor, die am Donnerstag mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen im Abgeordnetenhaus beschlossen wurde. Privatpersonen, die gelegentlich ihr Zuhause an Reisende vermieten wollen, haben danach einen Anspruch auf Genehmigung für die kurzzeitige Vermietung. Zugleich werden die Kontrollmöglichkeiten durch die Behörden verschärft. Denn vor einer Vermietung müssen sich die Gastgeber in den Bezirken registrieren lassen. Damit will Berlin der gewerblichen Nutzung von Mietwohnungen als Ferienwohnungen entgegentreten. Am 1. Mai tritt die Regelung in Kraft. – Quelle: www.berliner-zeitung.de/29912080 ©2018

 

Wohnraumzweckentfremdung: Berliner dürfen ihre Wohnung zeitweise vermieten
Quelle: BZ

 

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