Wirtschaftspolitik
Bundesrat stimmt unzureichendem Wachstumschancengesetz nach Anrufen des Vermittlungsausschusses letztlich zu
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt.
Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses waren einige Änderungen am Gesetz vorgenommen, darunter:
- Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate,
- auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) sowie
- Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.
Die geplante Klimaschutz-Investitionsprämie ist nicht mehr Teil des Wachstumschancengesetzes.
Ebenfalls nicht ins Gesetz geschafft hat es die reduzierte Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Dazu hatten Änderungsanträge einzelner Bundesländer vorgelegen, die aber letztlich nicht angenommen wurden. Dies ist aus unserer Sicht eine enttäuschende Entscheidung. Hier wurde eine klare und äußerst sinnvolle „Wachstumschance“ vertan, die für steuerliche Gerechtigkeit gesorgt hätte. Die Inhalte des Wachstumschancengesetzes reichen somit nicht aus!
Das Wachstumschancengesetz war am 17. November 2023 vom Bundestag verabschiedet worden. Am 24. November 2023 hatte der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen. Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses nun zugestimmt haben, kann es nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.
Quelle: DEHOGA Bundesverband