Vewaltungsgerichtshof wird erst im Frühjahr über die Bettensteuer urteilen
19.12.2014
![Foto: Schneider](/fileadmin/_processed_/5/0/csm_56d0056dd15d484e919148a437fd9625_d18bbaed39.jpg)
von Joachim Röderer, Badische Zeitung
1,8 Millionen Euro pro Jahr – mit diesen Einnahmen aus der Bettensteuer rechnet die Stadtverwaltung im neuen Doppelhaushalt. Ob sie das Geld behalten darf, steht aber noch nicht fest.
Vewaltungsgerichtshof wird erst im Frühjahr über die Bettensteuer urteilen