Übernachtungssteuer teilweise verfassungswidrig

11.07.2012 | Bundesverwaltungsgericht gibt Hoteliers Recht
Hotelführer

(Berlin, 11. Juli 2012) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Satzungen der Städte Trier und Bingen am Rhein für die Erhebung so genannter Bettensteuern im vollen Umfang unwirksam sind. Hotelverband Deutschland (IHA) und DEHOGA begrüßen diese richtungsweisende Entscheidung.

Das Gericht kritisierte insbesondere, dass in den Satzungen nicht zwischen privaten und beruflich bedingten Hotelübernachtungen unterschieden werde. Es entschied, dass die Gemeinden nur auf privat veranlasste Übernachtungen Steuern erheben dürften, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich seien. Gleichwohl seien die Satzungen in vollem Umfang unwirksam, da sie nicht teilbar sind.

 

Die Richter sind somit der Argumentation der Verbände gefolgt. Hotelverband Deutschland und DEHOGA haben immer betont, dass diese Bettensteuern eindeutig verfassungswidrig seien. Die Steuern hatten in der Branche und bei den Gästen für große Verärgerung und Verunsicherung gesorgt.

 

Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts finden Sie hier.

 


Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland mit rund 1.400 Mitgliedern aus Reihen der Privat-, Ketten- und Kooperationshotellerie. Diese verfügen über rund 170.000 Hotelzimmer und repräsentieren damit einen Anteil von mehr als 20 Prozent des deutschen Hotelmarktes. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. 


PM_12-14-Bettensteuerurteil


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