Stadt Köln gewinnt Klage: Online-Portale wie Airbnb müssen Vermieter benennen

03.07.2017
Screenshot: Airbnb
Screenshot: Airbnb

Kölner Stadtanzeiger

Die Stadtverwaltung hat eine von mehreren für Übernachtungsmöglichkeiten angestrengte Klage vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Nach Angaben des Presseamtes müssen Vermittlungsagenturen wie Airbnb (gehörte nicht zu den Klägern) die Anbieter von Wohnungen und Zimmern benennen, damit die Stadt von deren Übernachtungsgästen Bettensteuer erheben kann.

Die Stadtverwaltung hat eine von mehreren für Übernachtungsmöglichkeiten angestrengte Klage vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. – Quelle: www.ksta.de/27885798 ©2017


 

Die Stadtverwaltung hat eine von mehreren für Übernachtungsmöglichkeiten angestrengte Klage vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. – Quelle: www.ksta.de/27885798 ©2017


 

Stadt Köln gewinnt Klage: Online-Portale wie Airbnb müssen Vermieter benennen

Quelle: KSTA

 

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