Pressemitteilung der Europäischen Allianz der Nutzer von Zahlungsdiensten

31.10.2014

Europas Nutzer von Zahlungsdiensten fordern mehr Transparenz in den Kartengebühren



Die Europäische Allianz der Nutzer von Zahlungsdiensten (European Payment User Alliance – EPUA) vertritt Unternehmer und Verbraucher in ganz Europa. Unsere Botschaft an die europäischen Politiker: Eine transparente und vollharmonisierte Regulierung der Interbankenentgelte ist europaweit erforderlich.


Multilaterale Interbankenentgelte (engl.: Multilateral Interchange Fees - MIF) kosten Händler und Verbraucher neun Milliarden Euro jährlich; diese Kosten werden auf die Verbraucher umgelegt, gleichgültig ob sie mit Kreditkarte oder Bargeld bezahlen. Das System der Interbankenentgelte wird auch vom Europäischen Gerichtshof, dem höchsten Gericht der Europäischen Union, als wettbewerbswidrig angesehen. Die europäischen Nutzer von Zahlungsdiensten benötigen die vorgeschlagene Regulierung dringend, um wieder auf den rechten Kurs zuzusteuern.


Kreditkartenorganisationen und Banken versuchen den Verbraucher davon zu überzeugen, dass niedrigere Kartengebühren zu höheren Kosten für den Verbraucher führen – das ist falsch! Das Gegenteil ist wahr: Gesunder Wettbewerb ist notwendig, um im Zahlungsverkehr Innovation und Flexibilität zu fördern sowie Kundenservice zu verbessern. Die Geschäftsfelder der Mitglieder in der Europäischen Allianz der Nutzer von Zahlungsdiensten unterliegen starkem Wettbewerb, was eine Weitergabe der Kostenersparnisse an ihre Kunden garantiert.


Die Verabschiedung fairerer und transparenterer Rahmenbedingungen für Interbankenentgelte wird allerdings durch neue Vorschläge gefährdet, die die Zielvorstellungen des derzeitigen Verordnungsvorschlages erheblich unterminieren.


Gewichtete durchschnittliche Gebühr


Die europäischen Nutzer der Zahlungsdienste sprechen sich gegen eine Einführung von gewichteten durchschnittlichen Gebühren für inländische Debitkartentransaktionen aus. Diese Idee wurde in erster Lesung bereits vom Europäischen Parlament aus dem Verordnungsentwurf gestrichen, da damit Unsicherheit in das Gebührenniveau für Debitkarten Einzug halten würde und der Markt noch stärker zersplitterte.


Europas Unternehmer und Verbraucher benötigen ein System, das zum einen transparent Obergrenzen setzt und zum anderen die Fortführung von Systemen sichert, die auf Grundlage fester jährlicher Zahlungen beruhen (wie zum Beispiel der Dankort in Dänemark). Wir rufen Politiker und Behörden auf, eine europäische Lösung zu schaffen, ohne die Unternehmer mit den Nachteilen gewichteter Durchschnittsgebühren zu belasten.

  • Gewichtete Durchschnittsgebühren lassen Klarheit und Transparenz vermissen: Bisher existiert noch keine Definition, wie die Gewichtung vorgenommen werden sollte. Darüber hinaus verbleiben Möglichkeiten, wie Kartensysteme sich der 0,2%-Obergrenze durch Nutzung bestimmter Kartentypen entziehen können.
  • Ihnen fehlt es an Transparenz für Verbraucher und Unternehmer: Weder Verbraucher noch Unternehmer wissen, welche Gebühren sie tatsächlich für welche Zahlungskarte bezahlen.
  • Auf kleine und mittlere Unternehmen kämen starke Belastungen zu: Gewichtete Durchschnittsgebühren stünden den Mitgliedstaaten optional für inländische Zahlungen zur Verfügung. Kleine und mittlere Unternehmen als auch Einzelhändler, die nicht in den Vorteil des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs kämen, könnten möglicherweise sogar mit noch höheren Gebühren belastet werden.
  • Diese Gebühren sind unnötig komplex und umständlich: Dieses System benötigt in den Mitgliedstaaten sachlich und personell gut ausgestattete Aufsichtsbehörden und erzeugt damit einen unnötig hohen Verwaltungsaufwand. Wenn es den Kreditkartenorganisationen überlassen wird, die Kennzahlen zu berechnen, könnten die Nutzer von Zahlungsdiensten nicht die Rechtmäßigkeit von Zahlungen auf Grundlage dieses Gebührenmodells prüfen.
  • Diese Gebühren widersprechen dem Binnenmarkt: Die zahlreichen Öffnungsklauseln, die den verschiedenen Mitgliedstaaten eingeräumt werden sollen, hinterlassen einen zersplitterten Markt und führen zu einem dauerhaften Ungleichgewicht für Unternehmer und Verbraucher in allen Mitgliedstaaten.


Firmenkarten


Den letzten Veränderungsvorschlägen zufolge sollen Firmenkarten von der Regulierung der Interbankenentgelte ausgenommen werden. Wir sind der Ansicht, dass diese Ausnahme wirtschaftlich nicht gerechtfertigt ist und Schlupflöcher schafft. Unterschiede zwischen Firmen- und Verbraucherkarten erzeugen bedeutende technische und praktische Schwierigkeiten. Gleichgültig ob im e-Commerce, im m-Commerce oder im telefonischen Verkauf, dem Händler lägen die erforderlichen Informationen zur Unterscheidung der Kartentypen nicht vor. Am Verkaufsort würde dies unweigerlich zu Verzögerungen und Verwirrungen für den Verbraucher führen. Die Regulierung von Firmenkarten würde

  • alle Schwierigkeiten mit der Honour-all-Cards-Rule vermeiden als auch
     
  • den Gebührenunterschied zwischen Debit- und Kreditkarten für den Verbraucher verständlicher machen.
     

Drei-Parteien-Systeme


Ebenso soll die Regulierung nunmehr eine absolute Ausnahme für Drei-Parteien-Systeme enthalten, die unterhalb eines gewissen Schwellenwerts liegen. Der ursprüngliche Verordnungsvorschlag betrachtete Drei-Parteien-Systeme als regulierte Vier-Parteien-Systeme, sofern sie sich Lizenznehmern oder Vertretern bediente. Dem neuen Vorschlag zufolge fallen Drei-Parteien-Systeme mit einem niedrigen Marktanteil aus der Regulierung. Wir haben diesbezüglich ernsthafte Bedenken:

  • Das öffnete Drei-Parteien-Systemen Tür und Tor, Verbraucher zur Nutzung ihrer Zahlungskarten anzustacheln, indem sie kostenlos Karten herausgeben und mit hohen Prämien versehen. Auf diese Weise werden Unternehmer mittelbar gezwungen, diese Karten zu akzeptieren.
  • Diese Ausnahme würde ein weiteres Schlupfloch erzeugen; Vier-Parteien-Systeme könnten zukünftig, um der Regulierung zu entgehen, als Drei-Parteien-Systeme am Markt auftreten.


Wir bitten den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament, den Wortlaut der Verordnung wie folgt zu ändern:

  • Obergrenzen für Debit- und Kreditkarten: Die vorgeschlagenen 0,2% oder EUR 0,07 für Debitkarten sowie 0,3% für Kreditkarten sollten wieder als Maximum eingesetzt werden. Den Mitgliedstaaten sollte die Option zukommen, niedrigere Obergrenzen für die Gebühren festzusetzen.
     
  • Drei-Parteien-Systeme und Firmenkarten sollten ebenfalls reguliert werden: Alle Hersteller und Produkte sollten gleich behandelt werden – ein gerechter Preis für gleichwertige Dienstleistungen.
     
  • Zügige Anwendung: Die Obergrenzen für grenzüberschreitenden als auch für inländischen Zahlungsverkehr sollten so schnell wie möglich angewandt werden – innerhalb von sechs Monaten, soweit technisch möglich.
     
  • Die Honour-all-Cards-Rule muss endlich fallen: Unternehmern muss die Wahl bleiben, ihren Kunden die günstigsten Zahlungsmittel anzubieten.


Für weitere Informationen stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung:

BEUC: Farid Aliyev,  Farid.Aliyev@beuc.eu  Tel: +32 2 789 24 01
EACT: Anni Mykkänen, secretary@eact.eu  Tel: +32 2 737 97 99
EMRA: Eamonn Bates, EBates@eamonnbates.com  Tel: +32 2 286 94 84
EuroCommerce: Ruth Milligan, milligan@eurocommerce.eu  Tel: +32 2 737 05 95
ERRT:  Dennis Kredler,  dkredler@errt.org  Tel: +32 2 808 48 70
FuelsEurope:  Daniel Leuckx,  daniel.leuckx@fuelseurope.eu  Tel: +32 2 566 91 17
HOTREC:  Alexis Waravka, Alexis.Waravka@hotrec.eu  Tel: +32 2 513 63 23 
UEAPME:  Gerhard Huemer, g.huemer@ueapme.com  Tel: +32 2 230 75 99 
UPEI:  Yvonne Stausbøll, info@upei.org Tel: +32 2 740 20 2

 

Quelle: EPUA

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